@belkin
Bei einem Teil der betroffenen Vertragsverhältnisse handelt es sich unstreitig um Tarifkundenverträge. Die meisten Kläger werden indes aufgrund der Sonderabkommen S I beliefert.
Darin unterscheidet sich der Sachverhalt zu dem, welcher dem Berufungsverfahren vor dem OLG Oldenburg bzw. dem Sammelklageverfahren vor dem Landgericht Hannover zu Grunde liegt.
EWE hat zwei eigene Mitarbeiter als Zeugen für dies und jenes benannt. Weil die entsprechenden Tatsachenbehauptungen streitig sind, findet am 28.08.2008 eine Beweisaufnahme statt.