Insgesamt bin ich mir doch recht unsicher, ob ich einen Widerspruch einlegen soll, nicht ob der Chancen auf Erfolg (den sehe ich doch als recht hoch an), sondern eher aus den Konsequenzen, die sich daraus evtl. ergeben.Ja - das muss jeder für sich selbst entscheiden > die Schreiberei/Rechnerei ist schon recht aufwändig und mit der unsicheren Rechtslage kann nicht jeder gut schlafen ...
Wir beziehen schon seit den 90igern unser Gas vom damals einzigen Versorger Gasuf.
Erstmals habe ich zur Jahres-Abrechnung 2005 Widerspruch eingelegt und sogar das sich ergebende Erstattungsguthaben mit meinen neuen Abschlägen verrechnet, was die Gasuf letztlich hingenommen hatte. Seitdem passe ich auf, dass ich keine zu hohen Abschläge leiste, sondern dass sich in jedem Fall eine Nachzahlung ergibt.
Die Musterbriefe haben sich ja seitdem schon etwas geändert (auch hinsichtlich der Widerspruchsbegründung).
Letztes Jahr habe ich mit der Musterantwort \"BGH-Urteil\" nicht nur Bemängelung der Preiserhöhungen sondern auch
der Höhe der verlangten Preise an sich sowie
besteht überhaupt ein Preiserhöhungsanspruch quasi nachgeschoben, womit dann m.E. alles abgedeckt ist. Und zur Jahres-Abrechnung 2008 werde ich den aktuellen Musterbrief \"Widerspruch gegen Jahresabrechnung\" verwenden.
(Links sind ja schon in meinem vorherigen Beitrag)
Seit meinem ersten Widerspruch zur Ja-Abr 2005 setze ich in meiner Gegenberechnung an (und zahle auch) den Preis vor der Preiserhöhung zum 01.10.2004, d.h. in SP2 3,30 Ct/kWh netto (die Tarifeinstufung/Preise von SP1 SP2 SP3 richten sich ja nach der Abnahmemenge)
Ich vertrete ebenfalls die Ansicht, dass schon vor bzw. spätestens mit der Preiserhöhungswelle ab 2004 der verlangte Preis an sich unbillig überhöht war und ist.
Seit wann beziehst Du denn Gas von der Gasuf?Wenn das erst
nach dem 01.10.2004 war, wäre es
evtl. angebracht einen höheren Preis anzusetzen (?)
Reaktionen? Zunächst freundliches \"Stillhalteabkommen\" = nur \"normale\" Zahlungserinnerungen/Mahnungen, seit BGH-Urteil 13.06.2007 immer drängender und nun im Okt 2008 eine \"Wichtige Zahlungserinnerung\" mit Androhung der Einleitung gerichtl. Schritte.
Ich kann auch verstehen, dass die Gasuf bei uns nun etwas unruhig wird, denn die Forderung zur Ja-Abr 2005 wird ja mit Verstreichen des 31.12.2008 verjährt sein. Allerdings handelt es sich da noch um einen Kleckerles-Betrag. Man muss halt mal abwarten, (ob) was passiert.
Wenn tatsächlich ein Mahnbescheid ins Haus flattern sollte, dann ist\'s jedenfalls an der Zeit sich ernsthaft Gedanken zu machen und einen Anwalt zu suchen (und den \"Schutzbrief\" des BdE zu kaufen). Die bisherigen Begründungen der Rechtmässigkeit der Forderungshöhe und die beiden erkauften Wirtschaftsprüfer-Gutachten, lassen mich momentan noch reichlich kalt.
Aber Sinn des Widerspruchs ist ja auch nicht etwa kurzfristig gedacht ein Preisvorteil - sondern > gerichtliche Überprüfung der Billigkeit der verlangten Gaspreise unter Offenlegung sämtlicher Kalkulationsgrundlagen, damit die Preise auch zukünftig nicht willkürlich festgesetzt werden können.
Diese Überprüfung/Offenlegung will aber der Versorger eigentlich tunlichst vermeiden ...
Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die Versorger bis zum St. Nimmerleinstag in aller Seelenruhe abwarten, bis ihre Forderungen verjährt sind ...
Auch wegen der durchaus möglichen Folgen/Prozesskostenrisiko bin ich Mitglied im BdE geworden und zahle in den Prozesskostenfonds ein.
Übel nehme ich der Gasuf, dass sie in der Ja-Abr 2008 sämtliche Preise nach dem altbekannten, höheren \"Sonderpreis\"-Tarif berechnet, obwohl ich den Angebots-Wisch \"niedrigere Preise im Preissystem gasuf\" fristgerecht zurückgeschickt hatte.
Im übrigen hat sich die Gasuf dadurch m.M. nach sowieso selbst Lügen gestraft:
wenn die Preise im Tarif \"Sonderpreis\" dem Billigkeitsprinzip entsprechen und nicht überhöht sind, wie kann die Gasuf dann ein Alternativ-Preissystem anbieten - mit dem einzigen Unterschied von niedrigeren Preisen Und nicht vergessen: Alles ist meine ganz persönlichen Meinung nach meinem persönlichen Verständnis der Sache. Ich möchte mir aber nicht anmaßen alles auch wirklich korrekt verstanden zu haben ;-)
Wenn was an meiner Darstellung falsch ist, bitte ich die Fachleute um Berichtigung !!!