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Autor Thema: Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide  (Gelesen 12370 mal)

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Offline T. Schlagowski

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« am: 31. Dezember 2008, 12:03:55 »
e.on Hanse verschickt heute tatsächlich GERICHTLICHE Mahnbescheide. Detaillierte Empfehlungen folgen in Kürze (t.schlagowski@t-online.de).  Ruhe bewahren, nichts voreilig unterschreiben oder veranlassen.

Thomas Schlagowski
Bund der Energieverbraucher Hamburg

Offline RR-E-ft

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #1 am: 31. Dezember 2008, 12:42:00 »
Wenn man Widerspruch einlegen will, muss man unbedingt  innerhalb der 14tägigen Widerspruchsfrist das Kreuz an der richtigen Stelle machen, unterschreiben und dafür sorgen, dass der Widerspruch fristgerecht beim Mahngericht eingeht.

Legt man Widerspruch ein, kann E.ON darüber entscheiden, ob es das streitige Verfahren durchführt. Legt man keinen Widerspruch ein, wird auf Antrag Vollstreckungsbescheid erlassen.

Offline Blau Bär

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #2 am: 31. Dezember 2008, 13:10:35 »
Zitat
Original von RR-E-ft
... und dafür sorgen, dass der Widerspruch fristgerecht beim Mahngericht eingeht.


Per Einschreiben-Rückschein ?  an das oben im Kopf angegebene Mahngericht (Nicht an das Gericht bei dem Das streitige Verfahren ggf. durchzuführen ist.)

Viele Grüße
Blau Bär

Offline Emsländer

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #3 am: 31. Dezember 2008, 14:21:08 »
Per Einschreiben-Rückschein ? an das oben im Kopf angegebene Mahngericht (Nicht an das Gericht bei dem Das streitige Verfahren ggf. durchzuführen ist.)

Dringend zu empfehlen wäre mit Rückschein, bei mir ist das Einschreiben/Einwurf bei der Post verloren gegangen, sodass ich nochmals ein Fax nachlegen mußte.....

Offline tangocharly

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #4 am: 31. Dezember 2008, 14:25:04 »
Zitat
Original von Blau Bär
Zitat
Original von RR-E-ft
... und dafür sorgen, dass der Widerspruch fristgerecht beim Mahngericht eingeht.


Per Einschreiben-Rückschein ?  an das oben im Kopf angegebene Mahngericht (Nicht an das Gericht bei dem Das streitige Verfahren ggf. durchzuführen ist.)

Ist nicht verkehrt; entscheidend ist allerdings der fristgerechte Eingang beim Mahngericht (das Gericht, bei dem das streitige Verfahren erfolgen soll, ist in diesem Stadium irrelevant).
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Docker

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #5 am: 31. Dezember 2008, 15:42:44 »
Moin moin, auch ich habe heute den Mahnbescheid bekommen ... aber immer mit der Ruhe ... 14 Tage Zeit ... wir lassen uns das Silvester nicht versauen!  :P Allen \"Verweigerern\" einen guten Rutsch ins neue Jahr, unser Kampf gegen diesen \"raffgierigen\" Monopolisten E.on geht weiter ...!!!!  :evil:
Wer kämpft, kann verlieren ... Wer nicht kämpft, hat schon verloren ...

Offline nomos

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #6 am: 31. Dezember 2008, 16:03:06 »
Zitat
Original von tangocharly
Ist nicht verkehrt; entscheidend ist allerdings der fristgerechte Eingang beim Mahngericht (das Gericht, bei dem das streitige Verfahren erfolgen soll, ist in diesem Stadium irrelevant).
    Warum machen Behörden immer nur halbe Sachen und brauchen dazu noch ewig? Da war doch mal was mit Bürokratieabbau und nach Brüssel wurde dafür ein Bayerischer Ministerpräsident aD berufen.

    Das \"Stuttgarter\" automatisierte Mahnverfahren gibt es jetzt seit 1982 und in der Zwischenzeit bundesweit. Online kann man Mahnbescheide gleich per Datensatz in Massen beantragen.

    Warum kann man den Widerspruch nicht ebenfalls online absenden und das Verfahren online verfolgen. Die Zustellung ist geregelt und einen hinreichend   sicheren Identifikationscode könnte man ja mit dem Bescheid liefern.

Offline faun

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #7 am: 01. Januar 2009, 17:59:07 »
Hallo,
Habe heute im Briefkasten,den hier schon erwähnten Mahnbescheid erhalten,werde diesen insgesamt Wiedersprechen,hoffe das dies alle tun,die schon jahrelang,gegen die Preistreiberei kämpfen.
Kann schon einer berichten,was dann passiert ?
Mfg
Pilger

Offline jofri46

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #8 am: 01. Januar 2009, 19:00:24 »
Die Zustellung der Mahnbescheide zum Jahresende lässt vermuten, dass damit zunächst einmal die Verjährung gehemmt werden soll.

Nach Widerspruch kann der Antragsteller die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Dazu muss der Antragsteller den Anspruch einer Klageschrift entsprechend begründen.

Aber auch der Antragsgegner kann die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Das Streitgericht wird dann den Antragsteller mit Frist auffordern, den Anspruch zu begründen. Geht die Anspruchsbegründung nicht fristgerecht ein, kann der Antragsgegner einen Termin zur mündlichen Verhandlung beantragen.

Das Prozedere ergibt sich aus den §§ 696, 697 ZPO.

Sollte das Verfahren nach Widerspruch vom Antragsteller nicht bald weiterbetrieben werden, könnte also auch der Antragsgegner aktiv werden. Das wäre aus meiner Sicht durchaus überlegenswert, wenn man den Anspruch für unbegründet hält, die Erfolgsaussichten positiv einschätzt (sollte man anwaltlich prüfen lassen), den Schwebezustand nicht weiter hinnehmen will und bereit ist, das mit jedem streitigen Gerichtsverfahren verbundene Prozeß- und Kostenrisiko einzugehen.

Offline ESG-Rebell

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #9 am: 01. Januar 2009, 19:03:05 »
Zitat
Original von nomos
Das \"Stuttgarter\" automatisierte Mahnverfahren gibt es jetzt seit 1982 und in der Zwischenzeit bundesweit. Online kann man Mahnbescheide gleich per Datensatz in Massen beantragen.

Warum kann man den Widerspruch nicht ebenfalls online absenden und das Verfahren online verfolgen.
Na, dann gäbe es doch wieder Waffengleichheit ;)

Per Knopfdruck gleich Tausende von Kunden auf einmal drangsalieren können - das sind doch traumhafte Zustände!
Das ist lediglich die konsequente Fortsetzung der Serienbrief-Zahlungsaufforderungen mit Textbausteinen.

Symptome einer ehemaligen Demokratie, in der der Verbraucherschutz aus dem Parlament verdrängt und auf die Gerichte abgewälzt worden ist :(

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nomos

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Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
« Antwort #10 am: 05. Januar 2009, 12:38:03 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von tangocharly
Ist nicht verkehrt; entscheidend ist allerdings der fristgerechte Eingang beim Mahngericht (das Gericht, bei dem das streitige Verfahren erfolgen soll, ist in diesem Stadium irrelevant).
    Warum machen Behörden immer nur halbe Sachen und brauchen dazu noch ewig? Da war doch mal was mit Bürokratieabbau und nach Brüssel wurde dafür ein Bayerischer Ministerpräsident aD berufen.

    Das \"Stuttgarter\" automatisierte Mahnverfahren gibt es jetzt seit 1982 und in der Zwischenzeit bundesweit. Online kann man Mahnbescheide gleich per Datensatz in Massen beantragen.

    Warum kann man den Widerspruch nicht ebenfalls online absenden und das Verfahren online verfolgen. Die Zustellung ist geregelt und einen hinreichend   sicheren Identifikationscode könnte man ja mit dem Bescheid liefern.

Zur Info:

Ich habe die Frage der Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren gestellt und schon eine Antwort erhalten.
    Zitat
    vielen Dank für Ihre Anregung. Die Erweiterung des Online-Mahnantrags um den Widerspruch wurde vor einiger Zeit schon einmal vorgeschlagen, hat aber seinerzeit nicht die mehrheitliche Zustimmung  der Bundesländer gefunden.
     
    In Anbetracht der inzwischen großen Nutzungshäufigkeit des Online-Mahnantrags werden wir aber  in diesem Jahr erneut prüfen, ob eine Erweiterung um den Widerspruch machbar ist.
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    Offline hzb

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    Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
    « Antwort #11 am: 06. Januar 2009, 01:32:45 »
    ich bin neu hier..
    und wollte nur mal kurz kund tun:
    bin seit 2005 dabei und hab auch den mahnbescheid bekommen..
    hab heute (per einschreiben mit rueckantwort) widersprochen..
    gruss
    hzb

    Offline 0tt0lgel

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    Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
    « Antwort #12 am: 09. Januar 2009, 19:22:28 »
    Hallo, habe aus aktuellem Anlass hier das Forum entdeckt und auch schon  den Widerspruch nach Schleswig geschickt.

    Offline T. Schlagowski

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    Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
    « Antwort #13 am: 13. Januar 2009, 21:28:55 »
    Ein sehenswerter TV-Beitrag zum Thema:

    http://www.rtlregional.de/player.php?id=5033&r=1&seite=0

    Interessant, wie Gaspreis-Widersprecher nach §315 hier mit \"säumigen Zahlern\" in einem Atemzug genannt werden.

    Dabei kann doch ein §315-Widersprecher nie per se auch ein \"säumiger Zahler\" sein, da ja die Forderung bis zum Nachweis der Billigkeit überhaupt nicht fällig ist.

    Morgen geht\'s weiter um 21 Uhr in der Sendung \"Menschen und Schlagzeilen\" mit Susanne Stichler.

    Thomas Schlagowski  :)

    Offline Black

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    Eon Verschickt Gerichtliche Mahnbescheide
    « Antwort #14 am: 14. Januar 2009, 10:01:35 »
    Zitat
    Original von T. Schlagowski

    Dabei kann doch ein §315-Widersprecher nie per se auch ein \"säumiger Zahler\" sein, da ja die Forderung bis zum Nachweis der Billigkeit überhaupt nicht fällig ist.

    Falsch.
    Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

    Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

     

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