Endlich gibt es mal einen off- topic - Bereich, in dem bis zur Kirchensteuer und der Weimarer Reichsverfassung alles durchpalavert werden kann.
Noch eine Tasse Kaffee oder besteht dagegen eine Allergie?
Original von Black
In Verfahren zur Billigkeitskontrolle hängt der Erfolg wesentlich, davon ab zu welchen Beweisangeboten der Versorger bereit ist und ob die Preiskalkulation korrekt ist. Darüber dürfte der Verbraucheranwalt nur spekulieren können.
Recht hat er! So ist es und nicht anders!
@nomos
Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer davon ab, zu welchem Vortrag und zu welchen Beweisanageboten der Versorger bereit ist. Das ist weder grundgesetzwidrig, noch sonst zu beanstanden. Natürlich ist niemand verpflichtet, Beweise zu bringen. Es gibt nur prozessuale Obliegenheiten, deren Nichteinhaltung zum Prozessverlust führen können, vgl. nur OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.11.2008, da hatte der Netzbetreiber sich bewusst dafür entschieden, keine Zahlen zu liefern oder Beweise anzutreten.
@Black
Macht es Ihnen Spaß, die Reflexe anderer auszutesten?