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Autor Thema: Kosten Absaugung und Rücktransport  (Gelesen 15455 mal)

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Offline Ulli67

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Kosten Absaugung und Rücktransport
« am: 19. Juli 2009, 13:54:54 »
Hallo,
habe meinen Gaszählervertrag nun endlich bei Fa. Scharr gekündigt. Nun ist der alte Gastank abgesaugt und abtransport worden. Kann der ehemalige Lieferant einen beliebigen Betrag für Transport und Absaugung verlangen?
Die Firma, welche den Tank abtransportiert hat, hat auch meinen neuen Tank geliefert und hierfür mußte ich 150 euro bezahlen.
Fa. Scharr wil jedoch für den Rücktransport sage und schreibe 535 euro.
Fa. Transgas hat den alten Tank vorher abgesaugt. Fa. Scharr verlangt hierfür 200 euro ohne den Beleg von der Fa. Transgas beizulegen.
Was kann ich tun? Für den Rücktransport lediglich 150 euro bezahlen und den Beleg von der Fa.Trangas als Nachweis fordern?

Offline Watzl

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Kosten Absaugung und Rücktransport
« Antwort #1 am: 19. Juli 2009, 17:35:20 »
Lassen sie sich im Detail aufstellen, wofür man dieses Geld haben will.

Das Absaugen dauert je nach Gasmenge unterschiedlich lange. 400 Liter sind schnell weggeschnorchelt, bei 2000 Lit dauert das schon etwas länger.

Auch hier verlangen sie den Nachweis über die abgesaugte Menge. Evtl. war der Tank ja sogar leer!

Bei Gaszählerverträgen ist es doch so, dass der Kunde nur die Menge an Gas zu bezahlen hat, die über den Zähler gelaufen ist. Das Gas im Tank ist nicht über ihren Zähler gelaufen, sie müssen es daher auch nicht bezahlen. Zu klären wäre nun, ob sie mit dem Gas im Tank überhaupt etwas zu tun haben, das sie ja erst nach der Gasuhr zahlen. Hier würde ich mich etwas stur stellen und darauf pochen, dass sie mit dem Absaugen überhaupt nichts zu tun haben.
Lesen sie hierzu noch einmal ganau ihren Vertrag.

H. Watzl

Offline Ulli67

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Kosten Absaugung und Rücktransport
« Antwort #2 am: 21. Juli 2009, 19:44:46 »
Im Vertrag steht
:Nach Beendigung des Gaszählervertrages ist Scharr berechtigt, die Versorgungsanlage........auf Kosten des Kunden gegen Nachweis zu entfernen.
Von Transgas haben wir die Bestätigung, daß 47% (ca.2280 l) in 24 min. abgesaugt wurden.

Offline Ulli67

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Kosten Absaugung und Rücktransport
« Antwort #3 am: 25. Juli 2009, 07:22:33 »
Hallo,
nun haben wir von Scharr die Aufforderung bekommen für die Absaugung (200€ netto) und Rücktransport (435 € netto) zu bezahlen, nachdem sie uns lediglich den Lieferschein (Bestätigung) der Transgas für die Absaugung und die Bestätigung des Rücktransports des Transportunternehmens zugesendet haben.
Aber ein Lieferschein ist keine Rechnung.
Was tun?

Offline Watzl

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Kosten Absaugung und Rücktransport
« Antwort #4 am: 25. Juli 2009, 09:17:14 »
In welcher Form haben sie diese Aufforderung bekommen?

Verlangen sie auf jeden Fall eine Rechnung (oder warten sie, bis sie eine solche bekommen).
Verlangen sie auch eine genaue Aufstellung der Leistungen, die diese Beträge rechtfertigen. Die entsprechenden Belge gehören natürlich dazu.

Bleiben sie ruhig und lassen sie sich nicht in die Enge treiben.

Verdeutlichen sie dem Vertragslieferanten auch, dass sie durchaus gewillt sind, Rechtsmittel einzulegen.


H. Watzl

Offline Primagas-Kunde

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Kosten Absaugung und Rücktransport
« Antwort #5 am: 21. März 2010, 11:34:34 »
Zitat
Lassen sie sich im Detail aufstellen, wofür man dieses Geld haben will.

Auch hier verlangen sie den Nachweis über die abgesaugte Menge. Evtl. war der Tank ja sogar leer!

Bei Gaszählerverträgen ist es doch so, dass der Kunde nur die Menge an Gas zu bezahlen hat, die über den Zähler gelaufen ist. Das Gas im Tank ist nicht über ihren Zähler gelaufen, sie müssen es daher auch nicht bezahlen. Zu klären wäre nun, ob sie mit dem Gas im Tank überhaupt etwas zu tun haben, das sie ja erst nach der Gasuhr zahlen. Hier würde ich mich etwas stur stellen und darauf pochen, dass sie mit dem Absaugen überhaupt nichts zu tun haben.
Lesen sie hierzu noch einmal ganau ihren Vertrag.

Ich bin so vorgegangen. Hat Monate gedauert, bis ich endlich eine einigermaßen formal korrekte Rechnung mit den Belegen erhielt.

Daraufhin habe ich der Rechnung schriftlich widersprochen:

1. Fehlanfahrt zur Tankabholung nicht meine Schuld. Die bilden sich jetzt ein, es sei meine Obliegenheit, den leeren Gastank bis an den Straßenrand zu stellen.

2. Gasabsaugkosten - ist doch deren Eigentum - da ich eine Gasuhr hatte und nur das verbrauchte Gas zu den dann jeweils üblichen Preisen bezahlen musste. Zudem ist die letzte Befüllung nicht durch mich veranlasst worden, sondern PG hat diese Lieferung selbständig betrieben.

3. Tankabholung, die zweite - ist doch deren Aussenlager, sie haben den Vertrag ohne besonderen Grund gekündigt, mögen sie also den Rückbau auf ihre eigenen Kosten durchführen.

4. Bei der Tankabholung wurde unsere Auffahrt beschädigt, vorher-nachher selbstverständlich fotografiert und von denen umgehend  500€ verlangt (als eine Alternative, andere waren Gutachten auf deren Kosten, Kostenvoranschlag durch Gartenbauer, auch auf deren Kosten).  Dies nochmals eingefordert.

5. Da der Tank recht lange seit deren Vertragskündigung bei uns rumstand (von uns eingelagert) wurde, habe ich Lagerentgelt in Höhe von 200€ pro angebrochenem Monat gefordert.


Auf meinen Widerspruch hat Primagas jetzt binnen 14 Tage mit einem Mahnbescheid reagiert.

Hat jemand Vorschläge oder Erfahrungen, wie man da vorgeht, abgesehen vom Widerspruch des Mahnbescheides?

Offline Primagas-Kunde

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Habe die Abholaufträge für Absaugung, Tankrückholung mit Kostenvereinbarungen aus dem Hause Primagas nie unterschrieben.
Irgdenwann haben die dann endlich ihren Tank abgeholt.

Dann kam eine Rechnung für Transport auf dem Grundstück, absaugen und Rückführung über 600€. Dem habe ich widersprochen. Dann kam mal ein Mahnbescheid, selbigem habe ich auch widersprochen. Und zwischen Weihnachten und Neujahr 2012, also gerade vor der Verjährung hat dann RA Sonnenschein Klage eingereicht.

Gericht schlug Vergleich vor. Sonnenschein akzeptierte. Wir lehnten ab. Dann meinte das Gericht, es gehe davon aus, dass es die Klage abweisen würde. Hauptverhandlung am 17.04.2013.

Urteil  AG Stade Az 63 C 353/10 08.05.2013

Die Klage ist unbegründet. - es wurde keine wirksame vertragliche Vereinbarung betreffend der Kostenübernahme bzgl. des Rückbaues getroffen indem die auf der Rückseite des unterzeichneten Vertrages abgedruckten Bedingungen wie Ziffer 4 "Vertragsbeendigung" unwirksam sind. Diese Klausel verstößt gegen § 307 Abs 1 S. 1 BGB.

Endlich habe ich ganz und gar mit Primagas abgeschlossen. Das ist prima, für mich.

 

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