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Autor Thema: Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht  (Gelesen 10384 mal)

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Offline AKW NEE

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Auf unserem gestrigen Treffen berichteten zwei Gruppenmitglieder, dass sie im Radio gehört hätten, dass eine Sammelklage gegen die E.ON Avacon vor dem  LG Lüneburg verloren wurde. Es ging angeblich um das grundsätzliche Recht des Versorgers den Vertrag Akzent zu kündigen.

Kann jemand genaueres sagen?

Beim NDR habe ich diese Meldung gefunden:
Kündigung von Stromverträgen war rechtens

Offline Christian Guhl

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #1 am: 09. Juli 2009, 10:03:44 »
Es handelt sich dabei nicht um die Sammelklage die IGEL organisiert hat. In den Akzent-Verträgen ist ein Kündigungsrecht enthalten. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird. Entscheidend für die Ungültigkeit der Kündigung ist der Verstoß gegen die Schriftform. Ob das vom Gericht berücksichtigt wurde, ist nicht bekannt. Eon-Avacon hat sich in Kundenanschreiben darauf berufen, dass in den StromGVV nur Textform für Kündigungen vorgeschrieben ist, dabei aber übersehen, dass die StromGVV überhaupt nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Bei Vertragsabschluß 1999 war die Geltung der AVBElt vereinbart . Als dann 2006 die AVBElt durch die StromGVV ersetzt wurde, erhielten die Kunden nur eine Information : \"Wir werden die Belieferung ab sofort zu den geänderten Bedingungen fortsetzen.\" Eon-Avacon wollte die Bedingungen in einem laufenden Sondervertrag einseitig ohne Kündigung abändern. Ein aussichtsloses Unterfangen !

Offline AKW NEE

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #2 am: 09. Juli 2009, 14:00:20 »
Im Text der Meldung beim NDR wurde ein vollkommen anderer Eindruck erweckt.
Leider ist die Meldung unter der obigen Adresse nicht mehr abrufbar.

Zitat
Es handelt sich dabei nicht um die Sammelklage die IGEL organisiert hat.
Gibt es also zur gleichen Frage noch eine Sammelklage, die von der IGEL organisiert wurde?

Offline Christian Guhl

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #3 am: 09. Juli 2009, 16:40:19 »
Es gibt eine Sammelklage von ca. 70 Kunden, die sich gegen die Höhe der Erstattung und die Kündigung richtet.

Offline derblöde

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #4 am: 10. Juli 2009, 15:58:05 »
Geht es um dieses Verfahren: http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/schlappe-fuer-strom-kunden/?
Wird da allen Ernstes grundsätzlich die Berechtigung einer Kündigung seitens des Versorgers bestritten?
Oder hat da ein Redakteur etwas durcheinander gebracht (Grundversorgung <-> Sondervertrag)?

edit: Bei uns besteht E.on auf der Kündigung zum 30.04.2009, will uns aber bis zum 30.04.2009 weiterhin zu alten Bedingungen beliefern.
Und kündigt eine Erstattung an.
Das ist echt super, da wir schon eine bekommen haben. E.on erstattet also mehrfach. Da freuen wir uns sehr!:D

Offline Fidel

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #5 am: 10. Juli 2009, 17:19:44 »
Moin:

@derblöde

Genau um dieses Verfahren geht es.

Dass die Kündigungsmöglichkeit eines Vertrages ausschließlich für eine der beiden Vertragspartner - hier: Stromverbraucher -  gegeben sein sollte, hat mir auch nicht so richtig eingeleuchtet.

Aber manche Anwälte tun für Geld eben alles ;-)

Gruß
Fidel

Offline AKW NEE

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #6 am: 11. Juli 2009, 10:06:44 »
Zitat
Dabei gehen die Kläger, allesamt Mitglieder der Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg (IGEL), gegen die Höhe der Rückzahlung bei den Akzent-Verträgen vor. Zudem verlangen die Kläger die Auszahlung von Zinsen.
http://www.landeszeitung.de/lokales/news/artikel/klagewelle/

Offline AKW NEE

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #7 am: 11. Juli 2009, 10:27:07 »
Gewinner bei diesem Urteil sind allein die Verbraucher! Bei der Klage geht es nur um die Akzentverträge aus 1999/2000. Bei einem Spruch, dass die E.ON Avacon kein Kündigungsrecht hätte, könnte diese doch im Rahmen einer rechtlich möglichen, ergänzenden Vertragsauslegung, die Preiserhöhung im Grundsatz durchsetzen! Siehe hierzu auch die Urteilssammlung beim Bund der Energieverbraucher: http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=40
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Kläger das Urteil anerkenn und es damit rechtskräftig wird.

Offline derblöde

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #8 am: 11. Juli 2009, 13:25:55 »
Mir erscheint die Auseinandersetzung einfach absurd(als juristischer Laie kann ich sowieso keine qualifizierte Aussage zum Thema machen;)):
Gibt es irgendwelche Zweifel, dass es sich bei den betroffenen Akzentverträgen um Sonderverträge handelt? In denen explizit Laufzeiten und Kündigungsfristen geregelt sind?

Woraus leiten sich die Argumente her, das EVU habe keine Kündigungsmöglichkeit?

Offline AKW NEE

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #9 am: 11. Juli 2009, 13:33:01 »
Zitat
Original http://www.landeszeitung.de
Die ehemaligen Akzent-Kunden wollen ihre alten Verträge behalten, da sie günstiger sind als die aktuellen Tarife. Für die ersten zwölf Kläger argumentierte Anwältin Plikat vor der 5. Zivilkammer. \"Die Kündigung ist unwirksam, weil die Akzent-Verträge nur ein einseitiges Kündigungsrecht vorsehen.\" Und das gelte für die Verbraucher, von einem beidseitigen Kündigungsrecht stehe nichts im Vertrag.

Zitat
Original http://www.landeszeitung.de
Richterin Fatima Natho kam nach Aktenlage und dem mündlichen Austausch zu einer vorläufigen Einschätzung der Kammer: \"Die Kündigungsmöglichkeit besteht. Der Vertrag ist nicht so auslegbar, dass nur der Kläger dazu das Recht hat.\"

http://www.landeszeitung.de/lokales/lueneburg/news/artikel/schlappe-fuer-strom-kunden/?

Offline derblöde

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #10 am: 11. Juli 2009, 19:21:53 »
2 Zitate aus dem Beitrag:

Zitat
Die ehemaligen Akzent-Kunden wollen ihre alten Verträge behalten, da sie günstiger sind als die aktuellen Tarife
Welch ein Wunder!

Zitat
Zudem sei die E.ON ein Grundversorger, eine Kündigung der Verträge für die Grundversorgung sei nicht zuzumute

Also darf ein Grundversorger grundsätzlich keine Sonderverträge kündigen?! Oder ist ein Akzent-Vertrag am Ende ein Vertrag für die Grundversorgung?:D
Übrigens lautet die Formulierung in unserem Vertrag:
Zitat
Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 6 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
Da verstehe ich E.on sogar! Oh Gott, weiche von mir, Dämon! 8o 8o:D

Offline AKW NEE

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #11 am: 13. Juli 2009, 09:21:03 »
Ohne die Begründung der Klage im Wortlaut zu kennen, ist diese nicht zu verstehen!

Die Anwältin hat auch den Schwerpunkt Vertragsrecht!

Offline AKW NEE

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #12 am: 31. Juli 2009, 08:32:36 »
Eine anonymisierte Fassung des Urteils vom LG Lüneburg 5 O 48/09 liegt uns in Papierform vor. In dem Anschreiben ist der Hinweis, dass die Entscheidung nicht rechtskräftig ist.

@Evitell2004
Können wir aus rechtlicher Sicht dieses Urteil ins Netz stellen?

Offline DieAdmin

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #13 am: 31. Juli 2009, 09:44:46 »
@AKW NEE,

ja das kann aus rechtlicher Sicht ins Netz gestellt werden, sogar womöglich in den Container für Entscheidungssammlungen

Ist es möglich das einzuscannen und die PDF Datei an info(at)energieverbraucher.de zu schicken?

Bitte in PN-Box schauen :)

Offline Black

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Tarif Akzent-Kunden verlieren Klage vor dem Landgericht
« Antwort #14 am: 31. Juli 2009, 10:29:17 »
Zitat
LG Lüneburg, 08.07.2009, 5 O 48/08

Der Beklagten stand aus Ziffer 3 Abs. 5 des Stromliefervertrages ein vertragliches Kündigungsrecht zu. Bei dieser Regelung handelt es sich um eine in Dauerschuldverhältnissen, auch im wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen, übliche Verlängerungsklausel mit Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten

(...)
Die Formulierung (...) kann nur so verstanden werden, dass beiden Vertragsparteien ein ordentliches Kündigungsrecht zusteht. Sollte nur dem Kunden ein solches zustehen, hätte dies ausdrücklich ergänzt werden müssen. Gerade das Offenlassen der Person des Kündigenden lässt nur den Schluss darauf zu, dass beide Vertragspartner ein ordentliches Kündigungsrecht haben.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

 

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