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Autor Thema: Gaspreiserhöhung der EnBW zum 01.12.08 als Sondervertragskunde  (Gelesen 3102 mal)

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Offline cristina

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Hallo an Alle,
ich bin Sondervertragskunde (ErdgasComfort) und habe 2006 mit dem Musterschreiben gegen die Preiserhöhung Widerspruch eingelegt. In der folgenden Rechnung wurde dies aber nicht berücksichtigt und die von der EnBW gefortderte Abschlagserhöhung von uns auch nicht umgesetzt. Allerdings haben wir den zuviel gezahlten Betrag nicht zurückgefordert.
Nun droht die erneute Erhöhung und sie bieten den \"günstigeren\" Tarif Erdgas flex an. Soll ich nun noch Mal Widerspruch einlegen oder einfach nach dem Preis vor meinem ersten Widerspruch abrechnen. Was ist mit meinem ersten Widerspruch, wenn ich den erhöhten Betrag nicht zurückgefordert habe?

Ich danke Euch im Voraus für Antworten.
Gruß, Cristina

Offline Christian Guhl

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Gaspreiserhöhung der EnBW zum 01.12.08 als Sondervertragskunde
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2008, 18:20:15 »
@cristina
Wenn man Sondervertragskunde ist hat man irgendwann einmal einen Vertrag unterschrieben.In den meisten Fällen ist die Preisanpassungsklausel unwirksam.Zu zahlen ist dann nur der vertraglich vereinbarte Preis. Jede Rechnung sollte auf diesen Preis korrigiert werden.Ebenfalls muss jedesmal Widerspruch eingelegt werden.Wenn zuviel gezahlt wurde, muss das Guthaben zurückgefordert werden.Der Versorger wird zwar nicht zahlen, aber ich habe für eventuelle künftige Prozesse den Nachweis, das ich dazu aufgefordert hatte.
Auf keinen Fall einen neuen Vertrag unterschreiben !

Offline cristina

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Gaspreiserhöhung der EnBW zum 01.12.08 als Sondervertragskunde
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2008, 15:26:07 »
Hallo,
habe nun in meinen Sondervertrag geschaut. Dort steht, dass die Preise lt. Ziffer 21 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EnBW angepasst werden können. Unter Ziffer 21 Steht:
1.)Bei Änderung der Erdgassteuer/Umsatzsteuer werden die Preise angepasst.2.)die EnBW sei berechtigt, die Preise jederzeit der dem aktuellen Preisniveau anzupassen, das mit Kunden bei Neuabschluss dieses vertragstyps oder bei Neuabschluss einesNachfolgeprodukts für Kunden mit vergleichbarem Abnahmeverhalten von EnBW Gas vereinbart wird.
3.)Die Preise können angepasst werden, falls sich die Kosten der gasversorgung(insbes. für Erzeugung, Bezug, Verteilung oder Lieferung des Erdgas oder die Netznutzungsentgelte)durch Neueunfüphrung, Erhöhung oder Verminderung von Steuern, Abgaben, Umlagen oder Ähnliche durch durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebenen Belastungen (z.B. Belastungen wie sie in der Elekktrizitätsversorgung durch das EEG oderKWK-Gesetz festgelegt wurden)ändern.
4.) Mitteilung der neuen Preise und Fristen.
5.)Ändern sich innerhalb eines Abrechnugszeitraumes die Bruttopreise, so, ist EnBW Gas berechtigt, den für die neuen Bruttopreise maßgeblichen Verbrauch zeitanteilig zu berechnen.(....)


Was aber heißt das nun für mich???

Kann ich für die aktuelle Rechnung den Preis von 2006 (eingelegter Wiederspruch zur Gaspreiserhöhung) zugrundelegen?

Kann ich den von der EnBW einbehaltenen Betrag  von ca. 130 € der Rechnung 2007 mit der aktuellen Rechnung verrechnen (sofern Nachzahlungsbedarf bestünde?

Ich wäre um ausführlichen Rat sehr dankbar.

Gruß, Cristina

Offline kamaraba

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Gaspreiserhöhung der EnBW zum 01.12.08 als Sondervertragskunde
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2008, 21:25:15 »
@christina

Ausführlichen Rat erteilt Ihnen mit Sicherheit ein Rechtsanwalt.
Ansonsten mal hier lesen: Der feine Unterschied
Das Thema Sondervertrag und Ungültigkeit der Preisgleitklauseln wurde schon mehrfach hier im Forum besprochen.
Auch in der Urteilssammlung findet sich sicher was. Interessant das BGH Urteil vom 29.4.2008
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

 

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