Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie  (Gelesen 29305 mal)

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Offline Harald Derkum

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Ich habe mich geweigert, die Gaspreiserhöhung vom 1. April zu bezahlen und jetzt schickt mir die GEW eine Mahnung über diese 15,- Euro plus Mahngebühr und droht gleichzeitig mit Sperrung meines Anschlusses.

Rheinenergie glaubt ja, mit ihrer Preisgleitklausel die Lizenz zum Gelddrucken und zur Aushebelung des Paragraphen 315 BGB gefunden zu haben. Daher sollte sich der Anwalt hier gut auskennen.

Danke im voraus

Offline joebi

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #1 am: 30. Mai 2005, 17:28:42 »
Hallo Harald.
Ich gehe davon aus , dass Du Mitglied im Bund der Energieverbraucher bist.Mitgliedern steht einmal im Jahr eine kostenlose juristische Beratung zu.Alternativ könnte eventuell der im Forum rührige und bekannte RA Herr Fricke aus Jena behilflich sein.
Gute Gelingen
joebi

Offline Harald Derkum

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #2 am: 31. Mai 2005, 15:26:20 »
Danke für Deine Antwort.

Leider bin ich nicht Mitglied; habe mich zwischenzeitlich wg. der Dringlichkeit auch schon an die Bonner Kanzlei Brigitte Faßbender gewandt, auf die ich beim Durchstöbern der hiesigen Beiträge stieß.

Trotzdem nochmals vielen DAnk.

Offline joebi

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #3 am: 31. Mai 2005, 20:10:18 »
Hallo Harald!
Anbei eine alternative RA-Kanzlei die am 27.04.05 in der Kölnischen Rundschau unter dem TitelAnwälte raten den Kunden zum Widerspruch, veröffentlicht worden ist
RA Jan Claudius Fabritius,LL.M.  und RA Uwe-Carsten Glatz, Auf dem Driesch 6a,50259 Pulheim
T02238-844848 Mailuwecarsten.glatz@t-online.de
Deine gemachten Erfahrungen,hoffentlich positiv,würden mich interresieren
damit ich für den ,,Ernstfall\'\' gewappnet wäre.
joebi

Offline Harald Derkum

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #4 am: 01. Juni 2005, 13:57:56 »
Danke für die Namen der Anwälte; habe sie mir notiert. Vielleicht komme ich nochmal auf die zurück, wenn die einstweilige Verfügung durch ist und das GEW gegen mich klagen sollte.

Eine Frage: wofür steht \"LL.M.\"?

Offline Fabio

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #5 am: 01. Juni 2005, 14:56:54 »
Zitat von: \"Harald Derkum\"
...
Eine Frage: wofür steht \"LL.M.\"?


Das LL.M. ist ein international erworbener akademischer fortgeschrittener Abschluß im Fach \"Recht\", der normalerweise durch ein einjähriges Studienprogramm erhalten wird.  LL.M. steht für \"Legum Magister\" (lateinisch) und bedeutet wörtlich \"Meister von Gesetzen\".  In den lateinischen Abkürzungen wird die Pluralform eines Wortes angezeigt, indem man den Buchstaben verdoppelt - folglich \"LL.\",  ist also die Kurzform für Gesetze.  Das Wort \"legum\" ist die possesiv Pluralform des lateinischen Wortes \"lex\", das \"spezifische Gesetze\" bedeutet.  Wenn es im Plural verwendet wird, bedeutet es einen spezifischen Korpus / Bereich von Gesetzen, im Vergleich mit dem allgemeinen Kollektivkonzept, das im Wort \"jus\" dargestellt wird, von dem sich das Wort \"juris\" und das Wort \"Jura\" u.a. ableiten lassen.

Hoffe, damit ein wenig Klarheit gebracht zu haben!

Offline Harald Derkum

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #6 am: 02. Juni 2005, 17:03:39 »
Allerdings! Ich bin beeindruckt, vielen Dank. Wann bekommt man heutzutage schon noch solch ausführliche und kompetente Erklärungen. Sehr schön!

Offline PrakashP

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #7 am: 18. Juni 2005, 13:01:39 »
Hallo, gibt es was neues in Bezug auf Rheinenergie? Ich bin mir noch nicht schlüssig, ob ich gegen die vorgehen soll...

Offline RR-E-ft

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #8 am: 18. Juni 2005, 17:11:16 »
@PrakashP

In Köln gibt es bereits Gerichtsentscheidungen zugunsten von Kunden.

Vgl. auch hier:

Einstweilige Verfügung gegen (ehem. GEW) Rheinenergie Köln


Diese sind auf der Seite http://www.energiepreise-runter.de unter dem entsprechenden Link für Mitglieder einsehbar.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline PrakashP

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #9 am: 19. Juni 2005, 15:23:07 »
Den anderen Post hatte ich ja schon gesehen, aber die Verfügung, daß nicht abgedreht werden darf, ist ja noch kein wirklicher Gewinn. Interessant wäre es, ob die Preisgleitklausel in den Verträgen zulässig ist oder nicht.

Offline RR-E-ft

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #10 am: 19. Juni 2005, 19:57:07 »
@PrakashP

Eine vom Versoerger als AGB vorgegeben Preisgleitklausel unterfällt der sog. Inhaltskontrolle nach §§ 307, 315 BGB:

Preisgleitklausel

Die Situation ist keine andere. Fraglich ist, ob die Klausel nach Vertragsschluss eine Gewinnsteigerung zulässt oder nicht.

Das können Sie überhaupt nicht wissen.

Deshalb müssen Sie sich mit dem Unbilligkeitseinwand zur Wehr setzen, um keine Nachteile zu erleiden.

Und immerhin ist das doch schon ein beachtliches Ergebnis, die Hoheit des Versorgers über die Geldbörsen der Kunden ist gebrochen.

Preisforderungen können nicht durch Versorgungseinstellungen durchgesetzt werden.

Das ist natürlich ein ganz beachtlicher Gewinn für die Verbraucher.

Das hätten Sie bestimmt bis vor kurzem kaum für möglich gehalten.

Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.


Man sollte auch selbst gemeinsam mit anderen etwas unternehmen und nicht allein darauf warten, dass andere den Weg frei machen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline PrakashP

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #11 am: 19. Juni 2005, 20:54:06 »
Klar will man sich zur Wehr setzen, doch wenn im Falle der Niederlage die Gerichts- und Anwaltskosten bei weitem den streitbaren Betrag überwiegen, denkt man lieber drei Mal nach. Insbesondere wenn es um den verbundenen Streß geht. Letztenendlich sind die einzigen Gewinner immer nur die Anwälte, denn die haben nichts zu verlieren...nichts für ungut. ;)

Offline Cremer

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #12 am: 19. Juni 2005, 22:28:12 »
Hallo PrakashP,

nun, deswegen soll man ja sich mit anderen zusammentun, wie Herr Fricke schreibt.

Suchen Sie in Ihrem Umfeld (Stadt) Mitstreiter, die bei dem gleichen Versorger sind.

Gründen Sie eine Bürgerinitiative.

Halten Sie Informationstände in der Stadt ab.

Werden Sie aktiv. Nur dann sind wir eine große Gemeinschaft und erreichen das gewünschte Ziel.[/u]
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline PrakashP

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #13 am: 29. Juni 2005, 15:23:42 »
Also, ich habe mal versucht in der Nachbarschaft rumzuhören, wie vorgegangen wird, doch so wie es scheint, haben die meisten (alle) keine Ahnung, daß man gegen die Erhöhung vorgehen kann.

Ich möchte ja schon Widerspruch leisten, doch weiß ich nicht, wie es wegen der Preisgleitklausel aussieht. Muß ich dagegen klagen, also ausgehen davon, daß diese nicht rechtens ist oder muß Rheinenergie nachweisen, daß diese Gültigkeit hat? Erst nach Feststellugn der etwaigen Unrechtmäßigkeite kann ich mich doch auf Unbilligkeit berufen? Dh. mein Risiko gegen Rheinenergie zu unterliegen sind weitaus größer, als in anderen Fällen wo keine Preisgleitklausel gilt?

Erschwerdend kommt hinzu, daß ich keinen schriftlichen Vertrag habe und insofern den genauen Wortlaut der Klausel nicht kenne, um selbst abschätzen zu können, wie rechtmäßig diese erscheint.

Zuerst dachte ich ja, daß eine Zahlung per Vorbehalt der sicherere Weg wäre, aber da ich an anderer Stelle gelesen hatte, daß eine Verrechnung bei Streitigkeiten dann nicht möglich wäre, ist das auch kein guter Weg.

* Ich weiß vor allem nicht, ob es nicht schon zu spät für einen Widerspruch ist. *

Darum auch die Frage an den Thread-Starter, ob es was brignen würde, wenn ich mich an denselben Anwalt wie er wenden würde, auch ob das die Kosten (wenn man unterliegt) drückt.

Offline RR-E-ft

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Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
« Antwort #14 am: 29. Juni 2005, 15:34:44 »
@PrakashP

Ihr Versorger muss doch nachweisen, dass er nach dem Vertrag überhaupt berechtigt ist, die Preise einseitig anzupassen.

Wenn es schon keinen schriftlichen Vertrag gibt, kann Ihr Versorger doch unmöglich nachweisen, dass er mit Ihnen eine entsprechende Presgleitklausel vereinbart hat.


Da müssen Zeugen sein, die sich an ein enstprechendes Gespräch und an eine bestimmte Klausel, die Inhalt eines solchen war, erinnern....


Das ist doch auch gar nicht der Fall.

Oder waren Sie dort, haben lange über eine Preisgleitklausel gesprochen und diese per Handschlag vereinbart?

Wie haben Sie sich denn selbst eine solche Preisgleitklausel über die lange Zeit seit Vertragsabschluss gemerkt, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt?

Lesen Sie nochmals den Thread Preisgleitklausel.


Sie haben sehr sehr gute Karten!!!!


Lesen Sie auch unter www.vzth.de und unter \"Fragen und Antworten\" auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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