Erdgas Monopolstellung des lokalen Versorgers?
Welches Argument kann gegen die Behauptung, es hat (z.B. ab 2007) einen Konkurrenzanbieter gegeben, angeführt werden.
Man hätte ja ab diesem Zeitpunkt als Kunde die Möglichkeit gehabt zu wechseln.
Die beiden Anbieter:
- Der langjährige lokale Anbieter
( gehört zu ungefähr 2/3 einer Stadt und zu ungefähr 1/3 dem Konzern \"X\", der die Region versorgt)
- Eine GmbH, die neu auf dem Markt ist und zu 100% dem Konzern \"X\" gehört
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Aus einem Urteil:
AZ: 19 O 520/06 2007.04.17 LG Essen
Richter Becker : \"Und: Gas-Kunden können zwar seit dem 1. April auch in Essen zwischen zwei Gas-Lieferanten wählen. Hinter dem neuen Anbieter \"E wie einfach\" steht aber Eon Ruhrgas, das über sein Tochterunternehmen Thüga an den Stadtwerken beteiligt ist. Das Geld \"bleibt in der Familie\"