Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Entgelte für Lastprofilkunden  (Gelesen 19896 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Gridpem

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 124
  • Karma: +0/-0
Entgelte für Lastprofilkunden
« Antwort #30 am: 21. Februar 2009, 18:51:03 »
@ superhaase

um das geschäftmit nachtspeicherheizungen zu verstehen musst du etwa 30 jahre zurück denken. damals wurde die nachtspeicherheizung als konkurrenz zur gas und ölheizung angeboten. das konnte man aber nur mit gesonderten tarifen sonst wäre nachtspeicherheizung immer teurer als öl und gas gewesen. dazu kam damals, dass es erhebliche unterschiede zwischen taglast und nachtlast gab und man gezielt die nachtlast anheben wollte, um das regeln der grundlastkraftwerke zu minimieren. nicht zu vergessen- es gab keine trennung zwischen netz und vertrieb. damit wollte man kunden zu den elektrizitätsversorgern holen, denn wer mit gas seine wohnung heizt, kocht auch mit gas und macht warmwasser mit gas. in dieser zeit wurde auch die runsteuertechnik entwickelt, um zu verhindern, dass solche geräte zu anderen zeiten genutzt werden, wie vertraglich vereinbart. die hintergründe liegen allein in der vertrieblichen, stromverkaufs- und erzeugerseite. ganz bestimmt nicht aus gründen der netzauslastung.
ein netzbetreiber hat gar keinen grund so etwas zu installieren, denn der verdient ja an der netznutzung. ich glaube auch nicht, dass es noch einen netzbetreiber gibt, der neuanlagen auf seine kosten errichtet, es sei denn für windkraftanlagen, um diese bei überproduktion abzuschalten, damit das netz nicht überlastet wird. da es bis 2007 gesetzliche regelungen für nachtspeicherheizungen gab (Bundestarifordnung Elt) kann die bundesnetzagentur heute so etwas nicht einfach ignorieren (also doch politisch gewollt)

regelenergie und ausgleichsenergie ist technisch da gleiche. das netz muss stabil gefahren werden. dazu muss jeder bilanzkreisvberantwortliche seine fahrpläne einreichen. der ünb plant daraufhin die kraftwerkskapazitäten. wenn die tatsächliche last von den fahrplänen abweicht wird regelenergie eingesetzt und dem bilanzkreisverantwortlichem entsprechend seiner Abweichung in rechnung gestellt.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
Entgelte für Lastprofilkunden
« Antwort #31 am: 21. Februar 2009, 20:13:07 »
Zitat
Original von Gridpem
um das geschäftmit nachtspeicherheizungen zu verstehen musst du etwa 30 jahre zurück denken. damals wurde die nachtspeicherheizung als Konkurrenz zur gas und ölheizung angeboten... in dieser zeit wurde auch die runsteuertechnik entwickelt, um zu verhindern, dass solche geräte zu anderen zeiten genutzt werden, wie vertraglich vereinbart. die hintergründe liegen allein in der vertrieblichen, stromverkaufs- und erzeugerseite. ganz bestimmt nicht aus gründen der netzauslastung.
Dass die Motivation zur Einführung von Nachtspeicherheizungen nicht die Netzauslastung sondern die Kraftwerksauslastung war, ist sicher richtig.
Trotzdem widerspricht das nicht der Tatsache, dass Strom, der dem Kunden nur zu Schwachlastzeiten geliefert wird, weniger Netzkosten verursacht - aus den genannten Gründen.
Nur weil die Netzbeteiber diese Gründe nicht berücksichtigen wollen, sind sie ja nicht falsch.

Es mag ja sein, dass die nun eigenständigen Netzbetreiber heute kein Interesse mehr daran haben, hier zu differenzieren, und lieber auch für den Nachtspeicherstrom die überhöhten Netzentgelte wie für den Haushaltsstrom verlangen möchten.
Gerechtfertigt wäre das nicht.
Was die Netzbetreiber wollen, ist wohl selten gerechtfertigt, sonst müsste die Bundesnetzagentur nicht dauernd die beantragten Netzentgelte zusammenkürzen. ;)

Dass der Unterschied der hier diskutierten Netzentgelte so groß ist, ist allerdings auch nach meiner Meinung ungerechtfertigt: Die Netzentgelte für normalen Strom sind viel zu hoch und dürften vielleicht 20% mehr als diejenigen für Nachtspeicherheizungsstrom betragen. Das sach ich jetzt mal so.  :D

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Gridpem

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 124
  • Karma: +0/-0
Entgelte für Lastprofilkunden
« Antwort #32 am: 22. Februar 2009, 11:32:13 »
@ superhaase

ein paar gedanken möchte ich dir aber noch auf den weg geben

- die systematik der netzentgelte war bisher wie folgt (beispiel)

   NNE für 2006 wurde im Jahr 2005 auf Kostenbasis(BAB) 2004 kalkuliert
   NNE für 2007 wurde im Jahr 2006 auf Kostenbasis(BAB) 2005 kalkuliert
   NNE für 2008 wurde im Jahr 2007 auf Kostenbasis(BAB) 2006 kalkuliert

hast du im jahr 2006 mehr eingenommen als deine tatsächlichen kosten waren, musstest du die mehrerlöse als kostensenkung bei der kalkulation für 2008 berücksichtigen

- wenn ich mich nicht täusche, war vorgeschrieben die mindereinnahmen bei nachtspeicherheizungen auf die anderen netzentgelte umzulegen, für den netzbetreiber also völlig kostenneutral

- dann die rolle der bundesnetzagentur, die eine gratwanderung vollzieht
politisch sollen die netzentgelte sinken
wirtschaftlich sind durch das unbundling synergieeffekte genommen worden und es sind enorme kosten durch die anpassung der it-systeme entstanden, die ja auch irgendwo bleiben müssen. nicht zuletzt wurde durch die bundesnetzagentur auch noch die eigenkapitalverzinsung nach oben angepasst, da die gefahr bestand, dass niemand mehr in netzwirtschaft investiert.

wir werden sehen, was die anreizregulierung jetzt bringt. meiner meinung nach werden viele kleinere netzbetreiber dem kostendruck nicht standhalten und bald vom markt verschwinden.

gruß aus meck-pomm

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz