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Autor Thema: EVF gewinnt Gerichtsprozess in Ulm - Rechnungen sind zu begleichen  (Gelesen 5705 mal)

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Offline Joe_D

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Gasrebell muss zahlen
EVF gewinnt Gerichtsprozess in Ulm - Rechnungen sind zu begleichen

Kein Verständnis zeigte das Ulmer Landgericht für einen Gasrebellen aus Lonsee: Weil er mit den Gaspreisen der EVF nicht einig war, hatte er sich jahrelang geweigert zu bezahlen. Vergeblich. Jetzt sind 4000 Euro fällig...

siehe Südwestpresse

Tja, das wars wohl...

Gruß

   Joe_D

@RR-E-ft: Das Gerichtsurteil wäre doch was für die Rubrik \"Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest \"

Offline RR-E-ft

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EVF gewinnt Gerichtsprozess in Ulm - Rechnungen sind zu begleichen
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2008, 00:23:29 »
@Joe_D

Aus dem Artikel habe ich herausgelesen, dass es kein Urteil gab, sondern die Parteien einen Vergleich abgeschlossen haben, wonach der Kunde 4.000 € nachzahlt.

Zitat
Auf diesen Vergleich haben sich die beiden Kontrahenten vor Gericht geeinigt.

Bei einem Vergleich gewinnt niemand, sondern man einigt sich unter gegenseitigem Nachgeben.

Haben die Parteien aber einen solchen gerichtlichen Vergleich geschlossen, blieb für das Gericht nichts mehr zu entscheiden. Nachdem es aufgrund eines Vergleiches kein Urteil gibt, ist nicht ersichtlich, wie man ein solches in einer Urteilssammlung aufnehmen sollte/ könnte.

Was dem Streit überhaupt zu Grunde lag, ist auch nicht ersichtlich, insbesondere nicht, ob es sich um einen Tarifkunden oder einen Sondervertragskunden handelte, ob dieser nur die Erhöhungsbeträge gekürzt hatte oder aber als Sondervertragskunde eindeutig unzulässig auf \"Null\" gekürzt hatte, ohne die vertraglich vereinbarten Preise zu zahlen.

Bei Sondervertragskunden findet § 315 BGB regelmäßig keine Anwendung, wie man hier zuhauf lesen kann.

Offline Joe_D

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EVF gewinnt Gerichtsprozess in Ulm - Rechnungen sind zu begleichen
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2008, 09:52:30 »
@RR-E-ft

aber die Hintergründe wären interessant, wenn doch die Rechtslage angeblich so gut für die Kunden steht.

Was mich persönlich stört ist die reißerische Aufmachung des Artikels pro Gaslieferant \"Kein Verständnis zeigte das Ulmer Landgericht für einen Gasrebellen\", \"konnte er beim Ulmer Landgericht nicht landen\"

Gruß

   Joe_D

Offline DieAdmin

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EVF gewinnt Gerichtsprozess in Ulm - Rechnungen sind zu begleichen
« Antwort #3 am: 29. Dezember 2008, 09:59:04 »
@Joe_D,

bitte in dem richtigen Thread die Antwort posten. Ich habe Ihren Beitrag umgehangen.

 

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