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Autor Thema: Markt für Erdgas ?  (Gelesen 2559 mal)

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Offline jroettges

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Markt für Erdgas ?
« am: 27. April 2009, 09:34:56 »
Wir sind uns sicher darin einig, dass der Endverbraucher keinen echten Markt für Erdgas und kaum Alternativen zu seinem Patzhirschen vorfindet.

Kaum hatte sich bundesweit mit Nuon ein Anbieter auf den Weg gemacht und erste Erfolge in Ballungsgebieten zu verzeichnen, da wird er durch einen der großen Konzerne aufgekauft.

Was hält man denn von folgendem Vorschlag?

Netzbetreiber und Grundversorger dürfen unter ihrem Namen keine Sonderverträge mehr anbieten.

Sie dürfen Sonderverträge nur über eigenständige Vertriebsfirmen unter anderen Namen anbieten.

Deren Angebote müssen aber marktgebiet-überspannend gelten, also jedem Kunden offen stehen, der technisch erreichbar ist.

Offline RR-E-ft

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Markt für Erdgas ?
« Antwort #1 am: 27. April 2009, 16:22:55 »
Zitat
Original von jroettges
Was hält man denn von folgendem Vorschlag?

Netzbetreiber und Grundversorger dürfen unter ihrem Namen keine Sonderverträge mehr anbieten.

Sie dürfen Sonderverträge nur über eigenständige Vertriebsfirmen unter anderen Namen anbieten.

Deren Angebote müssen aber marktgebiet-überspannend gelten, also jedem Kunden offen stehen, der technisch erreichbar ist.

Ich halte davon gar nichts.

Der Netzbetreiber tritt in dieser Eigenschaft sowieso nicht als Gasanbieter auf.

Der Grundversorger wird alle drei Jahre für ein Netzgebebiet neu festgestellt.

Es handelt sich um den Gasanbieter, der in einem Netzgebiet zum maßgeblichen Zeitpunkt die meisten Haushaltskunden beliefert einschließlich der Grundversorgung gem. § 36 EnWG und der Sonderverträge gem. § 41 EnWG. Es kann also auch ein Anbieter, der bisher im maßgeblichen Netzgebiet ausschließlich Sonderverträge für Haushaltskunden anbietet, den bisherigen Grundversorger aus der Position des Grundversorgers verdrängen.

Die Netzkosten bzw. die vom Netzbetreiber geforderten Netzentgelte unterscheiden sich in den verschiedenen Netzgebieten deutlich, so dass es sich allein deshalb schwierig gestaltet, einen (einheitlichen) Haushaltskunden- Gaspreis für verschiedene Netzgebiete zu kalkulieren.

Gasanbieter, die jeweils für bestimmte Netzgebiete gesonderte Gaspreise anbieten, sind deshalb ersichtlich im Vorteil und haben damit auch die größere Chance, im nächsten maßgeblichen Zeitpunkt selbst (wieder) zum Grundversorger gekürt bzw. als solcher festgestellt zu werden.

Viele Gasanbieter beliefern ihre Haushaltskunden heute schon zum Großteil außerhalb der Grundversorgung (vgl. nur BGH Urt. v. 29.04.2008 KZR 2/07; OLG Oldenburg, Urt. v. 05.09.2008 Az. 12 U 49/07; Kammergericht Berlin, Urt. v. 28.10.2008 Az. 21 U 160/06).

Die meisten Gaskunden sind Sondervertragskunden.

Zitat
Nach Angaben des BDEW haben bundesweit 1,8 Millionen Kunden Gaslieferverträge abgeschlossen, die allermeisten davon seien Sonderverträge.

Es ist nicht ersichtlich, dass sich dies für Verbraucher als nachteilig erwiesen hätte. Im Gegenteil.

Sachliche/ Örtliche Marktabgrenzung Standardlastprofilkunden.

Sonderverträge für Heizgaskunden

Zitat
Ab sofort bietet das Unternehmen thüringenweit Erdgas mit Festpreisgarantie ohne automatische Vertragsverlängerung und Preisanpassungsklauseln an. Das Angebot wird für Neukunden jeweils quartalsweise entsprechend den aktuellen Marktbedingungen aktualisiert und gilt jeweils für ein Jahr. Rechtzeitig vor Auslaufen der Preisbindung erhält jeder Kunde ein neues Angebot zugeschickt, das wiederum eine Preisgarantie für mindestens ein Jahr beinhaltet. Das neue Preissystem ersetzt die bisherigen Erdgas-Sonderverträge, die gesetzlich vorgeschriebenen Angebote zur Grundversorgung bleiben bestehen.

In Anbetracht dieser vorgefundenen Rahmenbedingungen erscheint mir der Vorschlag wenig durchdacht.

 

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