Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 10-Jahres-Verträge ungültig?  (Gelesen 6020 mal)

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Offline cigarillo

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10-Jahres-Verträge ungültig?
« am: 24. Januar 2009, 22:28:22 »
Hallo Forum,

Quittenkönig schrieb in einem Beitrag (Flüssiggasbörse): \"... alle „alten“ (10-jährigen) Verträge sind ja nach geltender Rechtsprechung ungültig. Deshalb sofort auf dem Abschluss eines neuen Vertrages mit jährlicher Kündigungsfrist bestehen! ...\". Um welches Urteil handelt es sich hier und warum genau sind die Verträge nicht gültig?

Geht es hier nur um die Vertragslaufzeit? Wie stehen die Chancen, dass man bei einem neuen Vertrag die eine oder andere Klausel mit ändern kann? Wer hat hier Erfahrung? Wer hat was erreicht?

cigarillo

Offline Watzl

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10-Jahres-Verträge ungültig?
« Antwort #1 am: 25. Januar 2009, 18:10:01 »
Es ist in der Tat so, dass diese Langläufer ungültig sind.
Teilen sie das ihrer Gasfirma mit und bitte sie um Vertragsumstellung.

Vielleicht sollten sie aber auch die Gelegenheit nutzen und aus ihrem Vertrag gänzlich aussteigen.

Wenn sie die Absicht haben, bei einem neuen Vertrag einzelne Klauseln ändern zu wollen, so sollten sie einen auf Vertragsrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Alles andere macht keinen Sinn.

Die einzige Chance, wie sie in Zukunft Ärger, Streit, Auseinandersetzung und Geld sparen können, ist ein eigener Tank.

Guten Erfolg!

Berichten Sie bitte weiter.

 H. Watzl

Offline cigarillo

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10-Jahres-Verträge ungültig?
« Antwort #2 am: 26. Januar 2009, 15:11:17 »
Vielen Dank für die Info.
Ja, ich bin dabei von meinem Gaslieferanten loszukommen - Schritt für Schritt. Bin Privatperson mit Familie und scheue die Anwaltskosten. Gibt es noch einen konkreten Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit, die ich in die Formulierung einbauen kann, z. B. lt. Urteil vom ... lt. BGB ... oder wie auch immer. Das Anschreiben braucht Fakten, damit sich mein Anbieter nicht erst wieder dumm stellen kann.

Können Sie mir hier noch eine entsprechende Quelle nennen, Herr Watzl?

Offline Watzl

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10-Jahres-Verträge ungültig?
« Antwort #3 am: 26. Januar 2009, 16:43:01 »
Schauen sie bitte hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Tipps/site__335/


Dort ist u.a. zu lesen:

\"......Verträge mit einer - in den allgemeinen Geschäftsbedingungen - vereinbarten Laufzeit über zwei Jahre sind unwirksam und damit kündbar. Sie können sich gegenüber ihrem Lieferanten auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30.5.90, Aktenzeichen 12 O 92/89 berufen. Ausnahme: Die Vertragslänge kam auf Ihren ausdrücklichen Wunsch zustande, ist also nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Siehe dazu auch.....\"


H. Watzl

Offline cigarillo

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10-Jahres-Verträge ungültig?
« Antwort #4 am: 02. Februar 2009, 08:22:37 »
Hallo Forum,

heute Abend habe ich einen P...-Vertreter im Haus zur Vertragsänderung. Hat hier noch jemand einen wichtigen Hinweis für mich, auf was ich mich auf keinen Fall einlassen und was ich beachten sollte? Welche Vertragslänge ist maximal erlaubt? Für eine blitzschnelle Reaktion - wie hier üblicherweise gewohnt (Danke dafür!) - freue ich mich sehr. Ich berichte auch, was gelaufen ist.

cigarillo

Offline Watzl

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10-Jahres-Verträge ungültig?
« Antwort #5 am: 02. Februar 2009, 11:16:02 »
Wenn es denn schon ein Vertrag sein muss, dann drängen sie auf eine Laufzeit von einem Jahr.
Klären sie genau, welche Kündigungsfirst gilt, da der Vertrag sich bei Nichtbeachtung dieser Frist immer wieder verlängert.

Fragen sie ganz deutlich nach, was passiert, wenn sie den Vertrag auflösen wollen.
Welche Kosten genau dann für sie enstehen ? (Einzelaufstellung)
Sprechen sie das Thema \"Tankabkaufen\" an. Ob überhaupt? Wenn nicht- welche Begründung? Wenn ja, zu welchen Bedingungen?
Wer zahlt die Zeche, wenn die Kündigung durch die Vertragsfirma ausgesprochen wird?
Wo werden diese Bedingungen genau festgehalten?
Wie verbindlich sind diese?

Achten sie wirklich darauf, dass sie alles, was gesagt wird schirftlich bekommen und zwar an dem Abend des Gespräches noch (sonst warten sie evtl. vergeblich).

Nehmen sie unbedingt einen Zeugen mit oder zeichnen das Gespräch auf.

Achten sie genau auf die Reaktion des Außendienstlers, wenn sie ihn mit all diesen Dingen konfrontieren.

Gutes Gelingen!

H. Watzl

PS: berichten sie weiter

Offline ben100

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10-Jahres-Verträge ungültig?
« Antwort #6 am: 02. Februar 2009, 11:23:35 »
Ich würde auch nicht sofort unterschreiben, sondern mir die Unterlagen erstmal in Ruhe durchlesen und ggfs. hier bei Unstimmigkeiten noch Anregungen holen.

Offline Watzl

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10-Jahres-Verträge ungültig?
« Antwort #7 am: 02. Februar 2009, 14:49:32 »
Leider ist es so, dass in der Vergangenheit eben schon sehr viele Menschen gelaubt haben, sich mit dieser Unterschrift etwas Gutes angetan zu haben. Viele glaubten zu lesen, dass sie nach Abschluss die ein oder andere Möglichkeit hätten.

Zig Beiträge hier aber belegen genau das Gegenteil.

Auch bei entsprechender Vorsicht wird das nicht so enden, wie man sich das gerne wünschen würde.

Ein Anwalt für Vertragsrecht wäre wohl sinnvoll!
Aber es geht auch viel einfacher -- o h n e  Vertrag.

H. Watzl

 

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