@nomos
Selbstverständlich gibt es bei den spezialisierten Kollegen Skaleneffekte.
Wenn man Versorgerklagen liest, weiß man oft schon, von welchem Bundesliga- Spieler da abgeschrieben wurde.
Und umgekehrt sieht es oft nicht anders aus.
Mein Angebot zur Güte:
Wenn Sie eine unwirksame Klausel im Sondervertrag haben und bisher darauf gestützte Erhöhungen im Umfange von 1 Mio. € gekürzt haben und deretwegen nunmehr endlich auf Zahlung verklagt werden, können wir ggf. gern ein Erfolgshonorar in Höhe von 500.000 € vereinbaren, nachdem das Gericht nach fünf Minuten Verhandlung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage aus genanntem Grund abzuweisen ist. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass ich für dieses Honorar vor der Tätigkeit eine Sicherheit gestellt haben möchte. Uns ist selbstverständlich klar, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung davon abgehalten würden, Ihre Rechte zu verfolgen.
[Das Honorar versteht sich netto zzgl. Mehrwertsteuer]
Bis es aber so weit ist, wollen wir darüber nicht weiter palavern.
Es gibt keinen Grund, warum sich ein
persönlich haftender Anwalt das Prozessrisiko der Partei aufhelfen lassen sollte. Zudem kann ein Erfolgshonorar dazu verleiten, die eigene Rolle als unabhängiges Organ der Rechtspflege aus dem Blick zu verlieren. Anwälte sind auch nur Menschen, die auch durch Regularien vor sich selbst geschützt sein sollen.
Geht etwas schief, bekommt der Anwalt sein Erfolgs- Honorar nicht, haftet aber immer noch für die von der Partei zu tragenden Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite, ganz zu schweigen von der 1 Mio. €, zu deren Zahlung der Mandant nur wegen eines (irreversiblen) Anwaltsverschuldens verurteilt wurde. Anwalt, Frau und Kinder fallen der Sozialhilfe anheim. Riecht irgendwie nach schnöder Spekulation und deren Folgen.
Mit mir nicht.