OLG Dresden
Zeugenbefragung der Vorlieferanten
Die geladenen 3 Zeugen haben in der Befragung bestätigt, dass die Preise
in den Verträgen den Rechnungsbeträgen entsprachen.
Rabatte,Rückvergütungen oder Preisnachlässe wurden nicht gewährt.
Es wurde dikutiert, inwieweit andere Kostensenkungen beim Beklagten
eingetreten sind, die zu berücksichtigen sind.
Der Beklagte verwies auf sein Gutachten, welches aber natürlich als
Parteiengutachten vom Kläger abgeleht wurde und auf die Bilanzen,
die in einem Jahr 1 Mio € Verlust und im folgendem 1 Mio € Gewinn
auswiesen.
Es wurde dem Kläger freigestellt, die Zeugenvernehmung auf diesen Punkt
auszuweiten.Das Gericht ließ aber erkennen, dass es keine Notwendigkeit
sieht.
Der Kläger wird sich hierzu noch erklären.
Keine Beachtung fand in der Sitzung die Tatsache, wie es zu werten ist,dass die
Beklagte keine allgemeinen Geschäftsbedingungen formuliert hat und sich
in den Preisinformationen nur den Hinweis auf die AVB GasV befindet.
Die Urteilsverkündung ist auf den 22. Januar 2010, 13 Uhr 30 festgelegt.
Schöne Weihnachtsgrüße aus dem Vogtland
Zasche