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Autor Thema: Entgelte für Lastprofilkunden  (Gelesen 21438 mal)

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Offline bowertaste

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Entgelte für Lastprofilkunden
« am: 15. Februar 2009, 20:22:22 »
Kann mir mal jemand die finanzielle Differenz zwischen den unter folgender Adresse/Link
aufgeführten Preisen zu den normalen bzw. handelsüblichen Lieferpreisen erklären.

http://www.vattenfall.de/www/dso/vf_dso/Gemeinsame_Inhalte/DOCUMENT/264535vatt/585859entg/585953zuga/1553334ent/P0280436.pdf


Wie kommt die Differenz in der Zählergrundgebühr von hier Jahrespreis zu den in dieser ca. Höhe normalerweise monatl. geforderten Beträgen zu Stande. Der Arbeitspreis beträgt ebenso mit 5 Cent lediglich ca. 25 % zu den Normalwerten von ~ 20 Cent pro KW/h.

Offline bowertaste

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Entgelte für Lastprofilkunden
« Antwort #1 am: 15. Februar 2009, 20:32:27 »
Hab\' hierzu gerade etwas merkwürdiges, zumindest was die Preisdifferenz angeht, gefunden.

http://www.vattenfall.de/www/dso/vf_dso/Gemeinsame_Inhalte/DOCUMENT/264535vatt/585859entg/585953zuga/1553334ent/P0280436.pdf

Offline superhaase

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Entgelte für Lastprofilkunden
« Antwort #2 am: 15. Februar 2009, 20:38:09 »
Es handelt sich nur um die Netzentgelte und die Messentgelte, nicht um die gesamten Strompreise oder Grundpreise, die Ihre Versorger von Ihnen verlangt.
In den 20 ct/kWh, die Sie zahlen, sind also etwa 4,4 ct/kWh Netzentgelte enthalten.
8) solar power rules

Offline bowertaste

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« Antwort #3 am: 15. Februar 2009, 20:41:58 »
Quasi eine Steuer in der Wartungskosten etc. enthalten sind?

Offline superhaase

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« Antwort #4 am: 15. Februar 2009, 20:42:08 »
@bowertaste:

Das ist nicht merkwürdig, sondern eine Preisliste für Netzentgelte.
Ich habe das in Ihrem anderen Thread hierzu zu erklären versucht.
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Offline superhaase

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« Antwort #5 am: 15. Februar 2009, 20:43:56 »
Wieso Steuer?

Es sind Netzentgelte, die Ihr Versorger an den Netzbetreiber zahlen muss, für jede kWh, die Sie verbrauchen.
8) solar power rules

Offline bowertaste

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« Antwort #6 am: 15. Februar 2009, 20:51:36 »
Da gehts schon wieder los mit dem Kauderwelsch der Gesetze (Netzbetreiber, Versorger, Lieferant?). Sollte man sich anhand des Stromsteuergesetz §2

http://www.verivox.de/Power/gesetze/StromStG.pdf

wohl darauf einigen, dass Versorger nicht gleich Lieferant ist, dann hätte der Lieferant dieses Entgelt an den Versorger zu zahlen und der Lieferant wiederum stellt es dem Verbraucher in Rechnung? Ist das so gemeint?

Offline superhaase

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Entgelte für Lastprofilkunden
« Antwort #7 am: 15. Februar 2009, 20:57:48 »
Es ist doch ganz einfach:

Der Netzbetreiber unterhält das Netz. Dafür verlangt er von jedem, der Strom darüber verkauft (Ihr Versorger) Geld.
Ihr Versorger (Endkundenversorger) wiederum kalkuliert das dann in Ihren Strompreis ein.

Mit Stromsteuer hat das ganze nichts zu tun, da sind Sie auf dem falschen Dampfer und somit beim falschen Schriftstück.
8) solar power rules

Offline bowertaste

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« Antwort #8 am: 15. Februar 2009, 21:10:01 »
Ich verstehe das im Stromsteuergesetz (StromStG) so, dass Versorger identisch mit Netzbetreiber ist, weil den Strom erzeugen im Sinne dieses Gesetzes, kann nur der Kraftwerkbetreiber und Dieser wäre, wenn ich richtig läge, im Sinne dieses Gesetzes, der Versorger. Freilich gibt es auch Hoheitsgrenzen zwischen Kraftwerk und Netz, z.B. anhand von Transformatorenstationen oder auch Umspannwerken, was dann nachrangige Versorger aber nicht unbedingt Netzbetreiber wären. Wie will man nun eine unzweifelhafte Trennung von Versorger i.S.d. Energieerzeugers, von einem Netzbetreiber herstellen? Es gäbe ja damit bereits mindestens 3 Ebenen (Versorger > Netzbetreiber > Lieferant), denn worauf ich mit der Begriffsbestimmung im StromStG abzielte, war die technisch ziemlich genaue Formulierung, dass Versorger der ist, der Strom leistet, also erzeugt, produziert, herstellt...

Offline superhaase

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« Antwort #9 am: 15. Februar 2009, 21:17:42 »
Ja, es gibt Versorger, Netzbetreiber, Zwischenhändler (Lieferanten?), Erzeuger. Das können alles unterschiedlliche Firmen sein.
80% des Strom werden in Großkraftwerken von EON, RWE, Vattenfall und EnBW erzeugt. Vertrieben wird der Strom dann an Privatkunden aber größtenteils über Stadtwerke (Versorger).
Also ist der Erzeuger meist nicht gleich der Versorger.
Vom Begriff her schon mal gar nicht.

Durch Gesetz mussten die Netze ausgegliedert werden, leider erfolgte das bei und in D nur halbherzig. Aber die EU macht ja weiterhin Druck.
Daher sind Netzbeteiber offiziell eigenständig.
Allerdings sind sie zumeist noch 100%ige Tochtergesellschaften von Versorgern und Erzeugern.

Sie schmeißen da ja alles durcheinander.
Aber wo liegt eigentlich Ihr Problem?
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Offline bowertaste

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« Antwort #10 am: 15. Februar 2009, 21:23:40 »
Ich schmeiss die Begrifflichkeiten nicht mit einem x-beliebigen Vorsatz durcheinander. Für mich ist das Stromsteuergesetz die Nagelprobe und anhand dessen kann es nur 1 Versorger der im Sinne dieses Gesetzes (§§ 5 und 8)) Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist, geben. Kann mir kaum vorstellen, dass die Versorger sich im Finanzamt einen Zuständigkeitsstreit, zwecks Steuerschuld geben. Das Finanzamt letztlich müsste demnach wissen, welcher Versorger im Händlergerangel von Erzeuger, Netzbetreiber etc.pp, schließlich Steuerschuldner für die an den Verbraucher verkauften KW/h ist.

Nun ich möchte wissen, an wen ich dieses Entgelt und quasi wofür, bezahle, wenn es denn ihrer Annahme folgend, in meiner Verbrauchsrechnung enthalten ist. Und was dieses Entgelt von der Qualität einer sowieso schon zu entrichtenden Stromsteuer, die zusätzlich noch mit Mehrwertsteuer belastet wird, unterscheidet.

Offline superhaase

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« Antwort #11 am: 15. Februar 2009, 21:24:59 »
Das habe ich Ihnen alles erklärt, bitte einfach nochmal durchlesen.
Ansonsten geb ich\'s jetzt auf. ;)

PS:
Nochmal kurz und bündig:
Das Errichten und Betreiben eines Stromnetzes kostet Geld. Also verlangt der Netzbetreiber für seine Dienstleistung (Stromtransport) Geld von seinen Kunden (Versorger oder Erzeuger oder Zwischenhändler), die Strom transportieren wollen.
Diese kalkulieren diese Stromtransportkosten dann in ihre Preise ein, die sie ihrerseits von ihren Kunden verlangen.

Mit Steuern hat das absolut nichts zu tun.
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Offline bowertaste

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« Antwort #12 am: 15. Februar 2009, 21:34:32 »
Zitat
Original von superhaase
Es ist doch ganz einfach:

Der Netzbetreiber unterhält das Netz. Dafür verlangt er von jedem, der Strom darüber verkauft (Ihr Versorger) Geld.
Ihr Versorger (Endkundenversorger) wiederum kalkuliert das dann in Ihren Strompreis ein.

Das war Ihre Antwort. Dafür dass der Netzbetreiber die Kabel und Anlagen, oder auch Transormatorenstationen, Umspannwerke unterhält, verlangt der Netzbetreiber dieses Geld. Hab ich sie nun richtig verstanden? Hab ich sie nun richtig verstanden? Wissen sie um es plump zu sagen, käme es nicht nur mir ziemlich dreist vor, wenn ein Netzbetreiber ca. 25 % meines Verbrauchspreis verlangte, weil er die in der Erde liegenden Kabel beobachtet! Es ist nur die Frage nach der Preistransparenz, die die Gemüter in Sachen enorm gestiegender Strompreise bewegt. Und in dem o.g. Entgelt-Dokument wird zumindest mal transparent was ich wofür zu bezahlen habe.

WOFÜR allerdings nicht so richtig, sonst würde ich nicht wie Eleve fragen müssen.

Offline egn

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« Antwort #13 am: 16. Februar 2009, 06:13:21 »
Merkwürdig ist daran schon dass die Netznutzung für Heizungen günstiger ist als für den normalen Haushaltsstrom.

Wie lässt sich sowas begründen?

Offline DieAdmin

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« Antwort #14 am: 16. Februar 2009, 06:57:37 »
@all,

ich hab mal die beiden Threads zusammengefügt. Dadurch sind die Beiträge sortiert nach der Zeit.

Der letztere Teil wurde von Plusminus Beitrag zum Thema Strompreise abgehangen.

Und da es um die Netznutzungsentgelte von Vattenfall Berlin geht, in den entsprechenden Bereich verschoben.

 

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