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Autor Thema: Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge  (Gelesen 27045 mal)

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Offline kamaraba

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Hallo an das Forum,

in Gaggenau haben 3 Personen gegen die Preiserhöhungen bei Strom und Gas, gemäß Musterschreiben, bei den Stadtwerken Gaggenau widersprochen.

Die Antwort der Stadtwerke Gaggenau ist ein Hammer - o.g. Personen wurden die Strom- und Gaslieferverträge zum 31.7. bzw. 30.9.2005 gekündigt. Bei Strom kann man ja zu einem anderen Anbieter wechseln, aber bei Gas......?

Hier das Antwortschreiben der Stadtwerke Gaggenau im Wortlaut:

Kündigung Gasliefervertrag Nr. XXXXXX

Sehr geehrter Herr XXXX,

mit Schreiben vom 3.5.2005 haben wir Ihnen zur Begleichung der offenstehenden Forderungen aus dem o.g. Vertrag trotz bereits bestehender Fälligkeit der Forderung nochmals eine Frist bis 12.5.2005 gesetzt. Das bis zum heutigen Tag kein Zahlungseingang für die offenstehende Forderung aus dem o.g. Vertrag bei uns eingegangen ist, kündigen wir hiermit den o.g. Gasliefervertrag zum 30.9.2005 für den Zeitraum ab 1.10.2005.
Leider sehen wir uns hierzu veranlasst, da aus denen sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz für die Stadtwerke Gaggenau bestehenden gesetzlichen Vorgaben keine Verpflichtung besteht, Sie zu den von Ihnen gewünschten Bedingungen zu versorgen.

Im übrigen ist es für die Stadtwerke Gaggenau nicht zumutbar, für Einzelfälle ein anderes Preissystem einzuführen.

Aufgrund des frühzeitigen Kündigungstermins ist die Kündigung auch nicht unverhältnismäßig, da Sie ausreichend Zeit haben ,für die Beheizung Ihrer Verbrauchsstelle eine andere Alternative zu wählen. Die Beheizung der Räume kann auch auf andere Art und Weise sichergestellt werden. Beispielhaft wäre hier das Aufstellen von Kohleheizöfen, die mit zumutbarem Aufwand im Objekt angeschlossen werden könnten. Auch eine schornsteinunabhängige Heizung ist mit geringen Kosten und Organisationsaufwand jederzeit möglich, da entsprechende Geräte preisgünstig und ohen Installationsaufwand beschafft bzw. betrieben werden können.

Da die Stadtwerke (Bereich Netz) auch ein leistungsfähiges Montageunternehmen sind, kann Ihnen auch der Umbau Ihrer Heizungsanlage auf eine andere Gassorte (Flüssiggas) angeboten werden. Je nach Heizungsanlage entstehen hierfür nur ganz geringe Kosten. Zur weiteren Abklärung der Umstellung können Sie sich hierzu mit dem Unterzeichner unter der Tel. XXXXX/XXXXX in Verbindung setzen.

Da unsere Handelsabteilung auch das Produkt Flüssiggas vertreibt, stehen Ihnen die Stadtwerke auch für diese Energieart als leistungsfähiger Partner zur Verfügung.

Wie dargelegt, haben Sie folglich die Möglichkeit, Ihren Wärmebedarf, den Sie bisher mit Erdgas der Stadtwerke decken, auf einfache und zumutbare Weise auch anderweitig zu decken. Der Wärmemarkt bietet Ihnen folglich ausreichende Alternativen zur Versorgung mit Erdgas.

Gerne sind wir bereit, Sie auch über dem 1.10.2005 hinaus zu den veröffentlichten Konditionen mit Erdgas zu beliefern. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Unterzeichner unter der Tel. XXXXX/XXXXX oder mit unserem Mitarbeiter, Herrn XXXX in Verbindung, um die vertraglichen Bedingungen in einem schriftlichen Vertrag zu fixieren. Diese vertragliche Regelung mit unserer Handelsabteilung ist bis spätestens 29.8.2005 zu unterschreiben.

Vorsichtshalber widersprechen wir einer stillschweigenden Vertragsverlängerung duch konkudentes Handeln.

wir würden uns freuen, wenn Sie sich dazu entschließen würden, auch zukünftfig unser Edgaskunde zu bleiben oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder unser Erdgaskunde werden.

Wir bitten aufgrund der oben geschilderten Punkte um ihr Verständnis für unsere Kündigung und verbleiben..........

Das ist doch der Gipfel der Unverschämtheit, oder.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #1 am: 06. Juli 2005, 19:42:50 »
@kamaraba


Das ist wirklich eine Unverschämtheit, die sich jedoch im Ergebnis für den Versorger nicht bezahlt macht, ganz im Gegenteil:


Den örtlichen Versorger trifft eine Versorgungspflicht gem. §§ 10 EnWG, 5 AVBV gegenüber jedermann.

Die wehrhaften Kunden können sich gar nicht im Verzug befinden, weshalb kein sachlich gerechtfertigter Kündigungsgrund besteht:

http://www.zfk.de/navframe/hintergrund/hintergrund0105_2.pdf

Die Kündigung erweist sich als rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 242 BGB, weil sie offensichtlich verbunden mit dem Angebot einer Weiterversorgung zu geänderten Konditionen nur dazu dient, den § 315 BGB auszuhebeln. Das lassen die Gerichte nicht zu.

Für Sonderverträge folgt der Kontrahierungszwang des örtlichen Versorgers aus dem Gleichbehandlungsgebot gem. Art. 3 GG und dem Diskrimnierungsverbot gem. § 20 GWB.

Das Unternehmen hat eine marktbeherrschende Stellung, die bei einem Marktanteil über 30 Prozent vermutet wird, und unterliegt deshalb strengen Restriktionen, kann seine Kunden nicht einfach verabschieden.

Mich wollten meine Stadtwerke auch schon einmal so in den Wettbewerb \"verabschieden\", was jedoch ganz gründlich daneben ging.

Die Stadtwerke können ihre Kunden schon nicht auf einen anderen Wärmeträger verweisen. Schließlich entstehen Umrüstkosten, die Anschlusskosten und der Baukostenzuschuss nach §§ 9, 10 AVBGasV wären vertan.

Bezeichnend auch, dass man selbst an einer Umstellung auf Flüssiggas noch mitverdienen möchte. Nichts zu merken von einem natürlichen Schamgefühl, welches eigentlich davor schützen sollte, in solche Gedankenwelten abzudriften.

Mit selber Begründung könnte schon morgen die Trinkwasserversorgung eingestellt werden. Schließlich gibt es Mineralwässer in Hülle und Fülle auch in großen Mengen zu kaufen und die Anmietung eines Tankwagens ist sicher nicht sehr aufwendig.... Ein interessantes neues Geschäftsfeld wäre die Vermietung entsprechender Tankwagen.

Selbst wenn der Kunde den Stromlieferanten wechseln wollte, müsste der neue Lieferant sechs Wochen vorher zum Monatsersten die Netznutzung für die Belieferung des Kunden beim örtlichen Netzbetreiber (Stadtwerke Gaggenau) anmelden.

Bei einer solch kurzen Kündigungsfrist ist also gar kein Versorgerwechsel möglich, so dass die Stadtwerke einen im Allgemeinen Tarif gefangen nähmen - ein besonderes Kundenbindungsprogramm.  


Wer sich so etwas ausdenkt, verwendet viel Energie und kostbare Arbeitszeit ersichtlich darauf, um die Kundschaft zu schikanieren, und sollte allein deshalb persönlich zur Rechenschaft gezogen werden.


Die Betroffenen sollten sich deshalb umgegehend an die Landeskartellbehörde und an die Energieaufsichtsbehörde beim Landeswirtschaftsministerium wenden.


Die Verbraucherzentrale sollte eingeschaltet werden, um die Medien zu informieren und den Anfängen zu wehren.

Das EVU sollte zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufgefordert werden, die kündigung unverzüglich zurückzunehmen (rechtsdogmatisch fraglich) bzw. diese für unwirksam zu erklären.

Kommt das EVU der Aufforderung innerhalb gesetzter Frist nicht nach, muss auf Feststellung geklagt werden, dass die Kündigung unwirksam ist und das Vertragsverhältnis über den Kündigungszeitpunkt hinaus unverändert fortbesteht.

Ist der Kündigungszeitpunkt erreicht, muss darauf geklagt werden, die Versorgung zu unveränderten Konditionen fortzusetzen.

So schlau wie die Stadtwerke Gaggenau waren schon andere:

E.ON Hanse wurde deshalb vor dem LG Itzehoe verklagt und verurteilt:

Urteil: Kündigung von Stromsonderverträgen E.ON Hanse

Wahrscheinlich hat man da bei den Stadtwerken Gaggenau etwas falsch verstanden:

Nach der Energiemarktliberalisierung  können sich die Kunden ihren Versorger frei wählen, nicht jedoch die marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen ihre Kunden.


Eine solche Masche des Versorgers wird zudem ganz schnell zum Bumerang:

Wenn der Versorger den Vertrag kündigt, muss er den Kunden gleichwohl gem. § 10 EnWG mit Strom und Gas versorgen, darf also auch nach Vertragsbeendigung die Versorgung nicht etwa einstellen.


Damit kein neuer Vertrag zum Allgemeinen Tarif gem. § 2 Abs. 2 AVBV zustandekommt, muss man einem solchen Vertragsschluss widersprechen und dem Versorger das Preisbestimmungsrecht nach §§ 316, 315 BGB für die gelieferte Energie überlassen.

Der Versorger muss dann für die weiteren Lieferungen selbst einen der Billigkeit entsprechenden Preis bestimmen. Dieser lässt sich dann ohne weiteres vollständig auf seine Billigkeit überprüfen.

Nach dieser Methode steht der Versorger also hinterher viel schlechter als bisher, weil es dann um die Billigkeit des Gesamtpreises geht, er hierzu seine Preiskalkulation vor Gericht offen legen muss, ohne Offenlegung eine Zahlungsklage abgewiesen wird:


OLG München, NJW-RR 1999, S. 421 (Strom)
LG Mannheim, Urteil v. 16.08.2004 - 24 O 41/04 (Gas)  


Zu den landgerichtlichen Gaspreisurteilen siehe hier:

!!!Gaspreisurteil LG Mannheim !!!!

!!! weiteres Gaspreisurteil des LG Frankenthal !!!



Wahrscheinlich ist diese Rechtsprechung den Stadtwerken nur nicht bekannt oder aber sie sind außerordentlich schlecht beraten:

Nach dem Urteil des LG Köln RdE 2004, S. 306 kann ein Kunde, der dem Versorger das Preisbestimmungsrecht derart überlassen hat, hiernach einfach die Unbilligkeit einwenden und ist hiernach bis zur Offenlegung der Preiskalkulation und der Rechtskraft eines Urteils zu überhaupt keiner Zahlung mehr verpflichtet, behält aber seinerseits vollständigen Anspruch auf die Leistung.


Vielleicht sollte man die Stadtwerke Gaggenau nur einmal darauf hinweisen und schon zieht wieder Vernunft ein.


Wer anderen eine Grube gräbt, ist noch lange kein Tiefbau- Ing.


Zudem machen die Stadtwerke Gaggenau damit die vollkommene Willkür bei der Preisgestaltung gegenüber den Verbrauchern deutlich, der vor die einfache Alternative gestellt wird: \"Friss oder stirb\".

Von wegen individuelle Preisverhandlungen mit Bestands- oder Neukunden. Die Versorger führen somit ihre Argumentation selbst ad absurdum.

Gerade deshalb findet § 315 BGB auch analog auf die Energiepreise Anwendung.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline kamaraba

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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #2 am: 06. Juli 2005, 19:58:05 »
Hallo Herr Fricke,

danke für die prompte Antwort.
Habe in der Sache auch schon das SWR-Fernsehen in Baden-Württemberg angespitzt
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline jeannedarc

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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #3 am: 06. Juli 2005, 23:48:37 »
Herr Fricke,
Kompliment. Sie sind einfach super.
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Offline Cremer

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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #4 am: 07. Juli 2005, 10:10:48 »
@kamaraba,

ich bin mir nicht sicher, ob die SW Gaggenau ihre Ihnen unterbreitenden Vorschläge wirklich ernst gemeint haben könnten. :roll:

Fragen Sie doch mal nach, was die Handelsabteilung der SW noch alles anbieten und vertreiben. :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline kamaraba

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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #5 am: 07. Juli 2005, 19:33:22 »
Hallo Herr Cremer,

steht wirklich so in der Kündigung drin, habe das Original vorliegen.
Also Flüssiggas haben die schon im Programm, ob Sie aber auch eine Verkaufsstelle für Kohleöfen unterhalten, entzieht sich meiner Kenntnis.
Vielleicht gibt es auch noch Tauchsieder im Programm, damit die Warmwasserversorung sichergestellt ist javascript:emoticon(\':lol:\')
Laughing
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline kamaraba

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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #6 am: 08. Juli 2005, 00:00:22 »
Hier noch ein Auszug aus dem Badischen Tagblatt


Badisches Tagblatt „Der Murgtäler“ vom 25.6.2005

Stadtwerke erhalten Bestätigung für Preisanhebung bei Erdgas und kündigen Verträge von Kunden, die Rechnungen beanstanden
Kartellbehörde: Tarife ohne Beanstandung

Gaggenau – Stadtwerke Chef Paul Schreiner hält den Aufruf der Verbraucherschützer, die Gasrechnung zu kürzen, nach wie vor für nicht in Ordnung. Knapp ein halbes Jahr nach der öffentlichkeitswirksamen Aktion beschäftigen deren Folgen immer noch den Gaggenauer Versorgungsbetrieb. Kunden, die ihre Gasrechnung partout nicht vollständig zahlen wollen, flattert jetzt die Kündigung des Vertrages ins Haus…….
….. Da geht es nicht an, dass die große Mehrzahl die Rechnungen bezahlt und ein paar wenige nicht, fährt der Stadtwerke-Leiter einen harten Kurs. Selbst dann, wenn es, wie in einem unserer Zeitung bekannten Fall, nur um ein paar Euro geht……..
…….Die von der aktuellen Kündigung des Liefervertrages betroffenen Kunden haben kein Verständnis für das Verhalten ihrer Stadtwerke und argumentieren, sie hätten nun keine Möglichkeit mehr, sich in Gaggenau anderweitig mit Erdgas versorgen zu lassen. Dem hält Paul Schreiner nur entgegen, dass Erdgas kein Produkt sei, auf das der Bürger unbedingt angewiesen wäre. Der Kunde will von uns kein Gas, sondern Wärme habe, definiert er die Ausgangslage…….    

Ich frage mich, in welcher Welt lebt dieser Herr Schreiner. Offenbar weiß er gar nicht was er verkauft, nämlich Erdgas und keine Wärme. Und er weiß auch nicht was mit diesem Produkt beim Kunden produziert wird, nämlich nicht nur Wärme sondern auch noch Warmwasser.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #7 am: 08. Juli 2005, 17:46:42 »
@kamaraba

Nach meiner Auffassung können unabhängige Gerichte das Weltbild der Stadtwerke- Verantwortlichen wohl korrigieren.

Die Verpflichtung zur Versorgung der Gemeindebevölkerung mit Erdgas ergibt sich schon aus dem bestehenden Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und den Stadtwerken.

Wenn der Stadtwerke- Chef sich den Inhalt der Erdgasversorgungsverträge vergegenwärtigt, wird er wohl feststellen, dass nicht Wärme, sondern Erdgas leitungsgebunden zu liefern ist:

§ 3 AVBGasV spricht vom Gasbedarf- nicht vom Wärmebedarf.

§ 4 AVBGasV spricht von der Zuverfügungstellung von Gas- nicht von der Zurverfügungstellung von Wärme.

Nach §§ 10 EnWG, 5 Abs. 1 AVBGasV ist das Gasversorgungsunternehmen verpflichtet, den Gasbedarf des Kunden zu decken....

Ob der Kunde das Gas zu Heizzwecken oder aber auch zur Stromerzeugung in einem Micro- oder Mini-BHKW benutzt

(z.B. http://www.ecopower.de )

ist grundsätzlich Sache des Kunden:


Wer beim Metzger \"Suppenfleisch\" kauft, ist auch nicht verpflichtet, dieses zur Bereitung einer Suppe zu verwenden.....

Ebenso verhält es sich mit allen Kaufgegenständen.

Wer in einem Geschenkeartikel- Geschäft einen Gegenstand erwirbt, ist nicht gezwungen, diesen zu verschenken.

Ähnlich verhält es sich bei einem Gasbezugsvertrag, auf den Kaufrecht Anwendung findet.

Anders herum kann nicht der Verkäufer statt der vertraglich vereinbarten Ware eine andere liefern, weil diese den Zwecken des Käufers auch dienlich sei.

Der Gemüsehändler kommt sonst auf die Idee, nicht das bestellte Gemüse an Küchen zu liefern, sondern ein anderes mit der Begründung:

Vollkommen egal, dem Kunden geht es ersichtlich darum mit Vitaminen und Balaststoffen versorgt zu werden, welche zum Verzehr geeignet sind.

In Gaggenau werden keine anderen Gesetze gelten.

Das Bundeskartellamt sieht es übrigends so:

BKartA: Marktabgrenzung Erdgas



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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« Antwort #8 am: 08. Juli 2005, 19:57:53 »
Hallo Herr Fricke,

Ihr Vergleiche sind 100% zutreffend und zielen immer ins Schwarze!!

Wußte garnicht, dass Sie sich auch auf dem Food und Non-Food-Sektor so gut auskennen  :lol:

Mit dem Mini-BHKW haben Sie mich auf eine Idee gebracht :idea: ,da nach 25 Jahren ich solangsam mal an eine neue Heizung denken muss.

Ölheizung oder andere alternative Heizmöglichkeiten wie z.B. Flüssiggas, Nachtspeicherheizung kann ich nicht einsetzen.

Die große Mutter unserer hervorrangenden Stadtwerke, nämlich die Stadt Bad Kreuznach selber, hatte seinerzeit 1979 in der Bauauflage festgeschrieben, dass man nur   mit Erdgas heizen kann/darf. Wir liegen am Rande der Wasserschutzzone II.

Herrliche Aussichten damals, hat sich bis heute nichts geändert  :!:
MFG
Gerd Cremer
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Offline kamaraba

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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #9 am: 24. Oktober 2005, 21:47:58 »
Badisches Tagblatt vom 20.10.2005

Beim Zwist um den Erdgaspreis sind die Fronten verhärtet


Gaggenau: Im Streit um die Gaspreise legen die Stadtwerke eine härtere Gangart ein. Sie haben einem Kunden dem der Liefervertrag bereits im Juni gekündigt wurde, der aber nach wie vor Erdgag bezieht, angekündigt, zm 7. November die Gaszufuhr abzustellen, falls er seinen vertraglichen Verpflichungen nicht nachkommen sollte.
...

Und die Moral von der Geschicht: In Deutschland gibt es zumindest noch ein Königreich - in Gaggenau. Dort regiert König Paul Schreiner - unnachgiebig und mit harter Hand. Das aufmuckende Volk wird gnadenlos unterjocht - ebenso wird die lokale Presse für die eigenen Bedürfnisse missbraucht.
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Offline Cremer

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Stadtwerke Gaggenau kündigen Strom- und Gaslieferverträge
« Antwort #10 am: 24. Oktober 2005, 23:28:03 »
@kamaraba,

für den Stadtwerkechef Paul Schreiner und die Stadtwerke Gaggenau könnte man meinen, die würden im Tal der Ahnungslosen wohnen.

Er möge sich doch mal bei seinen Kollegen in Deutschland erkundigen, wie dort mit der Sache umgegangen wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline kamaraba

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« Antwort #11 am: 25. Oktober 2005, 09:37:08 »
Hallo Herr Cremer,

bei diesem Herrn Schreiner ist Hopfen und Malz verloren, der schwebt auf Wolke 7, vermeintlich säumige Zahler werden von diesem Mann gnadenlos verfolgt und die örtliche Presse leistet Vorschub.
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Offline Schwalmtaler

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« Antwort #12 am: 25. Oktober 2005, 10:35:21 »
Hallo kamaraba,

ist denn sichergestellt, das es sich bei den eingeforderten Zahlungen tatsächlich nur um die Differenz aufgrund §315-Widerspruch handelt?
Wenn ja, dürfte ja nach den letzten Urteilen die Sache für den Endkunden positiv ausgehen.
Vielleicht sollte man schleinigst die entsprechende Verbraucherzentrale, das Landes- und Bundeskartellamt einschalten. Auch die Drohung mit der zuständigen EU-Kommission kann in Betracht bezogen werden.

 

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