Es handelt sich dabei nicht um die Sammelklage die IGEL organisiert hat. In den Akzent-Verträgen ist ein Kündigungsrecht enthalten. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt wird. Entscheidend für die Ungültigkeit der Kündigung ist der Verstoß gegen die Schriftform. Ob das vom Gericht berücksichtigt wurde, ist nicht bekannt. Eon-Avacon hat sich in Kundenanschreiben darauf berufen, dass in den StromGVV nur Textform für Kündigungen vorgeschrieben ist, dabei aber übersehen, dass die StromGVV überhaupt nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Bei Vertragsabschluß 1999 war die Geltung der AVBElt vereinbart . Als dann 2006 die AVBElt durch die StromGVV ersetzt wurde, erhielten die Kunden nur eine Information : \"Wir werden die Belieferung ab sofort zu den geänderten Bedingungen fortsetzen.\" Eon-Avacon wollte die Bedingungen in einem laufenden Sondervertrag einseitig ohne Kündigung abändern. Ein aussichtsloses Unterfangen !