@Gridpem:
Sie haben den Hintergrund der einzelnen Argumente zwar verstanden, nur kehren Ihre Schlussfolgerungen daraus dann komischerweise die Logik um.
Original von Gridpem
die netze müssen nach der spitzenlast ausgelegt sein, sonst gibt es engpässe. diese treten aber besimmt nicht in den zeiten auf, in denen nachtspeicherheizungen strom brauchen. -->ist kein grund
Eben deshalb ist das Netzentgelt für Nachtspeicherstrom geringer als für normalen Haushaltsstrom, welcher die Spitzenlasten mit verursacht.
netzverluste steigen mit der netzlast. je höher ein netz ausgelastet ist, um so höher sind prozenual die netzverluste. -->kann also auch nicht sein.
Das ist im Wesentlichen falsch. Die Netzverluste sind für jede übertragene kWh in etwa gleich (ein klein wenig steigen Sie z.B. durch Erwärmung der Leiter schon, aber das ist nicht von Bedeutung). Wenn in einem Zeitraum mehr kWh übertragen werden ist zwar auch die Summe der Netzverluste höher, logisch, aber runtergebrochen auf jede einzelen kWh ergibt sich wieder ungefähr der gleiche Wert.
Allerdings ist die zu beschaffende Verlustenergie zu Spitzenlastzeiten natürlich erheblich teurer als zu Schwachlastzeiten, und das geht selbstverständlich auch in die Netzentgeltkalkulation ein.
-> die für jede übertragene kWh zu beschaffende Verlustenergie ist bei Nachtspeicherheizungsstrom billiger als bei normalem Haushaltsstrom.
(Aber selbst Ihre Behauptung, wenn Sie richtig wäre, wäre eine Begründung für höhere Netzentgelte beim Haushaltstrom im Vergleich zu Nachtspeicherheizungsstrom)
regelenergiekosten ? damit hat der netzbetreiber nun gar nichts zu tun. die fallen an, wenn du als lieferant deine lieferung anders bilanzierst wie die tatsächliche abnahme deiner kunden ist. von regelenergie ist der netzbetreiber völlig befreit. --> auch kein grund
Ich dachte, Netzregelung und somit Regelenenergie ist Sache der Übertragungsnetzbetreiber. Das hat mit Bilanzkreisen nichts zu tun.
Allerdings gehen die Regelenergiekosten nicht direkt in die Netzentgeltkalkulation von z.B. Stadtwerksnetzbeteibern ein, insofern ist dieser Punkt wohl keine Begründung, da haben Sie Recht.
Insgesamt gibt es also durchaus Gründe dafür, dass das Netzenrgelt für Nachtspeicherheizungsstrom und Wärmepumpenstrom (sofern vom Netzbeteiber steuerbar) niedriger ist als für normalen Haushaltsstrom, der zu Spitzenlasten beiträgt und somit die Netzkosten höher treibt.
ciao,
sh