Hallo,
ich habe meine letzten Stromlieferanten wegen Preiserhöhung zum 31.03.2009 gekündigt. Gleichzeitag habe ich einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen. Dieser kann aber erst ab dem 01.05.2009 liefern aufgrund der bestehenden Fristen. Für die Zeit vom 01.04.09 bis 30.04.09 hätte ich aber Anspruch auf die Grund und Ersatzversorgung beim Grundversorger. Dieser ist bei mir E.ON Westfalen Weser. Ich habe dann dem Grundversorger schriftlich mitgeteilt, dass ich ab vom 01.04.2009 bis zum 30.04.2009 die Grundversorgung benötige. Auf der Internetseite von E.ON steht, dass eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat besteht bei der Grund - und Ersatzversorgung. Mein neuer Versorger teilte mir gestern mit, dass die Lieferung wahrscheinlich erst zum 01.06.2009 stattfindet, da E.ON die Kündigung zum 30.04.2009 abgelehnt hat mit dem Hinweis, dass ich bis zum 31.05.2009 vertraglich gebunden sei. Der Kündigungsversuch erfolgte am 27.03.2009. Aufgrund dessen hat mein neuer Versorger zum 31.05.2009 bei E.ON Westfalen Weser gekündigt. So wie es aussieht muss ich nun 2 Monate die überteuerten Preise der E.ON bezahlen anstatt nur 1 Monat dank E.ON?? Besteht eine Möglichkeit den Kündigungsversuch von meinem neuen Versorger doch zum 30.04.2009 durchzusetzen? Immerhin hat mein neuer versorger eigentlich fristgerecht gekündigt, nur E.ON hat die Kündigung abgelehnt, weil ich angeblich vertraglich bis zum 31.05.2009 gebunden bin. Ich habe bislang keine Mitteilung von E.ON selber bekommen, dass ich derzeit die Grund- und Ersatzversorgung erhalte.
Was mache ich nun? Habe ich Anspruch auf Einsicht der Unterlagen beim neuen Versorger (z.Bsp. die Kündigungsablehung)? Wer erstattet mir die höheren Kosten, die ich dadurch habe(für den Monat Mai)??
Vielen Dank für Tipps und Ratschläge im Vorraus!
Gruß
MacWale