Hallo,
ich habe jetzt von GASUF meine Jahresabrechnung erhalten und würde den darin angesetzten Gaspreisen erstmalig widersprechen. Jetzt ist es ja so, dass ich eine eigene Berechnung des Betrages vornehmen muss, den ich bereit bin zu zahlen (denn ich habe ja auch Gas bezogen).
Wie gehe ich da jetzt konkret vor. Speziell geht es mir um die anzusetzenden Arbeitsbeträge; Abrechnungszeitraum 12.09.2007 - 24.08.2008. Folgende Preise (Angaben alle netto) waren zu diesem Zeitpunkt gültig und sind jetzt in der Jahresabrechnung Gegenstand:
12.09.07 - 31.12.2007: 4,73 ct/kWh --- Preismodell Sonderpreis 1
01.01.2008 - 31.01.2008: 5,03 ct/kWh --- Preisrichtlinie für Sondervertragskunde Ankündigung mit Preisblatt zum 01.01.2008
01.02.08 - 31.07.2008: 4,85 ct/kWh --- Preismodell GASUF 1, mit Preisblatt zum 01.01.2008
01.08.08 - 24.08.08 5,70 ct/kWh
Um keine Rechenfehler zu machen, will ich die eigene Preisermittlung so aufbauen, dass sie genau der Jahresabrechnung entspricht. Allerdings stellt sich die Frage, welchen Arbeitsbetrag ich ansetzen darf ... 4,73 / 4,85 oder 5,03. Interessantweise hat GASUF nur den Januar mit 5,03 ct abgerechnet, nur um dann ab Februar 2008 wieder auf 4,85 zurückzufallen.
Noch eine weitere Frage zum zu verwendenden Musterschreiben der Verbraucherzentralen. Beim Widerspruch der Jahresabrechnung gibt es im Text einführend den Hinweis auf einen bereits getätigten Widerspruch wegen Unbilligkeit. Wenn man jetzt erstmalig mit der Jahresabrechnung widerspricht, welches Schreiben sollte dann verwendet werden (gibt es da ein Muster?)?
Kann mir da jemand helfen?
Besten Dank für Antwort.