Hallo,
habe nun in meinen Sondervertrag geschaut. Dort steht, dass die Preise lt. Ziffer 21 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EnBW angepasst werden können. Unter Ziffer 21 Steht:
1.)Bei Änderung der Erdgassteuer/Umsatzsteuer werden die Preise angepasst.2.)die EnBW sei berechtigt, die Preise jederzeit der dem aktuellen Preisniveau anzupassen, das mit Kunden bei Neuabschluss dieses vertragstyps oder bei Neuabschluss einesNachfolgeprodukts für Kunden mit vergleichbarem Abnahmeverhalten von EnBW Gas vereinbart wird.
3.)Die Preise können angepasst werden, falls sich die Kosten der gasversorgung(insbes. für Erzeugung, Bezug, Verteilung oder Lieferung des Erdgas oder die Netznutzungsentgelte)durch Neueunfüphrung, Erhöhung oder Verminderung von Steuern, Abgaben, Umlagen oder Ähnliche durch durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebenen Belastungen (z.B. Belastungen wie sie in der Elekktrizitätsversorgung durch das EEG oderKWK-Gesetz festgelegt wurden)ändern.
4.) Mitteilung der neuen Preise und Fristen.
5.)Ändern sich innerhalb eines Abrechnugszeitraumes die Bruttopreise, so, ist EnBW Gas berechtigt, den für die neuen Bruttopreise maßgeblichen Verbrauch zeitanteilig zu berechnen.(....)
Was aber heißt das nun für mich???
Kann ich für die aktuelle Rechnung den Preis von 2006 (eingelegter Wiederspruch zur Gaspreiserhöhung) zugrundelegen?
Kann ich den von der EnBW einbehaltenen Betrag von ca. 130 € der Rechnung 2007 mit der aktuellen Rechnung verrechnen (sofern Nachzahlungsbedarf bestünde?
Ich wäre um ausführlichen Rat sehr dankbar.
Gruß, Cristina