Ich verstehe das im Stromsteuergesetz (StromStG) so, dass Versorger identisch mit Netzbetreiber ist, weil den Strom erzeugen im Sinne dieses Gesetzes, kann nur der Kraftwerkbetreiber und Dieser wäre, wenn ich richtig läge, im Sinne dieses Gesetzes, der Versorger. Freilich gibt es auch Hoheitsgrenzen zwischen Kraftwerk und Netz, z.B. anhand von Transformatorenstationen oder auch Umspannwerken, was dann nachrangige Versorger aber nicht unbedingt Netzbetreiber wären. Wie will man nun eine unzweifelhafte Trennung von Versorger i.S.d. Energieerzeugers, von einem Netzbetreiber herstellen? Es gäbe ja damit bereits mindestens 3 Ebenen (Versorger > Netzbetreiber > Lieferant), denn worauf ich mit der Begriffsbestimmung im StromStG abzielte, war die technisch ziemlich genaue Formulierung, dass Versorger der ist, der Strom leistet, also erzeugt, produziert, herstellt...