Hallo,
Habe heute meinen 2 Mahnbescheid von E.on Hanse bekommen, bin nun vom Amtsgericht Schleswig aufgefordert worden, entweder den Betrag zu begleichen, oder Wiederspruch einzulegen, es geht um , ob ich den Anspruch insgesamt wiederspreche, oder in einem Teil.
Ich frage mich, warum E.on, nach dem 1. Mahnbescheid und meinem Wiederspruch, wieder einen Mahnbescheid anstrengt.
Im Mahnbescheid, steht, der Antragsteller hat erklärt, das der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, dieser aber erbracht sei.
Wie zu ersehen ist, steigen die Kosten, von Manhverfahren zu Mahnverfahren. Wie sollte man sich jetzt verhalten.
Mfg