Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld  (Gelesen 10370 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« am: 15. August 2008, 10:36:01 »
Heute in der EJZ zu lesen:

Zitat
Nur wer sich meldet, erhält Geld
E.ON Avacon-Stellungnahme zum alten Strom-Vertrag »Akzent» - Frage der Verzinsung ungeklärt

as Lüchow. Der Energieversorger E.ON Avacon tut sich schwer, wenn es um die fehlende Preisänderungsklausel in den alten Stromverträgen »Akzent» geht.

Der ganze Artikel:

http://www.ejz.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=&publikation=28&template=arttextlokales&ausgabe=45801&redaktion=28&artikel=108828325

Zitat
E.ON: Zahl der Alterverträge »überschaubar»
Avacon: Wegen Systemzusammenführung können Kunden nicht aktiv informiert werden
as Lüchow. Die Vertragsüberprüfung des Stromkunden aus Hitzacker und die damit einhergehende Rückzahlung hat das Unternehmen ganz offensichtlich schwer getroffen. Über eine Woche benötigte man in der Führungsetage in Helmstedt, um auf Fragen der EJZ eine Stellungnahme zu verfassen.

Der ganze Artikel

http://www.ejz.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=&publikation=28&template=arttextlokales&ausgabe=45801&redaktion=28&artikel=108828324

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #1 am: 15. August 2008, 12:08:35 »
Bei den Vertragsunetrlagen handelt es sich um Geschäftsunterlagen des Unternehmens, welche dieses mindestens 10 Jahre aufzubewahren sollte. Folglich muss der Versorger selbst über die Originalverträge verfügen und somit selbst ermitteln können, welche Kunden betroffen sind.

Schließlich ist ein marktbeherrschendes Unternehmen verpflichtet, seine Kunden gleich zu behandeln. Mithin ist es zu Rückerstattungen an alle betroffenen Kunden verpflichtet. War das Unternehmen gegenüber dem einen Kunden von sich aus tätig geworden, so muss es auch gegenüber den anderen Kunden so verfahren.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #2 am: 16. August 2008, 10:32:44 »
@RR-E-ft

Ist die Vorgehensweise von E.ON Avacon nur rechtlich fragwürdig oder etwa schon rechtswidrig?

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #3 am: 19. August 2008, 19:12:47 »
Antwort des Bundeskartellamtes :
Das Bundeskartellamt sieht in der unterschiedlichen Behandlung kein Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung.Die Kunden haben zivilrechtliche Möglichkeiten ihre Ansprüche durchzusetzen.Es besteht kein gesteigertes öffentliches Interesse an einem kartellbehördlichen Einschreiten.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #4 am: 19. August 2008, 19:17:43 »
Die Kartellbehörden haben ein Ermessen, ob sie einen Sachverhalt aufgreifen oder nicht.

Das ändert indes nichts daran, dass sich betroffene Kunden in einem Kartellzivilverfahren auf eine Diskrimnierung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen berufen können. In Betracht kommt etwa ein Verstoß gegen § 19 Abs. 4 Ziff. 3 GWB.

Zitat
Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder gewerblichen Leistungen ungünstigere Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, als sie das marktbeherrschende Unternehmen selbst auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern fordert, es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #5 am: 08. September 2008, 22:37:50 »
Seit Mitte Juli ist bekannt, dass sämtliche Preiserhöhungen in den betroffenen Stromverträgen Akzent ohne Rechtsgrund erfolgt sind und somit zurückgezahlt werden müssen. Jetzt werden Rechnungen verschickt, in denen genau die überhöhten Preise wieder berechnet werden. Kunden, die Rückforderungsansprüche stellten, wurde mitgeteilt, dass die \"Prüfung des Sachverhalts noch etwas Zeit in Anspruch nimmt\". Und nun werden erneut die unrechtmässig erhöhten Preise in Rechnung gestellt. Das ist ja wohl der Gipfel der Dreistigkeit !

Offline Fidel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 775
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #6 am: 11. September 2008, 23:46:10 »
Moin:

Viele Bürger in Stadt und Landkreis Lüneburg haben sich mit Rückzahlungsforderungen an die E.ON Avacon gewandt. Bisher jedoch ohne Erfolg, so berichtet die Lüneburger \"Landeszeitung\". Auch Anträge inklusive aller von E.ON geforderten Vertragsunterlagen führen vorerst nicht zum Erfolg. Die Kunden werden angeschrieben, sie mögen sich noch etwas gedulden. Ein Arbeitskreis prüfe derzeit die Anträge. Dass jedoch nicht die Anträge der Kunden von diesem Arbeitskreis geprüft werden, sondern vorerst einmal die generelle Frage nach der Rechtslage, dies werde auch von der Pressesprecherin der E.ON Avacon bestätigt.

Geschätzte 40.000 Haushalte könnten betroffen sein. Fraglich nur, wieviele von diesen sich auch tatsächlich an den Stromversorger wenden.

Gruß
Fidel

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #7 am: 12. September 2008, 12:49:35 »
@Fidel
Eon-Avacon hat schriftlich zugegeben, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Das Schreiben liegt uns vor.Hier sind einige Kunden, die, sollte bis zum 30.09.keine Erstattung vorgenommen sein, gerichtlich vorgehen wollen.
Sollte es so weit kommen, wäre es am besten, mit allen Betroffenen eine Streitgenossenschaft zu bilden.Es könnte dann auch die Frage geklärt werden, ob alle Kunden berücksichtigt werden müssen oder nur die, die sich melden.
In der Zwischenzeit ist hier nämlich auch ein Kunde von Eon-Avacon benachrichtigt worden, der keine Ansprüche angemeldet hat.Also wird in der Angelegenheit völlig willkürlich vorgegangen.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #8 am: 12. September 2008, 19:33:59 »
@Fidel
Woher stammt die Schätzung mit 40.000 betroffenen Kunden ?

Offline egn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 835
  • Karma: +0/-0
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #9 am: 13. September 2008, 08:46:08 »
Was hindert die Kunden daran ihre berechtigte Forderung mit einem gerichtlichen Mahnbescheid durchzusetzen?

Wenn dies nur eine signifikante Zahl der 40.000 Kunden macht kann ich mir vorstellen dass Eon die bisherige Verzögerungsstrategie überdenken wird.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #10 am: 13. September 2008, 10:23:29 »
Es gibt hier verschiedene Handlungsmöglichkeiten.  Die betroffenen Verbraucher sollten über die Handlungsmöglichkeiten mit allem für und wieder informiert werden. Um dann eine Entscheidung zu fällen. Bei der Besprechung der Vorgehensweise sollte mensch berücksichtigen:

1. Die E.ON Avacon hat nicht eingestanden, dass die Anpassungsklausel unwirksam ist, sondern dass diese bei der Berechnung falsch angewendet wurde.

2. Nach der derzeitigen Lage sind die Preisanpassungen auf Grund von gesetzlichen Abgaben und Steuern rechtens.

3. Hat noch kein Kunde seinen Anspruch konkret in einer Summe gegenüber der E.ON Avacon benannt.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #11 am: 13. September 2008, 11:57:00 »
1.Eon-Avacon hat geschrieben : \"Der Vertrag enthält keine entsprechende Preisänderungsklausel. Es war nur die Weitergabe steuerlicher Änderungen rechtmässig.\"
2.Die Erhöhung der MwSt.durfte weitergegeben werden.Zur Berechnung der EEG und KWKG-Abschläge wurde hier schon mal etwas gesagt : Alle Stromrechnungen sind falsch !
Ob man diese überhaupt zahlt, muss jeder selbst entscheiden.
Die Stromsteuer hat sich, meine ich, längere Zeit nicht geändert.
3.Die Kunden können die Ansprüche konkret auch nicht bennen. Dazu fehlt ihnen das \"Insiderwissen\".Brauchen sie auch nicht. In solch einem Fall behilft man sich mit einer \"Stufenklage\". (Hat mir ein Anwalt verraten).
@egn
Und was predigen wir hier den Kunden immer wieder ? - Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss dem widersprochen werden. Dann muss der Versorger klagen ! Und was glauben Sie, was der Versorger macht, wenn er einen Mahnbescheid bekommt ?

Offline egn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 835
  • Karma: +0/-0
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #12 am: 13. September 2008, 12:41:05 »
Zitat
Original von Christian Guhl
@egn
Und was predigen wir hier den Kunden immer wieder ? - Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss dem widersprochen werden. Dann muss der Versorger klagen ! Und was glauben Sie, was der Versorger macht, wenn er einen Mahnbescheid bekommt ?

Es geht um die Kunden die bisher nicht widersprochen haben sondern den unrechtmässigen Preis bezahlt haben. Wenn Avacon die Rückerstattung nicht in angemessener Zeit durchführt dann sollten sich diese Kunden nicht davor scheuen das an zu mahnen und gegebenenfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Dann hat Avacon entweder die Wahl das sofort zu zahlen oder aber vor Gericht zu gehen. Da sie vor Gericht aber schon mal verloren haben bleibt ihnen nichts anderes übrig als hurtig zu zahlen sonst kommt der Gerichtsvollzieher.

Also mir wär das die paar Euro für den Mahnbescheid schon wert, alleine schon um den Konzernen zu zeigen dass sich die Verbraucher nicht alles gefallen lassen. Und man stelle sich vor das machen einige 1000 Verbraucher koordiniert gleichzeitig.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #13 am: 13. September 2008, 13:59:37 »
@egn
Das ist natürlich ein netter Gedanke, wenn der Gerichtsvollzieher mit einigen Säcken voller Mahnbescheide bei Eon-Avacon vor der Tür steht. Läßt sich wahrscheinlich aber leider nicht verwirklichen. Scheitert schon daran, das die Kunden, wie AKW Nee schon sagte, die Höhe ihrer Forderung nicht kennen und deshalb keinen Mahnbescheid beantragen können.Das größte Problem ist aber, das wahrscheinlich die wenigsten der 40.000 Kunden überhaupt von der Möglichkeit der Rückforderung wissen.Hier in Lüchow-Dannenberg und in den Nachbarkreisen Lüneburg und Salzwedel konnten wir dafür sorgen, das es durch die Presse ging.Aber was ist mit dem Rest des Avacon-Hoheitsgebietes ?
Solange nicht die überregionale Presse das Thema aufgreift, wird der Kelch der Erkenntnis an den meisten Kunden vorübergehen.Ich kann nur hoffen , das es auch woanders Initiativen gibt, die den Leuten die Informationen weiterleiten.

Offline Fidel

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 775
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Strom Akzent:Nur wer sich meldet, erhält Geld
« Antwort #14 am: 14. September 2008, 13:37:52 »
Moin:

Zitat
Original von Christian Guhl
@Fidel
Woher stammt die Schätzung mit 40.000 betroffenen Kunden ?

@Christian Guhl

Diese Schätzung stammt laut Bericht der \"Landeszeitung\" von Thomas Wiegand, dem Vorsitzenden der \"Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg\" (IGEL).

Gruß
Fidel

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz