Hallo zusammen,
gestern kam noch ein Brief. Der Inhalt ist mit dem vom 10. Dezember 2008 fast identisch. Zwischen \"können uns der Marktentwicklung nicht mehr länger entziehen.\" und \"Um eventuelle Nachzahlungen so gering wie möglich zu halten\" ist nun folgender Absatz hinzugekommen:
\"Zum 1. Februar 2009 steigt der Preis pro Kilowattstunde um 2,60 Cent brutto (2,18 Cent netto). Der Grundpreis bleibt stabil. Für einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 10000 Kilowattstunden bedeutet das einen Anstieg um etwa 21,67 Euro brutto im Monat. Alle wichtigen Informationen zu den neuen Preisen finden Sie in der beiliegenden Broschüre.\"
Punkt 1:
Der alte Preis (garantiert bis 31.12.2008 ) war folgender:
Grundpreis: 15,39 Euro pro Monat
Arbeitspreis HT: 17,92 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 9,40 Cent/kwh
plus 2,60 Cent brutto ergeben:
Grundpreis: 15,38 Euro pro Monat
Arbeitspreis HT: 20,52 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 12,00 Cent/kwh
In einem früheren früheren Schreiben verspricht E.ON, dass sich durch die Umstellung auf \"E.ON Wärmestrom für Altanlagen\" nichts verändern würde. Die Preise sind aber hierbei:
\"E.ON Wärmestrom für Altanlagen\"
(Gemeinsame Messung)
15,39 Euro Grundpreis pro Monat
22,00 Cent pro Kilowattstunde Arbeitspreis Hochtarif (HT)
12,00 Cent pro Kilowattstunde Arbeitpreis Niedertarif (NT)\"
=> E.ON lügt mich also an
Punkt 2:
\"Alle wichtigen Informationen zu den neuen Preisen finden Sie in der beiliegenden Broschüre.\"
Bei der Broschüre handelt es sich um \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnungverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBI. I S. 2392), geändert durch Artikel 2 Abs. 9 der Verordnung vom 17. Oktober 2008 (BGBI. S. 2006)\"
=> E.ON, was hat das mit dem E.ON Power therm Tarif zu tun???
Letztendlich waren die 9% Abschlagsanpassung unzureichend. Der Preis beim HT erhöht sich um 14,52%, der Preis beim NT um 27,66%. Nachzahlungen sind hier schon vorprogrammiert.
Am Ende des Schreibens folgt wieder: \"Sollten Sie von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen, gilt der neue Preis für die weitere Laufzeit des Vertrages als vereinbart.\"
Es folgt auch wieder der Hinweis auf den neuen \"E.ON WärmeStrom Sicher & Fair\" Tarif...