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Autor Thema: Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom  (Gelesen 68808 mal)

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Offline Kimera

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #15 am: 25. August 2009, 11:48:53 »
Hallo miteinander,

kleines und kurzes Update. Es kam die Kündigung: \"Der Vertrag wird zum 30. November 2009\" beendet.
Dann wieder die gleiche Lüge, dass es keinen Preisunterschied zwischen Tarif alt und neu gäbe, als Auswahlmöglichkeit gibt es den Wärmestrom und den Wärmestrom Sicher und Fair Tarif.

Leider gibt es keinen Anbieter mit \"Nachtstrom\". Ansonsten wären wir schon längst bei einem anderen Anbieter...


Was wird von Eurer Seite geraten? Es bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als diesen \"Wärmestrom\"-Vertrag zu unterschreiben?

Offline wolfgang78

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #16 am: 01. September 2009, 13:09:03 »
Hallo,

ich habe bei mir genau das selbe Problem, Eon hat mir ebenfalls gekündigt, weil ich den neuen Vertrag nicht unterschrieben zurückgeschickt habe...
Würde mich schon sehr interessieren, was denn nun wirklich die Änderungen sind die den neuen Vertrag nötig machen. Die Preise bleiben bei mir gleich. Mir wurde von Eon gesagt es sei nur die Namensänderung, das kann ich aber beim aller aller besten Willen nicht glauben...

Ich habe dann gleich auch noch eine allgemeine Frage bezüglich Anbieterwechsel.
Ich habe mir mal durchgerechnet, was ich zahlen würde wenn ich zu einem anderem Anbieter wechsle (Heizungsstrom und Hausstrom), unter der Vorraussetzung dass ich nurnoch einen Zähler betreibe... dabei komm ich um 100€ billiger weg als mit Eon.
Geht das überhaupt alles über einen Zähler laufen zu lassen?

Grüße

Wolfgang

Offline bjo

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #17 am: 01. September 2009, 14:47:01 »
Zitat
Original von wolfgang78
Geht das überhaupt alles über einen Zähler laufen zu lassen?

Grüße

Wolfgang

Haus und Wärmestrom erfassen gibts in drei Varianten.

- zwei Zähler zwei Tarife möglich

- ein Zähler mit zwei Zählwerken zwei Tarife möglich

- ein Zähler mit einem Zählwerk nur ein Tarif möglich (kein Wärmetarif)

Offline Cremer

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #18 am: 01. September 2009, 18:27:22 »
@Wolfgang78,

den Wärmestrom kann man nur vom örtlichen Netzanbieter beziehen. Ein Wechsel zum Versorger Ihrer Wahl ist noch nicht möglich.
MFG
Gerd Cremer
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Offline wolfgang78

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #19 am: 02. September 2009, 09:15:50 »
Es funktioniert also auch nicht meine Wärmepumpe mit normalen Haushaltsstrom zu betreiben, also die von bjo genannte Variante

- Ein Zähler mit einem Zählwerk nur ein Tarif möglich (kein Wärmetarif)

Diese Variante hab ich mir mal von einem anderen Anbieter durchrechnen lassen und komme auf ca. 30€ weniger im Jahr als meine bisherigen Kosten mit WP Tarif und Haushaltsstrom...

Ich hab jetzt mal einen Brief an EON geschrieben ob etwas an den Vertragsbedingungen geändert wird und ob der Wechsel des Haushaltsstromanbieters jetzt und auch mit dem neuen Tarif möglich ist.
Bin ja mal gespannt ob ich eine Antwort bekomme...

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Gruß Wolfgang

Offline Cremer

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #20 am: 02. September 2009, 11:04:18 »
@Wolfgang78,

natürlich können Sie Ihren Wärmestrom auch mit dem normalen Grundversorgungsstrom/Tarif laufen lassen.

Bei dem Versorgungsantrag dürfen Sie dann keine weitere Anghaben über einen \"Großverbraucher\" machen. Normalerweise wollen aber die EVU so etwas beim Antrag wissen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Kimera

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #21 am: 27. September 2009, 10:30:31 »
E.ON friert die Strompreise ein

Genießen Sie die letzten Spätsommertage. E.ON erhöht zum x-ten Mal die Strompreise. Und als Extra für uns: Der Weihnachtsbonus. Zum 1. Dezember 2009 erhöht E.ON Bayern Vertrieb die Strompreise, wie bereits im Dezember des letzten Jahres angekündigt. Freuen Sie sich also wie ein Schneekönig auf die kalten Wintermonate: Denn es wird kalt.

Winterboni und Weichnachtsgeld für Manager

Pünktlich zum Beginn der Heizsaison kommt anstatt unserer seit Ende 2008 ursprünglich angedeuteten Preiserhöhung von 9% unser neuer Winteraufschlag von bis zu 27,66%. Vom 1. Dezember 2009 an zahlen Kunden, die sich für den neuen E.ON WärmeStrom oder WärmeStrom Sicher & Fair entscheiden, für jede verbrauchte Kilowattstunde nun 4,08 Cent Aufschlag im Hochtarif und 2,60 Cent Aufschlag im Niedertarif mehr. Mit einem um 1,-€ pro Monat erhöhten Grundpreis im WärmeStrom Sicher & Fair Tarif garantieren wir uns zusätzlich Ihre Vertragstreue bis zum 31.12.2010.
 
Mit der Kündigung aller E.ON Power Therm Altverträge zum 30.11.2009 entfallen ebenfalls die bis dahin für Sie kostenlose Vor-Ort-Schadensanalyse und der kostenlose Notheizungs-Service. Diese Leistungen bietet E.ON selbstverständlich den Kunden von E.ON WärmeStrom Sicher & Fair weiterhin an.

Versorgung bleibt gewährleistet

Was passiert mit Kunden, die keinen Antrag zurückschicken? E.ON beliefert Sie selbstverständlich mit den dann von uns angenommenen Bedingungen des Grundversorgungstarifs weiterhin mit Strom. E.ON senkt für Sie den monatlichen Grundpreis auf nun 5,95€ pro Monat. Lediglich die Arbeitspreise steigen im Hochtarif um 6,77 Cent und im Niedertarif um 3,84 Cent pro Kilowattstunde. E.ON ist sich der Verantwortung gegenüber seinen Aktionären bewusst, so dass hier die Erhöhungen mit 40,85% im Niedertarif und 37,77% im Hochtarif im Vergleich zu E.ON Power Therm so niedrig wie nötig ausfallen.

Bei zum Beispiel 10.000 kWh (80% Hochtarif/20% Niedertarif) beträgt unser Winterbonus im E.ON WärmeStrom 289,6€, im E.ON WärmeStrom Sicher & Fair 301,6€ und im E.ON Grund- und Ersatzversorgung-Tarif 442,6€. Die Änderungen werden von uns rückwirkend zum 1. Februar 2009 berücksichtigt.
Der jeweilige Bonus wird bei Ihrer nächsten Rechnung automatisch uns gutgeschrieben. Der Grund für die Preiserhöhung und den Winterbonus ist die Stabilisierung der Managergehälter über einen längeren Zeitraum. Da Strompreis und Renditeforderungen der Aktionäre ebenfalls gekoppelt sind, profitieren auch Sie von deren geldwerten Vorteilen. Wir geben die erhöhten Forderungen direkt an Sie weiter. Beim Winterbonus müssen Sie sich auch um nichts kümmern. Den Zählerstand errechnen wir automatisch  zum 30. September sowie 31. Dezember 2009 auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs.

Alle Infos zur Strompreiserhöhung und zum Winterbonus finden Sie unter:
http://www.eon-bayern-vertrieb.com

Offline Stromsucherin

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #22 am: 09. Oktober 2009, 10:38:36 »
E.ON Bayern hat meinen Power therm-Vertrag auch gekündigt.
Ich möchte Widerspruch zur Kündigung meines E.ON Power therm-Vertrages bei E.ON Bayern einlegen.
Viellicht bin ich ein bisschen spät dran, aber ich möchte es versuchen.
Hat irgendjemand aus diesem Forum die gleiche Idee?
Da ja jetzt ein Missbrauchsverfahren durch das Bundeskartellamt gegen E.ON Bayern eingeleitet wurde, fühle ich mich in meiner Vermutung bestätigt, daß ich bei E.ON zwangsweise einen neuen Vertrag unterschreiben muß, um weiterhin günstig an Heizstrom zu kommen.

Bitte um zahlreiche Antworten - Vielen Dank

Offline Cremer

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #23 am: 09. Oktober 2009, 13:34:35 »
@Stromsucherin,

wurde denn bereits ein neuer vertrag mit neuen Bedingungen vorgelegt?
MFG
Gerd Cremer
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Offline Stromsucherin

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #24 am: 10. Oktober 2009, 09:03:34 »
Zusammen mit der Kündigung wurde mir nur wieder der Vertrag für \"E.ON WärmeStrom\" und \"E.ON WärmeStrom Sicher & Fair\" vorgelegt, den ich bis 15. Oktober unterschrieben zurückschicken soll.

Offline Cremer

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #25 am: 10. Oktober 2009, 09:10:32 »
@Stromsucherin,

E.ON bayern hat ihre tarif umbenannt und auch den neuen Bedingungen, resultierend aus dem BGH Urteil angepasst.

Vergleichen Sie mal die Vertragsbedingungen
MFG
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Offline Stromsucherin

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #26 am: 10. Oktober 2009, 15:18:54 »
Entschuldigung, wenn ich noch mal nachfrage.
Welches Urteil?
Wiso umbenannt. Alter Vertrag E.ON Power therm wurde von E.ON gekündigt.
Jetzt stehe ich vor der Zwangswahl, ob ich E.ON WärmeStrom (NOCH gleicher Preis wie Power therm, aber ohne Serviceleistungen von E.ON), E.ON WärmeStrom Sicher & Fair (1,- teurer im monatlichen Grundpreis mit gleichem Service und Preisgarantie? nur bis 2010) oder die teure Grundversorgung von E.ON nehme.
Es gibt keine alternativen Anbieter auf dem Strommarkt, die den günstigen Nachtstrom für Nachtspeicherheizungen anbieten.
Ich habe getrennte Zähler. Einen für Haushaltsstrom (hier kann ich jederzeit den Anbieter wechseln). Bin ich NOCH bei E.ON.
Einen HT/NT-Zähler nur für Heizung.
Was soll ich denn machen - Verzweiflung -?

Offline Cremer

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #27 am: 10. Oktober 2009, 15:56:52 »
@Stromsucherin,

Sie haben ein Sondervertrag, der jetzt aufgrund der BGH Urteile VIII ZR 56/08 und VIII ZR 225/07, beide vom 15.7.09, zu finden in der Urteilesammlung auf der Seite des BdEV, gekündigt wurde.

Danach (erste Seite jeweils unter b)) steht den Versorgern eine Preisänderungsmöglichkeit zu. Die bisherigen Verträge ließen dies nicht zu.

Also werden die Verträge gekündigt und teilweise mit neuen Namen versehen, hier \"Wärmestrom\", teilweise werden die Angebote auch erweitert, z.B. Festpreis bis ende 2010.

Festpreis bedeutet eine bestimmte Lauf-/Vertragszeit. Da waren aber in den alten Verträgen Preissteigerungen nicht rechtens :D

Also macht man ein \"Rundumsorglospaket\"
- Neuer Name
- Neues Festpreisangebot
- neue Vertragslaufzeit
- neue AGB
- Serviceleistungen

Man vertuscht dabei richtig, dass die Kunden damit schlechter gestellt werden.

Übrigens bei den neuen Sonderverträgen der Stadtwerke Kreuznach kann wählen, behalte ich den alten oder schließe ich den neuen Vertrag ab.

Siehe hier
Stadtwerke Kreuznach reagieren auf BGH Urteil, neue Verträge

Es gibt für Wärmestrom/Wärmepumpenstrom keine Alternative, man muss beim örtlichen Netzanbieter bleiben.

Damit wäre dann Widerspruchsmöglichkeit nach § 315 gegeben, da Monopolist. :D

Zähler werden bei einem neuen Vertrag mit HT und NT vom Stromanbieter getauscht.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Stromsucherin

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #28 am: 10. Oktober 2009, 22:16:26 »
Vielen Dank :-) für diese schnelle und ausführliche Erklärung.
Diese Antwort hat mir weitergeholfen.
Ich werde den Widerspruch abschicken und sehen was passiert.

Offline Christian Guhl

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Brief von E.ON Bayern: Umstellung von E.ON Power therm auf E.ON WärmeStrom
« Antwort #29 am: 11. Oktober 2009, 00:29:08 »
Zitat
Original von Cremer
Damit wäre dann Widerspruchsmöglichkeit nach § 315 gegeben, da Monopolist. :D
Nachtstrom ist immer ein Sondervertrag. Auch die sogenannte HeizstromGrundversorgung. Also § 307.

 

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