Hab ich`s mir doch gedacht!
Da ich nun schon länger einen \"gepflegten Schriftwechsel\" mit der NGW führe und dem entsprechende Erfahrungen gesammelt habe, halte ich das ebenfalls für einen billigen Trick. Das wäre wahrlich auch nicht der erste.
Mich irritierte nur, dass im MB nicht nur 2005 sondern alle Forderungen
ab 2005, also auch 06, 07, 08 aufgeführt waren, obwohl für letztere die Verjährung, falls die Frist denn überhaupt bereits angefangen hatte (Kenntnis!) zu laufen, Dez 08 rechtlich völlig uninteressant war.
Für 2005 hätte ich ! nach meiner ! Rechnung noch eine kleine Forderung geltend machen können, ab 2006, auch nach meiner RG
, der Versorger.
Ein erstes Urteil ist wohl offensichtlich bereits in zweiter Instanz gegen NGW entschieden worden (siehe ben100) und in der Sache bin ich definitiv so zuversichtlich und entschlossen wie eh und je.
Sah mich heute nur etwas unter Zeitdruck, habe die ganze Woche schon Handwerker i.H. und muss morgen schon Koffer packen.
Vielen herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten.