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Autor Thema: Klageschrift erhalten  (Gelesen 26277 mal)

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Offline QE.2

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Klageschrift erhalten
« am: 06. August 2009, 16:48:44 »
Habe heute vom Amtsgericht Zwickau die Klageschrift erhalten. Nun soll ich mich innerhalb von zwei Wochen äußern, ob ich mich verteidige. Kann mir jemand einen guten Anwalt im Raum Zwickau empfehlen?

Danke und viele Grüße

QE.2

Offline DieAdmin

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« Antwort #1 am: 06. August 2009, 17:36:13 »
@QE.2,

Sie können ja mal hier auf der Karte schauen:

http://www.tinyurl.com/bdev-ra-liste

Offline QE.2

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« Antwort #2 am: 06. August 2009, 18:14:00 »
Ja, habe ich schon. Habe von Herrn Fricke erfahren, daß ich das über den Bund machen muß, da ich ja in den Prozeßkostenhilfefonds eingezahlt habe. Mal sehen wie´s weiter geht, ich werde auf jeden Fall berichten.

Gruß QE.2

Offline Rosé

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« Antwort #3 am: 06. August 2009, 20:48:02 »
wann hast du denn deinen Mahnbescheid erhalten?

Offline QE.2

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« Antwort #4 am: 06. August 2009, 21:50:04 »
Kann ich nicht so genau sagen, ist aber vielleicht ein halbes Jahr her.

Offline Rosé

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« Antwort #5 am: 27. August 2009, 16:12:48 »
habe nun heute auch ein Klageschreiben von EGS erhalte. Wie ich sehe versucht man hier eine Sammelklage vorm Landgericht Chemnitz zu erreichen wobei sich hier der gesamtstreitwert aller Widersprüchler auf 10732,60 € beläuft.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #6 am: 02. September 2009, 15:58:04 »
EGS hat an verschiedenen Amtsgerichten, zB Marienberg, Chemnitz, Zwickau, Hainichen Zahlungsklagen gegen Gaskunden angebracht und jeweils beantragt, eine Vielzahl von Verfahren zu verbinden und dann wegen des hohen Streitwertes als eine Art \"Sammelklage \" zum Landgericht Chemnitz zu verweisen.

EGS wird vertreten von Patt Rechtsanwälte Chemnitz, dort Kollege Dr. Feuring. Alle Schriftsätze sind aus einem Guss. Ein entsprechendes Vorgehen war schon einmal vor dem LG Augsburg in Sachen Erdgas Schwaben zu beobachten.

Offline Gebhardt :-)

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« Antwort #7 am: 03. September 2009, 09:26:13 »
Habe gestern nun auch die Klageschrift vom AG Marienberg erhalten. Erdgas Südsachsen strebt eine Sammelklage an und benennt noch weitere 6 Personen.
Mal sehen wie viele Anwälte dann erscheinen :-), -- und ob sich der gesamte Aufwand der vergangenen Jahre gelohnt hat.
Komischerweise klagt man die Rechnungskürzungen von 2004 bis 2007 ein, nicht aber die von 2008.

Offline QE.2

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« Antwort #8 am: 03. September 2009, 16:37:40 »
Wäre nun meine Frage, welche Konsequenzen hat diese \"Sammelklage\" für mich als einzelner Beklagter? Wie arbeiten dann die einzelnen Verteidiger?

Offline Rosé

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« Antwort #9 am: 03. September 2009, 20:17:19 »
in meinem schreiben wurden 15 personen benannt. Erhöhung von 2008 wird erst noch verhandelt.

Offline hajue

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« Antwort #10 am: 04. September 2009, 10:54:47 »
Zitat
Original von QE.2
Wäre nun meine Frage, welche Konsequenzen hat diese \"Sammelklage\" für mich als einzelner Beklagter? Wie arbeiten dann die einzelnen Verteidiger?

Hallo,

habe auch 3 (!) Klageschriften erhalten vom Amtsgericht Freiberg. Da auch hier weitere 9 Personen genannt werden, interessiert mich auch die Frage von QE.2

Ich soll innerhalb 14 Tagen anzeigen, dass ich mich verteidigen will.
Kann man das nun mit den anderen genannten Personen gemeinsam machen? Ist doch sinnlos, wenn sich einerseits die Beklagten einzeln verteidigen, die EGS aber eine \"Sammelklage\" durchführt, oder?

Offline RuRo

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« Antwort #11 am: 04. September 2009, 11:36:32 »
Zitat
Original von hajue
Kann man das nun mit den anderen genannten Personen gemeinsam machen? Ist doch sinnlos, wenn sich einerseits die Beklagten einzeln verteidigen, die EGS aber eine \"Sammelklage\" durchführt, oder?

Machen kann man vieles.

Die Frage ist, ob es Sinn macht. Die Bildung einer Streitgenossenschaft hat für den Verbraucher m.E. den Haken, dass seine ureigenste persönliche Vertragsgeschichte in der Masse untergeht. Aus eigener Erfahrung würde ich diesem Gebilde entschieden entgegentreten. Sonst landen nachher Sondervertragskunden noch mit Tarifkunden in einem Topf  :rolleyes:

Nachteil eines Einzelverfahrens könnte dagegen sein, dass die Berufungsgrenze von 600 EUR nicht erreicht wird. Dann bleibt ggf. noch der Weg über die Gehörsrüge nach § 321a ZPO. Evtl. sind Sie der Erste, der es erfolgreich bis nach Karlsruhe schafft  ;)

Jedenfalls sollte auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und LG Köln verwiesen werden.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline hajue

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« Antwort #12 am: 04. September 2009, 12:05:03 »
Zitat
Original von RuRo


Machen kann man vieles.

Die Frage ist, ob es Sinn macht. Die Bildung einer Streitgenossenschaft hat für den Verbraucher m.E. den Haken, dass seine ureigenste persönliche Vertragsgeschichte in der Masse untergeht. Aus eigener Erfahrung würde ich diesem Gebilde entschieden entgegentreten. Sonst landen nachher Sondervertragskunden noch mit Tarifkunden in einem Topf  :rolleyes:

......

Jedenfalls sollte auf die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und LG Köln verwiesen werden.

Ja gut, dann profitieren ja andererseits evtl. die Tarifkunden, denn bei Sondervertragskunden gibt es ja etliche gewonnene Prozesse.

Um welche o.g. Rechtsprechungen handelt es sich? Bin leider kein Insider!

Vielen Dank!

Offline fsgj6

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« Antwort #13 am: 05. September 2009, 14:16:09 »
Zitat
Original von Gebhardt :-)
Habe gestern nun auch die Klageschrift vom AG Marienberg erhalten. Erdgas Südsachsen strebt eine Sammelklage an und benennt noch weitere 6 Personen.

Hallo, ich bin einer von den 6 Personen (AZ 2C 0129/09)und kenne auch 3 weitere der in der Anspruchsbegründung Genannten.
Ich habe vom Richter nur eine Klageerwiderungsfrist (nicht Notfrist) von 3 Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung erhalten, was meines Wissens lt. ZPO rechtswidrig ist ( 2 Wochen Notfrist und dann mindestens 2 weitere Wochen). Auch muß ich in dieser Frist zu dem Verbindungs- und Verweisungsantrag (angeblich prozessökonomisch sinnvoll) Stellung nehmen, sonst legt das Gericht dies als Zustimmung aus. Dieses Verhalten des Richters bringt mich zu der Annahme, das dieser die Verfahren ganz schnell vom Tisch haben will.
Vielleicht kann sich RR-E-ft mal hierzu äußern.

Offline RuRo

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« Antwort #14 am: 05. September 2009, 16:57:01 »
Zitat
Original von hajue
Um welche o.g. Rechtsprechungen handelt es sich? Bin leider kein Insider!

OLG Düsseldorf

Das Urteil setzt sich mit dem Status Tarifkunde/SV-Kunde auseinander, folgt dabei der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin und \"watscht\" das Urteil des Landgerichts Augsburg als nicht nachvollziehbar ab.

LG Köln

Das Urteil enthält ab Seite 12 eine beispielhafte Widerlegung der gerne verwendeten Versorgerfloskel, dass lediglich die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben wurden. Ferner wird auf den notwendigen Billigkeitsnachweis einer jeden vom Verfahren betroffen Preisanpassung abgestellt.
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