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Autor Thema: Wann missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung?  (Gelesen 2576 mal)

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Offline Andreas Hofer

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Hallo,
ab welcher prozentualen Abweichung des Gaspreis vom Landesdurschnitt spricht man von einer erheblichen Preisabweichung, die zu einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung führt.

Hat hier jemand eine Antwort?

Offline WattWurm

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Wann missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung?
« Antwort #1 am: 16. Januar 2009, 13:10:36 »
Hallo Andreas Hofer,

eine konkrete Antwort auf Ihre Frage kann ich Ihnen nicht geben, aber vielleicht hilft Ihnen diese

[align=center]informative Seite des BdEv[/align]

wenigstens ein bisschen weiter.

Es grüßt der WattWurm
\"Die Wahrheit ist ein dreischneidiges Schwert: Meine Meinung, Deine Meinung und das was wirklich passierte.\" (Quelle unbekannt)

Offline Netznutzer

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Wann missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung?
« Antwort #2 am: 16. Januar 2009, 17:29:32 »
Wenn ich mich nicht irre, wurde neulich in einem anderen Teil des Forums zitiert, dass eine marktbeherrschende Stellung ab 30% vorliegt. 30% wovon und ob mißbräulich oder nur marktbeherrschend kann ich nicht sagen.

Vielleicht fällt\'s dem Autor des Threads wieder ein und verlinkt.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Wann missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung?
« Antwort #3 am: 16. Januar 2009, 17:44:49 »
Eine marktbeherrschende Stellung wird bei einem Anbieter gesetzlich vermutet, der auf dem sachlich und räumlich (und zeitlich) abzugrenzenden Markt einen Marktanteil von einem Drittel hat. Grundversorger sind gegenüber HuK- Kunden marktbeherrschend, vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008 KZR 2/07.

Hat ein Unternehmen eine solche marktbeherrschende Stellung, so unterliegt es den Regelungen des Wettbewerbsgesetzes (GWB) und dem Verbot des missbräuchlichen Ausnutzens seiner marktbeherrschenden Stellung.

Im Einzelnen vgl. Prof. Markert.

 

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