Danke erstmal für Deine Antworten. Mein Festpreisangebot läuft bis Ende Dezember 2008. Die Kündigung hätte also bis Ende November erfolgen müssen - diesen Termin habe ich leider verpasst.
Jetzt werden zum 01.02.2009 die AGB\'s geändert wie auch die \"Besonderen Bedingungen\". Dort sind u.a. Gebühren bei Mahnungen, Sonderablesungen, Lastschriftrückläufern etc. aufgeführt. Wenn diese Gebühren erhöht worden sind, müsste sich daraus ein Sonderkündigungsrecht für mich zum 31.01.2009 ergeben, oder?
Die Frage ist nur, sind diese Gebühren erhöht worden oder nicht? Mir liegen eben leider die bisher gültigen \"Besonderen Bedingungen\" nicht mehr vor und daher kann ich das nicht nachvollziehen, was genau verändert worden ist.