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Autor Thema: Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung  (Gelesen 10079 mal)

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Offline Kampfzwerg

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« am: 18. Juni 2009, 19:07:20 »
EILMELDUNG! Bitte um schnelles feedback!!!

Hallo zusammen,

seit dem in Gänze widersprochenen Mahnbescheid im Dez. 2008 ist nicht viel Interessantes passiert.
Und ausgerechnet jetzt wird NGW aktiv, ich fahre morgen in den Urlaub!!!


Die eine oder andere Zahlungserinnerung habe ich ignoriert, da im Verwendungszweck klar derselbe vorgegeben war und Zuordnungsschwierigkeiten der NGW nicht mein Problem sind.
Das eine oder andere Angebot zum Abschluss eines SV ereilte das selbe Schicksal.
Diverse Preisanpassungen, auf die ich schon länger nicht mehr antworte, da ich auf die jeweilige Jahresabrechnung einen längeren Widerspruch formuliere, auf den ich mich bei jeder Abschlagsüberweisung im Verwendungszweck explizit beziehe.

Heute bekam ich allerdings ein Schreiben, das aus dem Rahmen fiel
Zitat:
...zwischen Ihnen und unserer Gesellschaft sind Fragen des Gaspreises betreffend Zeiträume ab 2005 offen. Zur Vermeidung des Eintritts von Verjährung (wir ahnten es bereits) hatten wir im Dezember 2008 einen Mahnbescheid gegen Sie wie gegen andere Kunden erwirkt, gegen den Sie Widerspruch eingelegt haben.
In einzelnen Fällen sind bereits einzelne Gerichtsverfahren anhängig; erste Urteile erwarten wir für die 2. Hälfte dieses Jahres.
Deren Ausgang würden wir gerne abwarten und prüfen, welche Folgen sich daraus für die gegen Sie erhobenen Ansprüche ergeben. So können möglicherweise erhebliche Kosten (für wen?) und eine unnötige Auseinandersetzung vermieden werden.

Ein soches im Interesse beider ?( Seiten liegendes Zuwarten setzt allerdings voraus, dass Sie sich bereit erklären, auf die Einrede der Vejährung für offene Gaspreisforderungen bis zum 30.06.2010 zu verzichten. Wir müssten ansonsten kurzfristig auch gegen Sie zur Vermeidung von Verjährung das Verfahren fortführen und Klage einreichen.

Wenn Sie mit diesem Vorschlag einverstanden und bereit sind, auf die Erhebung der Einrede der Verjährung bis zum 30.06.2010 zu verzichten, bitten wir Sie als Zeichen Ihres Einverständnisses um Gegenzewichnung dieses Schreibens bis zum 26.6.09
Zitatende.
....

Seit 2006 kürze ich als SV-Kunde auf Stand Anfang der 90er! leiste also weit !!! unter der Forderung von NGW.
Ich habe auch sicher nicht das einzige Schreiben dieser Art erhalten.
NGW gehört zur Gelsenwasser.

Wie seht Ihr die Sache?

Verzicht auf Verjährung unterschreiben oder nicht?

Offline reblaus

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« Antwort #1 am: 18. Juni 2009, 19:33:40 »
Auf keinen Fall für Forderungen die aus Abrechnungen des Jahres 2005 stammen, auf die Einrede der Verjährung verzichten. Im Gegenteil sollten Sie diese Einrede jetzt erheben. Diese Forderungen sind nämlich verjährt, da der Versorger die Durchführung des streitigen Verfahrens nicht \"alsbald\" nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid beantragt hat.

Für die anderen Beträge gilt, dass Sie sowieso nicht wissen, was in den anhängigen Verfahren gegen den Versorger vorgetragen wurde. Sie sollten Ihren Fall zu Grunde legen, und wenn Sie bisher zu einem streitigen Verfahren entschlossen waren, stellt sich die Frage, warum Sie an diesem Entschluss etwas ändern sollten. Abgesehen davon ist die nächste Verjährungsfrist erst am 31.12.2009. Ihr Versorger kann daher in aller Ruhe die für Herbst avisierten Urteile abwarten und sich dann entscheiden.

Ich halte das für einen billigen Trick, die Verjährung der Ansprüche aus 2005 zu umgehen.

Offline Bernie57

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« Antwort #2 am: 18. Juni 2009, 19:50:57 »
Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Schreiben wie Kampfzwerg erhalten.
Ich sehe das als einen weiteren Versuch der NGW an, den Verbraucher einzuschüchtern. Warum sollte man jetzt klein beigeben? Die Sachlage hat sich doch für uns überhaupt nicht geändert.
Also: Haltet die Ohren steif; weiter kämpfen!

Offline Kampfzwerg

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« Antwort #3 am: 18. Juni 2009, 21:24:07 »
Hab ich`s mir doch gedacht!
Da ich nun schon länger einen \"gepflegten Schriftwechsel\" mit der NGW führe und dem entsprechende Erfahrungen gesammelt habe, halte ich das ebenfalls für einen billigen Trick. Das wäre wahrlich auch nicht der erste.

Mich irritierte nur, dass im MB nicht nur 2005 sondern alle Forderungen ab 2005, also auch 06, 07, 08 aufgeführt waren, obwohl für letztere die Verjährung, falls die Frist denn überhaupt bereits angefangen hatte (Kenntnis!) zu laufen, Dez 08 rechtlich völlig uninteressant war.
Für 2005 hätte ich ! nach meiner ! Rechnung noch eine kleine Forderung geltend machen können, ab 2006, auch nach meiner RG ;) , der Versorger.

Ein erstes Urteil ist wohl offensichtlich bereits in zweiter Instanz gegen NGW entschieden worden (siehe ben100) und in der Sache bin ich definitiv so zuversichtlich und entschlossen wie eh und je.
Sah mich heute nur etwas unter Zeitdruck, habe die ganze Woche schon Handwerker i.H. und muss morgen schon Koffer packen.

Vielen herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten.

Offline berghaus

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« Antwort #4 am: 19. Juni 2009, 02:21:21 »
Auch wenn es das Forum RWE Westfalen Weser Ems betrifft, passt es hier doch zum Thema:

Die RWE WWE hatte 2008 Kunden zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung aufgefordert (siehe Thread \'RWE und Verjährungseinrede\').

Auf meine Aufforderung im November 2008, die RWE möge ihrerseits auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich meiner Rückforderungen von 1500,- EUR aus der Jahresrechnung 2005 verzichten, hat sie bis heute nicht geantwortet.

Soviel zum Thema Fairness.

berghaus

Offline Kampfzwerg

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« Antwort #5 am: 19. Juni 2009, 09:46:22 »
@berghaus

vielen Dank für den Hinweis auf den RWE-Thread

Offline ben100

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« Antwort #6 am: 21. Juni 2009, 16:44:01 »
Ich erwarte mein Urteil ca. Mitte nächster Woche. Werde dann informieren, sobald ich was von Frau Holling gehört habe.

Offline ben100

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« Antwort #7 am: 06. Juli 2009, 21:08:21 »

Offline Tomkol

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Forderung des Verzichts der Einrede der Verjährung
« Antwort #8 am: 21. Juli 2009, 12:53:45 »
Warum steht das Urteil nicht auf der Urteilssammelseite?

Die dort im Artikel von Kevelaer verzeichnete Homepageadresse führt zu einem Error. Ich kann kein Aktenzeichen finden.
Wo gehts denn hier zum Kartellamt?

Offline ben100

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