Also, ich habe mal versucht in der Nachbarschaft rumzuhören, wie vorgegangen wird, doch so wie es scheint, haben die meisten (alle) keine Ahnung, daß man gegen die Erhöhung vorgehen kann.
Ich möchte ja schon Widerspruch leisten, doch weiß ich nicht, wie es wegen der Preisgleitklausel aussieht. Muß ich dagegen klagen, also ausgehen davon, daß diese nicht rechtens ist oder muß Rheinenergie nachweisen, daß diese Gültigkeit hat? Erst nach Feststellugn der etwaigen Unrechtmäßigkeite kann ich mich doch auf Unbilligkeit berufen? Dh. mein Risiko gegen Rheinenergie zu unterliegen sind weitaus größer, als in anderen Fällen wo keine Preisgleitklausel gilt?
Erschwerdend kommt hinzu, daß ich keinen schriftlichen Vertrag habe und insofern den genauen Wortlaut der Klausel nicht kenne, um selbst abschätzen zu können, wie rechtmäßig diese erscheint.
Zuerst dachte ich ja, daß eine Zahlung per Vorbehalt der sicherere Weg wäre, aber da ich an anderer Stelle gelesen hatte, daß eine Verrechnung bei Streitigkeiten dann nicht möglich wäre, ist das auch kein guter Weg.
* Ich weiß vor allem nicht, ob es nicht schon zu spät für einen Widerspruch ist. *
Darum auch die Frage an den Thread-Starter, ob es was brignen würde, wenn ich mich an denselben Anwalt wie er wenden würde, auch ob das die Kosten (wenn man unterliegt) drückt.