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Autor Thema: Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel  (Gelesen 6505 mal)

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Offline Opa Ete

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« am: 01. April 2009, 08:24:38 »
Hallo zusammen,
habe gestern Post von der Avacon bekommen. Sie schreiben, dass sie meine Preisanpassungsklausel für Strom geprüft haben und das sie gültig ist. Das Witzige, ich habe sie nie um eine Prüfung gebeten, ich weiß ja, dass sie für den Akzent ungültig ist. Sind das neue Versuche der Einschüchterung? Wenn ja - dümmer gehts nimmer...
Gruß Opa Ete

Offline Christian Guhl

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #1 am: 01. April 2009, 09:55:26 »
@Opa Ete
Was ist denn das für eine Klausel ? Die von 1999, wonach gesetzliche Erhöhungen weitergegeben werden konnten, oder die ab März 2000 ?
Die ab März 2000 (Avacon ist berechtigt die Preise und Allgemeinen Bedingungen zu ändern) ist \"noch ungültiger\" als die Vorgängerin. Denn nach der ersten Klausel durften noch die Steigerungen aufgrund von Gesetzen weitergegeben werden. Selbst das ist bei Unwirksamkeit der Folge-Klausel nicht möglich.Es wird gegen die Preiserhöhungen in diesen Verträgen eine Klage vorbereitet. Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine Erstattung für einen solchen Vertrag vorgenommen wurde.
Übrigens wird zur Zeit von Eon-Avacon viel Blödsinn verbreitet (Erdgas Classic):
\"Die von E.ON Avacon Vertrieb bei diesem Tarif verwendete Preisanpassungsklausel ist gültig, da sie exakt dem Leitbild der AVBGas entspricht. In seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2008 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich bestätigt, dass die Regelungen der AVBGas/Gas-GVV Leitbildcharakter für die Sonderverträge im Bereich Gas haben.\"

Offline Opa Ete

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #2 am: 01. April 2009, 11:33:03 »
@Christian Guhl

Ich war bei der UZH (Überlandzentrale Helmstedt), die ist ja dann in der Avacon aufgegangen, das ging mit den Akzentverträgen damals automatisch.

Offline Christian Guhl

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #3 am: 01. April 2009, 11:53:22 »
Die Akzentverträge wurden ab Oktober 1999 angeboten. Es musste ein Vertrag unterschrieben werden. Ich glaube nicht, dass die UHZ schon Akzentverträge hatte, die dann von Avacon übernommen wurden. Auf alle Fälle muss etwas schriftliches vorliegen. Mal bei Eon-Avacon anfragen. Ich hab es doch tatsächlich schon mal erlebt, dass der Kunde eine Kopie erhalten hat. In der Regel versteckt Avacon sich hinter Ausreden oder antwortet überhaupt nicht.

Offline AKW NEE

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #4 am: 01. April 2009, 16:25:35 »
@ Opa Ete

Der Tarif Akzent ist ein Sondervertrag. Sonderverträge werden, in der Regel, schriftlich abgeschlossen. Die Schriftform ist aber nicht Bedingung für das Zustandekommen eines Sondervertrages. Zu dieser Problematik hat sich unter anderem RA Fricke hier im Forum mehrmals geäußert!

Betrachten Sie das Schreiben der E.ON Avacon als freundliche Erinnerung, dass Sie doch endlich Ihren Anspruch geltend machen sollen.

Im ersten Akzentvertrag 10. 99 bis ca. 03.2000 wurde die Anpassungsklausel wie von @ Christian Guhl verwendet. Im Folgevertrag Akzent2000 wurde bis Ende 2000 diese Klausel ebenfalls verwendet.

So wie ich Sie verstehe beziehen Sie ab 99 StromAkzent, wenn Sie keinen Vertrag haben, wäre es hilfreich wenn Sie noch die Abrechnung haben, in der der Tarif genannt wird. Machen sie Ihren Anspruch auf jeden Fall mit Fristsetzung geltend, um diesen nicht wegen Verwirkung zu verlieren.

Den Entwurf eines Schreibens für die Rückforderung finden Sie hier:
http://energieverbraucher-wendland.de/downloads/Rueck19992000.pdf

Offline Opa Ete

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #5 am: 01. April 2009, 16:50:51 »
Was ist denn mit Leuten, die den Akzent ab 2001 oder später haben?
So wie ich das hier im Forum verstanden habe, besitzen alle Akzentverträge
eine ungültige Preisanpassungsklausel.

Offline AKW NEE

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #6 am: 01. April 2009, 16:55:59 »
Richtig!
Es sind aber unterschiedliche Klauseln, die auch eine unterschiedliche Vorgehensweise begründen. Siehe @ Christian Guhl

Auch für diese Klausel gibt es den Entwurf eines Schreibens:
http://energieverbraucher-wendland.de/downloads/Rueck2000bisheute.pdf

Zur Vertiefung:
http://www.energieverbraucher.de/de/Service/Container_Urteilssammlung/site__2150/

Offline Roger

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #7 am: 02. April 2009, 08:29:20 »
Wie werden die Duett Verträge behandelt ?
Strom Alpha etc. ?
Roger

Offline Christian Guhl

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #8 am: 02. April 2009, 09:30:22 »
Duett ist kein Tarif ! Es wird lediglich ein geringer Rabatt (0,13 ct/kwh) auf den Gaspreis gewährt, wenn man Strom und Gas von Eon-Avacon bezieht.

Offline AKW NEE

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #9 am: 02. April 2009, 11:56:38 »
(0,13 ct/kwh) ist der Nettobetrag,also ohne Berücksichtigung der Mwst.
siehe hier:
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=170&ch=2

Offline glücklicher

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #10 am: 02. April 2009, 22:38:07 »
Habe heute in Helmstedt bei Eon unter 0180 Servicenummer angerufen. Nachdem ich um eine \"Nachberechnung\" gebeten hatte, und meine Kundennummer genannt hatte wurde die Angelegenheit direkt geprüft. Ich bekam eine mündliche Zusage das ich zu den Wenigen gehöre ,die eine Nachberechnung fordern können. Im nächsten Satz bekam ich allerdings zu hören das die Abteilung die diese Nachberechnungen durchführen totall überlastet ist und das es ca. 2-3 Monate dauert bis ich eine Abrechnung erhalte.
Bei einem Arbeitskollegen war diese Nachzahlung 960 Euro. Jahresverbrauch ca. 4000KwH.
Sollte ich das evt. schriftlich nachholen?
Wie sind die Fristen?

Offline Christian Guhl

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #11 am: 02. April 2009, 23:03:27 »
Na, diese \"Wenigen\" kommen Eon-Avacon aber ganz schön teuer zu stehen.
Wenn von den 40.000 Akzent-Kunden nur die Hälfte betroffen ist und diese nur 500 € Erstattung bekommen (tatsächlich sind es bis zu 2.000 €) ist man da ruck-zuck auf 10 Mio. €. Wir erhalten bei unseren Sprechstunden jede Woche Rückmeldungen von Kunden, die Geld bekommen haben. Es geht vorwärts.Zwar langsam, aber stetig. Wie ich hörte, sollen in Magdeburg einige Angestellte die Akten auf dem Dachboden und im Keller zusammensuchen und die Verbräuche manuell ermitteln. Traurig für so ein Unternehmen. Aber bei Eon-Avacon waren die Kunden ja schon immer \"lästiges Beiwerk\". Auf die mündliche Zusage würde ich nichts geben. Der nächste Mitarbeiter sagt Ihnen schon ganz etwas anderes. Die Nachzahlung ist im Rahmen. Wir sind von 250 € pro 1.000 kwh ausgegangen. Ob der Betrag noch verzinst werden muss, wird gerade gerichtlich geklärt. Übrigens soll ein Richter, der einen Prozess in dieser Sache führen sollte, sich für befangen erklärt haben, da seine Frau ebenfalls Rückforderungen geltend macht.

Offline AKW NEE

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #12 am: 03. April 2009, 08:38:19 »
@ glücklicher

Gehen Sie sicher! Stellen Sie einen schriftlichen Anspruch mit Fristsetzung (14 Tage). Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten übernehmen würde. Nach verstreichen der Frist können Sie einen Anwalt beauftragen.

Offline glücklicher

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #13 am: 09. Mai 2009, 00:57:33 »
Hallo Zusammen
Habe heute meine Abrechnung erhalten. 1440€ für einen Anruf und ein Einschreiben. :D :D :D :D :D
Jetzt eine Frage zur Abrechnung: Hat sich schon jemand mit den Differenzbeträgen auseinander gesetzt? Sind diese korrekt ?
2000   -0,37
2001   -0.50
2002    0,05
2003    0,46          Die genannten Beträge sind ct/kw und wurden mit dem
2004    0,81          Jahresverbrauch multipliziert. Mein Verbrauch liegt ganz grob
2005    1,30          bei 6000 KW
2006    3,17
2007    5,77
2008    7,08
2009    7,30
Verzinst wurden die Beträge auch nicht. Ist da noch mehr zu holen?

Offline Christian Guhl

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Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel
« Antwort #14 am: 09. Mai 2009, 19:05:22 »
@glücklicher
Die Erstattung liegt im Rahmen. 6 x 250 = 1.500 €. Zu den Differenzbeträgen ist hier schon mehrfach geschrieben worden. Es laufen Klagen zu der Erstattung. Da wird dann auch die Frage der Verzinsung geklärt. Auf die Antwort zu der Erstattung würde ich schreiben : \" Ohne Anerkenntnis und Verzicht.\"

 

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