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Autor Thema: BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG  (Gelesen 7146 mal)

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Offline nomos

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« am: 19. Januar 2009, 20:59:28 »
siehe hier

Gesetzesänderungen  mit Rückwirkung  haben wir schon mehrfach gesehen (z.B. die Sozialversicherungspflicht für Direktversicherungen, die den hier gesehenen Zeitraum von 20 Jahren oft weit überschreiten).

Das EEG regelt nicht nur die Preise, sondern verpflichtet auch zur vorrangigen Abnahme der erzeugten Energie. Eine Deckelung der Abnahmeverpflichtung ist in Deutschland nicht vorgesehen und das ist nicht unbedingt  zum Vorteil für die  Verbraucher, die die Vergütungen über die Preise bezahlen müssen. Aus Verbrauchersicht besteht da übehaupt keine kalkulierbare Grundlage. Gerade vom BdEV kann man dazu ein Wort erwarten.  Es könnten sich bei der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht andere Regelungen als verfassungswidrig herausstellen als die jetzt beanstandeten.

Offline Black

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #1 am: 20. Januar 2009, 10:01:50 »
Zitat
Original von nomos
Es könnten sich bei der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht andere Regelungen als verfassungswidrig herausstellen als die jetzt beanstandeten.

Es wird nur die beanstandete Regelung überprüft.

Vorliegend wenden sich die Beschwerdeführer ja gegen eine Verringerung der EEG Vergütung, während Sie dagegen aus Verbrauchersicht zu hohe Vergütungen beklagen möchten.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #2 am: 20. Januar 2009, 10:38:33 »
@Black, die Beanstandung kann nachgereicht werden. Eigentlich erwarte ich das von einer Verbraucherorganisation. Wenn die Klage hier auf die wirtschaftlichen Auswirkungen bei den Investoren abgestellt wird, ist es nicht mehr als berechtigt, nach den Auswirkungen bei den Verbrauchern zu fragen.

Ich beklage nicht in erster Linie die Höhe, sondern die nicht vorhandene Decklung, die den Finanzbedarf und die Belastung für die Verbraucher nicht begrenzt und unberechenbar macht. Ich beklage das Fehlen und die Behinderung der Marktwirtschaft. Mit der Umlage rechnen sich Investitionen die damit bessere Lösungen verhindern. Ich beklage das Fehlen  von Effizienz, insbesondere beim Solarstrom. Nur wegen dieser deutschen Förderung sind wir Weltmeister, nicht wegen der besonderen Effizienz! Solarstrom lässt sich an anderen Orten wirtschaftlicher erzeugen. Der Aufwand ist im Verhältnis zum Beitrag unakzeptabel. Selbst Spanien hat hier eine Deckelung. Man könnte das noch im Detail weiter ausführen.

Bemerkenswert ist, dass der BdEV die Verfassungsklage der Stromerzeuger unterstützt ohne mit einem Wort auf die Auswirkungen und Risiken dieser Umlageförderung für die Verbraucher einzugehen. Energieinvestitionen  müssen global ökologisch und ökonomisch Sinn machen! Nicht nur für Einzelne!

Offline Black

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #3 am: 20. Januar 2009, 11:12:31 »
Es ist zu beachten:

Zitat
Gegen diese Neuregelung haben Betreiber von Biogasanlagen zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Beschwerdeführer sind als Anlagenbetreiber. Die Anlagenbetreiber dürften kein Interesse an einer Deckelung haben.

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund der Energieverbraucher e.V. und neun anderen Verbänden als sachkundigen Dritten nach § 27a BVerfGG die Gelegenheit gegeben, sich zu diesen Beschwerden zu äußern.  

Der BdEV kann sich also nur als \"sachkundiger Dritter\" zu den Beschweren äußern. Er kann aber nicht selber den Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ändern oder erweitern und so die Frage einer Deckelung zur Sprache bringen.

Im übrigen bezweifle ich, dass der Endverbraucher durch eine fehlende EEG Deckelung in Grundrechten betroffen ist.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #4 am: 20. Januar 2009, 11:25:25 »
Zitat
Original von Black
Beschwerdeführer sind als Anlagenbetreiber. Die Anlagenbetreiber dürften kein Interesse an einer Deckelung haben.
    Beschwerde kann auch der BdEV führen.
Zitat
Original von Black Im übrigen bezweifle ich, dass der Endverbraucher durch eine fehlende EEG Deckelung in Grundrechten betroffen ist.
    Zweifeln darf man! Dass der Endverbraucher die Zeche immer nur begleichen darf ohne auch Rechte zu haben, das bezweifle ich.

Offline Black

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #5 am: 20. Januar 2009, 11:46:52 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Black
Beschwerdeführer sind als Anlagenbetreiber. Die Anlagenbetreiber dürften kein Interesse an einer Deckelung haben.
    Beschwerde kann auch der BdEV führen.
.

Nein, der BdEV selbst kann keine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #6 am: 20. Januar 2009, 15:14:14 »
Zitat
Original von Black
Nein, der BdEV selbst kann keine Verfassungsbeschwerde einlegen.
    @ Black, das soll jetzt kein Palaver werden. Es würde mich trotzdem interessieren, mit was Sie die Beschwerdebefugnis des BdEV verneinen. Der BdEV vertritt nicht nur Verbraucher, er ist  auch selbst Stromverbraucher.

    Ich denke nur, für die Vertretung der EE-Erzeuger gibt es andere Verbände.  ;)

Offline Black

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #7 am: 20. Januar 2009, 15:53:46 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von Black
Nein, der BdEV selbst kann keine Verfassungsbeschwerde einlegen.
    @ Black, das soll jetzt kein Palaver werden. Es würde mich trotzdem interessieren, mit was Sie die Beschwerdebefugnis des BdEV verneinen. Der BdEV vertritt nicht nur Verbraucher, er ist  auch selbst Stromverbraucher.
Selbst wenn der BdEV in seiner Eigenschaft als Stromabnehmer quasi \"in eigener Sache\" Verfassungsbescvhwerde gegen das EEG einlegen wollen würde fehlt es an der Betroffenheit. Gegen welche Norm des EEG konkret sollte sich dann gewandt werden?

Meines Wissens nach ordnet das EEG an keiner Stelle an, dass der Letztverbraucher EEG Kosten in bestimmter Höhe zu zahlen hat.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline nomos

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #8 am: 20. Januar 2009, 16:20:13 »
Zitat
Original von Black
Selbst wenn der BdEV in seiner Eigenschaft als Stromabnehmer quasi \"in eigener Sache\" Verfassungsbescvhwerde gegen das EEG einlegen wollen würde fehlt es an der Betroffenheit. Gegen welche Norm des EEG konkret sollte sich dann gewandt werden?

Meines Wissens nach ordnet das EEG an keiner Stelle an, dass der Letztverbraucher EEG Kosten in bestimmter Höhe zu zahlen hat.
    @Black, also geht es nur noch um die Betroffenheit. Die EEG-Vergütung sind Kosten bei den Versorgern, die in die Preise einfliessen.  Die entstandenen Mehrkosten, also die Differenz zwischen Vergütung und Marktpreis erhöhen die Endverbraucherpreise. Betroffene sind die Stromverbraucher.

    Mein Verständnis für die Unterstützung hält sich nach wie vor in Grenze. Die aktuelle Änderung hat eine winzige graduelle Wirkung der Integration Erneuerbarer Energien in den Energiemarkt unter echten Wettbewerbsbedingungen und somit in die richtige Richtung. Das ist im Interesse der Verbraucher und  unserer Wirtschaftsordnung.

Offline superhaase

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #9 am: 20. Januar 2009, 17:13:34 »
Zitat
Original von nomos
... Die aktuelle Änderung hat eine winzige graduelle Wirkung der Integration Erneuerbarer Energien in den Energiemarkt unter echten Wettbewerbsbedingungen und somit in die richtige Richtung. Das ist im Interesse der Verbraucher und  unserer Wirtschaftsordnung.
Diese \"Wirkung der Integration Erneuerbarer Energien in den Energiemarkt unter echten Wettbewerbsbedingungen\" erschließt sich mir nicht.
Können Sie das näher erläutern?
Ich sehe erher das Gegenteil: Durch diesen \"Vertauensbruch\" werden bereits getätigte Investitionen in Erneuerbare Energien zum Teil unrentabel. Das dürfte die Investitionsbereitschaft in Zukunft wohl eher dämpfen. Wenn aufgrund solcher Vorgänge kaum noch jemand in EE investieren will, dann dürfte sich die Erreichung der Wettbewerbsfähigkeit der EE wohl weiter in die Zukunft schieben.

Außerdem: Es soll im Interesse der Wirtschaftsordnung sein, wenn der Vertrauensschutz verloren geht und die Zusagen, auf deren Basis Investitionen getätigt wurden, umgeworfen werden?
Wer will denn dann in diesem unseren Lande noch investieren?

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Sukram

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #10 am: 20. Januar 2009, 17:28:40 »
Zitat
Original von superhaase

Durch diesen \"Vertauensbruch\" werden bereits getätigte Investitionen in Erneuerbare Energien zum Teil unrentabel. Das dürfte die Investitionsbereitschaft in Zukunft wohl eher dämpfen. ciao,
sh


Hab\' grade vergeblich danach gesucht:

Es gab vor einiger Zeit in der Glotze einen Bericht über solch einen \"Investor\",  der auf ein & demselben Grundstück statt eines großen viele kleine Anlagen installieren ließ- weil\'s dafür derzeit noch mehr Kohle gibt. Um solche Superabzocker geht\'s wohl im Grunde.

Klar, dass einige nun toben, weil ihr \"Geschäftsmodell\" in die Binsen zu gehen droht...
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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LVZ: Mit was Heizen Sie Herr Minister?

BMU: Eine 40 Jahre alte Ölheizung, welche vor 10 Jahren einen neuen Brenner erhielt und in Berlin mit einer Gasheizung.

Offline nomos

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #11 am: 20. Januar 2009, 17:30:35 »
@sh, ich kann viel näher erläutern. Aber das wäre wohl in Ihrem Fall wenig effektiv. Jeder Förderungsabbau wirkt wie beschrieben und wer schützt denn das \"Vertrauen\" der Verbraucher?

Die gestellte Frage können Sie in einem PV-Solarverbands-Forum stellen, da ist sie angebracht. Auf was die Investoren vertrauen durften ist die Frage. Sie können sich ja mal diverse Begründungen zu anderen Gesetzesänderungen ansehen. Anfangs habe ich ja ein Beispiel genannt.

PS - Ergänzung zu @sukram:
Eine solche Aufsplittung  in kleinere Anlagen wäre Gestaltungsmissbrauch und sollte zusätzlich sanktioniert werden.  Vorschlag: Wegfall der EEG-Vergütung.

Unabhängig davon, warum sollen die höheren Stromgestehungskosten kleinerer Anlagen ausgeglichen werden. Die ohnehin grundsätzlich gegebene Unwirtschaftlichkeit wird da nochmals besonders befördert. Das ist absurd. Wenn überhaupt eine Förderung zu Lasten der Verbraucher gerechtfertigt sein sollte, dann nur Investitonen die den damit belasteten Verbraucher einen Nutzen versprechen und die überhaupt eine Chance der Wirtschaftlichkeit haben. Starke Zweifel bestehen bei PV-Anlagen generell; von Mini-Anlagen ganz zu schweigen.

Offline superhaase

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #12 am: 20. Januar 2009, 19:04:48 »
Zitat
Original von Sukram
Es gab vor einiger Zeit in der Glotze einen Bericht über solch einen \"Investor\",  der auf ein & demselben Grundstück statt eines großen viele kleine Anlagen installieren ließ- weil\'s dafür derzeit noch mehr Kohle gibt. Um solche Superabzocker geht\'s wohl im Grunde.

Klar, dass einige nun toben, weil ihr \"Geschäftsmodell\" in die Binsen zu gehen droht...
Genau um diese Fälle geht es nicht.
Die Errichtung mehrerer Anlagen auf ein und demselben Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (6 Monate) wurde auch schon früher bei der Einspeisevergütung wie eine einzige Anlage behandelt.

Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich nicht auf solche Fälle.

Der entsprechende Artikel hier beim BdEV ist diesbezüglich falsch formuliert.

Mit einer Verlängerung der \"Zusammenfassungsfrist\" von 6 Monaten auf 1 Jahr oder mehr wären wohl alle einverstanden gewesen.

Das Problem ist, dass durch die stümperhafte Formulierung des neuen Gesetzes nun sogar rückwirkend Altanlagen zusammengefasst werden können, die verschiedenen Eigentümern gehören, auf verschiedenen Grundstücken liegen und überhaupt nicht verbunden sind und getrennte Einspeisepunkte haben.

Das bedeutet, dass ich dann, wenn mein Nachbar eine PV-Anlage von 30 kWp auf dem Dach hat, die noch keine 12 Monate alt ist, ich für meine gesamte neue Anlage von 5 kWp nur die geringere Einspeisevergütung für über 30 kWp erhalte.
Und dies wollen einige Netzbetreiber auch rückwirkend anwenden.
Dies war wohl beides nicht die Absicht des Gesetzgebers.

Darum der Streit.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Netznutzer

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #13 am: 20. Januar 2009, 23:09:35 »
Zitat
Die Errichtung mehrerer Anlagen auf ein und demselben Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (6 Monate) wurde auch schon früher bei der Einspeisevergütung wie eine einzige Anlage behandelt.

Leider nicht auf einem Grunstück, sondern auf einem DACH. Schwachsinn hoch 10. 6 Anlagen auf 6 Gartengewächshäusern à 30 kW = 6 mal die hohe Vergütung. Netzausbaukosten ab 30 kW mussten getragen werden, ok, aber das war der einzige Nachteil. Erst jetzt wurde die Regelung durch 12 Monate und Grundstück statt Dach geändert. Und den Nachteil, den ein Biogasanlagenbetreiber nun hat, dass die Grundvergütung für Altanlagen auf 11,67 ct/kWh ERHÖHT wurde, der Nawaro Bonus auf 7 ct/kWH erhöht wurde, der Gülle Bonus von 4 ct/kWh eingeführt wurde und auch noch der KWK Bonus von 2 auf 3 ct/kWh erhöht wurde, wohlgemerkt, auch für Altanlagen, zeigt, abgesehen von den neu eingeführten Schwachsinnsboni, die ich hier weiter gar nicht ausführen mag, dass es die geringe Möglichkeit in Zukunft geben kann, dass die Förderungen auch für Altanlagen gesenkt werden können, sofern Politiker einer künftigen Regierung nicht nur Stückwerk beschliessen, sondern mal vernünftig Politik machen wollen.

Jeder, der sich auf der HP seines Netzbetreibers den EEG Bogen ansieht wird schnell merken, dass die PV Förderung in keinem Augenblick zu irgendetwas nutzt, abgesehen als verkapptes Konjunkturprogramm für marode Handwerksbetriebe, die sich damit aus der Krise subvenzionieren lassen, und um unseren Landwirten die Möglichkeit zu geben, auf Kosten der Stromkunden sich ebenfalls zu sanieren. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.

Im Übrigen wurde der Gesetzgeber vom BDEW auf die Problematik des  § 19 hingewiesen, mit der Empfehlung, Altanlagen in die Übergangsbestimmung mit aufzunehmen, aber Tanzbärchen Knut, Siegmar, sah keinen Handlungsbedarf, er meinte, sein Gesetz sei eindeutig. Daher die Verassungsklage. Die ist ja üblich bei eideutigen Gesetzen.

Gruß

NN

Offline superhaase

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BdEV unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen das EEG
« Antwort #14 am: 21. Januar 2009, 08:01:11 »
Eine Änderung des §19 EEG war wohl nötig. Gestaltungsmissbrauch durch Aufteilen von Anlagen gab es. Leider hat der Gesetzgeber bei der vorherigen Fassung des EEG auch nicht alles richtig gemacht.
Die jetzige Fassung ist allerdings hinsichtlich Rechtsunsicherheit noch problematischer.
Vor allem die Möglichkeit der rückwirkenden Anwendung.

Auf die weiteren Äußerungen über die \"schwachsinnigen\" EEG-Vergütungsregelungen will ich hier nicht weiter eingehen, ist schon x-mal in diesem Forum diskutiert worden.
Dass hier einige Forenteilnehmer den Sinn und Zweck des EEG nicht verstanden haben, gar nicht verstehen wollen, ist offensichtlich.
Dass sie den in aller Welt anerkannten Erfolg des EEG ignorieren, auch.
Leider bieten sie nicht ansatzweise einen zum EEG alternativen Vorschlag für eine zukünftige, nachhaltige Energieversorgung und für den Weg dorthin. Lieber jetzt den Strom 1 oder 2 Cent billiger, das ist das einzige was zählt. Nach uns die Sintflut.  :(

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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