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Autor Thema: Versorgerwechsel gescheitert. Der Dumme ist der Verbraucher  (Gelesen 3873 mal)

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Offline Unbeugsame

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Das schreit zum Himmel. Folgendes ist mir widerfahren

Habe fristgerecht meinen bisherigen Gasversorger GGEW AG zum 31.12.2008 wegen Preiserhöhung gekündigt und gleichzeitig eine Anmeldung beim neuen günstigeren Versorger Mainnova vorgenommen. Am 15.12.2008 bestätigt GGEW meine Kündigung zum 31.12.2008, am 15.12.2008 bestätigt Mainnova die Anmeldebestätigung. Auch auf eine tel. Nachfrage am 16.12.2008 bei der Hotline von Mainnova wurde mir bestätigt, dass der Wechsel zum 01.01.2009 vollzogen wurde. Soweit alles gut, ich lehnte mich zurück. Dies erwies sich jedoch als Trugschluss. Am 19.02.2009, nach ca. 10 Wochen, teilt Mainnova mir mit, dass der Wechsel wegen Nichtidentifizierung durch GGEW gescheitert sei und ein neues Wechselverfahren von mir angestoßen werden müsse. Ich war fassungslos. Etliche Telefonaten, indem ich darlegte, dass von meiner Seite keine Fristversäumnise zu vertreten sind, brachten nichts. Die Versorger wiesen jeweils die Schuld von sich und verwiesen auf den Anderen sowie Grundversorger (Entega). Natürlich war ich von Mainnova entäuscht stellte sofort wieder einen Antrag beim bisherigen Versorger GGEW, der inzwischen wieder die Gaspreise gesenkt hatte. Ab dem 01.04.2009 bin ich wieder Kunde bei GGEW. Auf einen Beschwerdebrief an die Geschäftsleitung von Mainnova erhielt ich keine Antwort. Daraufhin schrieb ich eine Verbraucherbeschwerde an die Bundesnetzagentur. Diese teilte mir mit, das Sie die beteiligten Versorger zur Stellungnahme aufgefordert habe. Bisher liegt mir eine Stellungnahme vom Grundversorger Entega vom 27.03.2009 mit folgendem Tenor vor: Keine zeitgleiche identische Anmeldungen und Abmeldungen von den Versorgern, daher Ablehnung.

Nun der Schock: Vom Grundversorger Entega erhalte ich für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.03.2009 eine gegenüber Mainnova 53 % höhere Rechnung, da ich in den teueren Grundversorgertarif eingestuft wurde (Arbeitspreis Mainnova: 5,95 ct, Entega: 9,10 ct). Zudem wurde der Gesamtverbrauch nicht korrekt ermittelt. Dies will und werde ich nicht hinnehmen. Denn es kann nicht sein, dass die Kunden auf höheren Kosten sitzen bleiben, weil Unternehmen nicht in der Lage waren, einfache Dinge wie einen Anbieterwechsel auf den Weg zu bringen. Ich möchte daher die Rechnung von Entega über einen Widerspruch auf den Betrag kürzen, den ich bei Mainnova zu leisten hätte (621,83 € statt 1021,91 €) und Entega auffordern, den Restbetrag (=355,08 €) Mainnova in Rechnung zu stellen. Dies soll natürlich hieb- und stichfest sein. Daher meine Frage an das Forum und die Experten: Kann ich mich auf folgende Argumente stützen:

- Die verwaltungstechnischen Unzulänglichkeiten und Mängel hinsichtlich
des Anmelde, - Identifizierungs- und Abmeldeverfahren habe ich
nicht zu vertreten. Dies haben die Versorger zu verantworten und müssen
dafür auch Gerade stehen. Dies haben sie unter sich auszumachen.

- Vom Grundversorger Entega erhielt ich kein Informations- /Belehrungsschreiben über die Aufnahme zum 01.01.2009. Dies verstößt
gegen Treu und Glauben sowie den Grundsatz der Klarheit. Ich konnte daher
nicht entsprechend reagieren (Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips).

Durchschriften meines Widerspruchs würden die Bundesnetzagentur, GGEW und Mainnova erhalten.

Ist diese vorgehensweise erfolgsversprechend ? Ich möchte noch weitere unnötige Kosten vermeiden.

Gibt es noch andere Tipps und Rechtseinschätzungen, evtl. mit Angaben von Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile, die ich für meinen Widerspruch verwenden könnte.

Schlußresümee: Das elementare, lebenswichtige Grundbedürfnis \"Wärme\" wird durch willkürliches schleifen lassen von Fristen und Verschleierung von den Versorgern dazu benutzt, Ängste bei Wechselwilligen Gaskunden zu erzeugen und zugleich noch daraus Profit zu machen.

Offline bjo

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Versorgerwechsel gescheitert. Der Dumme ist der Verbraucher
« Antwort #1 am: 05. Mai 2009, 00:35:12 »
Hallo,
da du selbst fristgerecht gekündigt hast ist der alte Versorger dir gegenüber raus aus dem Spiel!
Mit der Kündigung bist du automatisch in die Grundversorgung der Mainova gerutscht wie es vorgesehen ist.
Diese hätte dichZeitnah informieren müssen, Bergrüssungschreiben usw..

Zu klären ist nun wer das rutschen in die Grundversorgung zu verantworten hat!
GGEW oder Mainnova! Deine Mehrkosten hat der Verursacher zu tragen!

Offline ESG-Rebell

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Versorgerwechsel gescheitert. Der Dumme ist der Verbraucher
« Antwort #2 am: 05. Mai 2009, 01:21:26 »
Zitat
Original von bjo
Zu klären ist nun wer das rutschen in die Grundversorgung zu verantworten hat!
GGEW oder Mainnova! Deine Mehrkosten hat der Verursacher zu tragen!
Vorausgesetzt, derjenige der Ansprüche an den Verursacher stellt, kann diesem nachweisen, dass er die Mehrkosten verursacht hat. Die BNetzA hat das Protokoll für den Lieferantenwechsel veröffentlicht. Das ganze Prozedere ist tatsächlich nicht ganz trivial und benötigt i.d.R. mehr als vier Wochen. Wie wollen Sie da beweisen, wer wo welchen Fehler gemacht hat?

In jedem Fall gilt aber folgendes:
Die Entega als Grundversorger belieferte Sie in der dreimonatigen Übergangszeit im Rahmen der Ersatzversorgung. In dieser obliegt ihr per Verordnung die einseitige Festsetzung der zu zahlenden Allgemeine Tarife.

Selbstverständlich müssen Sie diese nicht hilflos hinnehmen, sondern können sie als unbillig überhöht rügen.

Sie haben sich ja bereits intensiv bemüht, einen möglichst lückenlosen Übergang von einem Versorger zum nächsten zu organisieren. Sie befanden sich sogar bis zum 19.02.09 im Glauben, mit der Entega derzeit kein Vertragsverhältnis zu haben!

Wie will die Entega Ihnen da eine konkludentes Einverständnis mit den geforderten Preisen unterstellen?

Und bitte: Hier liegt der Fall nun wirklich anders als in den BGH-Urteilen vom 13.06.07 und 19.11.08, in denen der Kunde zumindestens einmal eine vorbehaltlose Zahlung geleistet hatte.

Weigern Sie sich mit Musterbrief, die Rechnung der Entega zu zahlen, solange sie die Angemessenheit der zugrunde liegenden Tarife nicht nachgewiesen hat.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Unbeugsame

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Versorgerwechsel gescheitert. Der Dumme ist der Verbraucher
« Antwort #3 am: 05. Mai 2009, 20:46:35 »
Hallo ESG-Rebell,

und was für ein Musterbrief ist das (Linkverweisung)? Soll ist die Rechnung ganz verweigern oder lieber doch auf den Betrag kürzen, den ich zu zahlen hätte, wenn der Wechsel zustande gekommen wäre. Was kommt da auf mich zu(Mahnkosten, Sperrandrohung) und wie geht das letztendlich aus?. Ich habe darin keinerlei Erfahrung. Welche Erfahrungen und Prognosen gibt es hierzu?

Offline ESG-Rebell

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Versorgerwechsel gescheitert. Der Dumme ist der Verbraucher
« Antwort #4 am: 06. Mai 2009, 08:06:59 »
Zitat
Original von Unbeugsame
und was für ein Musterbrief ist das (Linkverweisung)?
Siehe hier, im Abschnitt Brief als Antwort auf Jahresabrechnung

Zitat
Original von Unbeugsame
Soll ist die Rechnung ganz verweigern oder lieber doch auf den Betrag kürzen, den ich zu zahlen hätte, wenn der Wechsel zustande gekommen wäre.
Dieser Betrag, den Sie nennen, wäre doch der Preis von Mainova gewesen. Mainova hat aber mit Entega doch garnichts zu tun. Da Sie den - erstmalig von Ihnen geforderten - Tarif insgesamt als unbillig rügen, sollten Sie auch insgesamt nichts bezahlen.

Zitat
Original von Unbeugsame
Was kommt da auf mich zu(Mahnkosten, Sperrandrohung) ...
Bereits am 25.09.06 hat das Bundeskartellamt Sperrandrohungen nach Unbilligkeitseinwand untersagt. Außerdem haben Sie inzwischen ja gar kein Lieferverhältnis mehr mit der Entega. Sie kann nicht einfach die Erfüllung eines fremden Vertrages verhindern um Forderungen aus einem bereits beendeten Vertrag durchzusetzen. Das wäre rechtswidrig. Falls Sie dennoch eine Sperrandrohung erhalten, müssen Sie aber die Rücknahme derselben verlangen und die Sperre nötigenfalls abwenden (lassen). Der BdE wird Sie dabei unterstützen.

Sie müssen auch damit rechnen, dass die Entega Druck macht und Sie einzuschüchtern versucht. Alle Schreiben und Mahnungen können Sie ignorieren. Einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie sofort widersprechen. Falls Sie verklagt werden, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Zitat
Original von Unbeugsame
... und wie geht das letztendlich aus?
  • die Entega verzichtet auf die Durchsetzung ihrer Forderung oder
  • ein AG fällt ein Urteil und lässt keine Berufung zu oder
  • der BGH entscheidet (letztlich), dass neu in die Grundversorgung gelangte Kunden Anspruch auf Prüfung der Unbilligkeit der verlangten Allgemeinen Tarife haben; vorausgesetzt, Ihre Bezeichnung Unbeugsame ist Programm ;).
Gruss,
ESG-Rebell

 

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