Lassen sie sich im Detail aufstellen, wofür man dieses Geld haben will.
Auch hier verlangen sie den Nachweis über die abgesaugte Menge. Evtl. war der Tank ja sogar leer!
Bei Gaszählerverträgen ist es doch so, dass der Kunde nur die Menge an Gas zu bezahlen hat, die über den Zähler gelaufen ist. Das Gas im Tank ist nicht über ihren Zähler gelaufen, sie müssen es daher auch nicht bezahlen. Zu klären wäre nun, ob sie mit dem Gas im Tank überhaupt etwas zu tun haben, das sie ja erst nach der Gasuhr zahlen. Hier würde ich mich etwas stur stellen und darauf pochen, dass sie mit dem Absaugen überhaupt nichts zu tun haben.
Lesen sie hierzu noch einmal ganau ihren Vertrag.
Ich bin so vorgegangen. Hat Monate gedauert, bis ich endlich eine einigermaßen formal korrekte Rechnung mit den Belegen erhielt.
Daraufhin habe ich der Rechnung schriftlich widersprochen:
1. Fehlanfahrt zur Tankabholung nicht meine Schuld. Die bilden sich jetzt ein, es sei meine Obliegenheit, den leeren Gastank bis an den Straßenrand zu stellen.
2. Gasabsaugkosten - ist doch deren Eigentum - da ich eine Gasuhr hatte und nur das verbrauchte Gas zu den dann jeweils üblichen Preisen bezahlen musste. Zudem ist die letzte Befüllung nicht durch mich veranlasst worden, sondern PG hat diese Lieferung selbständig betrieben.
3. Tankabholung, die zweite - ist doch deren Aussenlager, sie haben den Vertrag ohne besonderen Grund gekündigt, mögen sie also den Rückbau auf ihre eigenen Kosten durchführen.
4. Bei der Tankabholung wurde unsere Auffahrt beschädigt, vorher-nachher selbstverständlich fotografiert und von denen umgehend 500€ verlangt (als eine Alternative, andere waren Gutachten auf deren Kosten, Kostenvoranschlag durch Gartenbauer, auch auf deren Kosten). Dies nochmals eingefordert.
5. Da der Tank recht lange seit deren Vertragskündigung bei uns rumstand (von uns eingelagert) wurde, habe ich Lagerentgelt in Höhe von 200€ pro angebrochenem Monat gefordert.
Auf meinen Widerspruch hat Primagas jetzt binnen 14 Tage mit einem Mahnbescheid reagiert.
Hat jemand Vorschläge oder Erfahrungen, wie man da vorgeht, abgesehen vom Widerspruch des Mahnbescheides?