Das LG Aurich hatte eine Klage von Verbrauchern gegen die Erdgaspreiserhöhungen in den
Sonderverträgen S 1 (Region Ems Weser Elbe) an den Kartellsenat
LG Hannover verwiesen.
EWE hat über den Fortgang dieses Verfahrens hiernach nicht mehr berichtet.
Das LG Hannover hat in dem Verfahren (Az. 21 O 104/06) am 10.04.2008 mündlich verhandelt.
Gegenstand er Verhandlung waren unter anderem die Fragen der Einbeziehung und der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in die Erdgas
Sonderabkommen S 1 hinsichtlich einer Preisänderungsbefugnis.
Eine Entscheidung des Gerichts soll am 02.06.2008 verkündet werden.
Dabei könnte es sich um ein Urteil handeln.