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Autor Thema: Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)  (Gelesen 6159 mal)

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Offline Ready XL

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« am: 23. Dezember 2008, 16:58:18 »
Hallo,

.... schon wieder ändert ENTEGA ihre AGB\'s.Wenn man nicht einverstanden ist, soll man widersprechen.

Hat jemand ähnliche Post erhalten?
Soll man überhauptwidersprechen? Bin Tarifkunde.

Ready XL

P.S. ALLEN EINE FROHE WEIACHT

Offline eislud

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #1 am: 24. Dezember 2008, 11:13:51 »
@Ready XL
Für Sonderverträge gilt meines Erachtens das hier.

Bei Tarifkunden sollte es sich meines Erachtens nicht anders verhalten. Auch hier sollten Vertragsänderungen nicht einseitig wirksam vereinbart werden können. Lediglich die gesetzlichen \"Änderungen\" wie beispielsweise die GasGVV werden auch ohne Zustimmung des Kunden im Rahmen der definierten Übergangsregelungen Vertragsbestandteil.

Gruss eislud

Offline Theoden

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #2 am: 24. Dezember 2008, 12:09:34 »
Hallo!

Auch ich habe das Schreiben erhalten. Ergibt sich hieraus ein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.2009? Dazu muss ich sagen, dass ich gerne von der Entega weg möchte, aber zu spät gekündigt habe (erst im Dezember) - somit hat sich mein Vertrag wohl um 12 Monate verlängert (hatte vorher Festpreis bis 31.12.08). Gekündigt hätte der Vertrag wohl bis Ende November werden müssen.

Für mich wäre es natürlich super, wenn ich auf Grund der AGB-Änderung nun zum 31.01. weg könnte. Die haben doch irgendwie an den Preisen gedreht für Mahnungen und Sonderablesungen etc.? Also an diesen \"Besonderen Bedingungen\" rumgepfuscht. Weiß jemand, was genau da geändert wurde? Mir liegen leider die bisher gültigen \"Besonderen Bedigungen\" nicht vor.

Vielen Dank schon mal!

mfg,
Theoden

Offline Ready XL

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #3 am: 24. Dezember 2008, 13:20:15 »
@Theoden,

...schau mal hier nach:http://www.entega.de/wer-wir-sind/downloads/nocache.html?sword_list%5B0%5D=agb

Da findest Du die AGB für die Grundversorgung und die ENTEGA AGB

Gruß
Ready XL

Offline Theoden

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #4 am: 24. Dezember 2008, 17:00:03 »
Aber das sind doch schon die neuen, oder?

Offline Ready XL

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #5 am: 24. Dezember 2008, 17:05:34 »
....stimmt! Aber, wenn Du dir den Pkt. 4) auf der Rückseite des Anschreibens genau durchliest, dann kannst Du kündigen. Denn hier heißt es \"....bei einer einseitigen Preiserhöhung sowie bei einer für den Kunden nachteiligen Änderung der Ergänzenden Bedingungen Strom bzw. Gas der ENTEGA nach Ziff. 2.1 ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat....usw.usw. zu kündigen.
Jetzt kommt es nur darauf an, bis wann Deine Festpreiszusage gültig ist. Vermutlich 31.12.2008, geht aber aus Deinem Posting weiter oben nicht eindeutig hervor.

Ready XL

Offline Theoden

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #6 am: 25. Dezember 2008, 14:00:15 »
Danke erstmal für Deine Antworten. Mein Festpreisangebot läuft bis Ende Dezember 2008. Die Kündigung hätte also bis Ende November erfolgen müssen - diesen Termin habe ich leider verpasst.

Jetzt werden zum 01.02.2009 die AGB\'s geändert wie auch die \"Besonderen Bedingungen\". Dort sind u.a. Gebühren bei Mahnungen, Sonderablesungen, Lastschriftrückläufern etc. aufgeführt. Wenn diese Gebühren erhöht worden sind, müsste sich daraus ein Sonderkündigungsrecht für mich zum 31.01.2009 ergeben, oder?

Die Frage ist nur, sind diese Gebühren erhöht worden oder nicht? Mir liegen eben leider die bisher gültigen \"Besonderen Bedingungen\" nicht mehr vor und daher kann ich das nicht nachvollziehen, was genau verändert worden ist.

Offline eislud

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #7 am: 26. Dezember 2008, 20:12:31 »
@Theoden
Folgender Link auf der Seite von Entega enthält meines Erachtens noch die alte Fassung, wenn sich zum 01.02.2009 etwas ändern soll, wie Du schreibst.
http://www.entega.de/uploads/media/grundversorgungsverordnung.pdf
Zitat
Auszug letzte Seite:
Ergänzende Bedingungen Strom und Gas der ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG, Darmstadt,
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)
bzw.
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)
Stand: 1. Dezember 2008 ...
Also müßtest Du die Angaben im Link mit den neuen zugesendeten vergleichen können.

Gruss eislud

Offline Ready XL

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #8 am: 26. Dezember 2008, 21:05:30 »
@eislud,

...das sind genau die Bestimmungen, die ich auch mit dem Schreiben vom 18.12.2008 erhalten habe. Die Änderungen sollen zum 1.02.2009 wirksam werden.

Die alten AGB traten zum 1.04.2008 (nein, kein Aprilscherz) in Kraft.

Gruß
Ready XL

Offline eislud

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #9 am: 27. Dezember 2008, 19:49:06 »
@Ready XL
ok.

Hast Du denn die alten AGB zum 01.04.2008. Das sind ja quasi die AGB, die @Theoden benötigt.
Vielleicht kann man ihm die per Mail zukommen lassen.

Gruss eislud

Offline Theoden

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #10 am: 28. Dezember 2008, 13:04:12 »
Genau. Das ist irgendwie auch ein bisschen seltsam von der Entega, dass man die nirgends mehr abrufen kann, obwohl sie derzeit ja noch gültig sind - und das sogar noch bis zum 31.01.. Naja, die werden ihre Gründe haben...

Offline m00652

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #11 am: 28. Dezember 2008, 16:55:43 »
Zitat
Original von Ready XL
Hallo,

.... schon wieder ändert ENTEGA ihre AGB\'s.Wenn man nicht einverstanden ist, soll man widersprechen.

Hat jemand ähnliche Post erhalten?
Soll man überhauptwidersprechen? Bin Tarifkunde.

Ready XL

P.S. ALLEN EINE FROHE WEIACHT

Habe auch am 24.12., quasi als Weihnachtspost, die neuen AGB´s erhalten.  Ich denke, es wäre sinnvoll diesen Änderungen, besonders Ziff.8.1 Satz 4 AGB innerhalb von 6 Wochen zu widersprechen. Dort heißt es (Änderungen nachfolgend unterstrichen):
[..] Bei einer einseitigen Preiserhöhung sowie bei einer für den Kunden nachteiligen Änderung der Ergänzenden Bedingungen Strom bzw. Gas der ENTEGA nach Ziff. 2.1 ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats zu kündigen, welcher jenem Kalendermonat vorausgeht, zu dessen Beginn die Preiserhöhung bzw. Änderung der Ergänzenden Bedingungen Strom bzw. Gas der ENTEGA wirksam wird, wobei die Kündigung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe nach Ziff. 2.1 zu erklären ist.\"

Was meinen die Rechtsanwälte im Forum dazu? Oder soll man diese Änderungen einfach ignorieren?

Offline Ready XL

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #12 am: 28. Dezember 2008, 17:23:51 »
@Theoden,

... das ist eben ENTEGA !!!

Ready XL

Offline eislud

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #13 am: 29. Dezember 2008, 11:32:33 »
@m00652
Guckst Du hier und hier.
Nur meine Meinung.

Gruss eislud

Offline m00652

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Neue AGB zum 1.02.2009 (schon wieder)
« Antwort #14 am: 02. Januar 2009, 14:59:11 »
Danke eislud. Also werde ich als Sondervertragskunde nicht reagieren.

 

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