Hallo zusammen,
bei der Durchsicht der Unterlagen zum allseits beliebten Tarif Akzent (1999 ohne wirksame Preisanpassungsklausel) ist mir aufgefallen, dass im Rahmen der diversen Preisanpassungen auch eine verbrauchsabhängige Grundpreisberechnung eingeführt und in den folgenden Abrechnungen auch angewandt wurde.
Lt. Vertrag beträgt der Grundpreis 16,-- DM/Monat, unabhängig vom Verbrauch. Ein Passus, dass ab einem bestimmten Jahresverbrauch der Grundpreis X Pf/kWh beträgt, also verbrauchsabhängig berechnet wird, ist nicht enthalten.
Ein solcher Passus taucht erst in den Ankündigungen der Preisanpassungen auf, erstmals in der zum 01.03.2002, jeweils als kleine Anmerkung, mit * gekennzeichnet:
\"Bei einem Verbrauch über 7.200 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,50 ct/kWh.\"
Erhöhung zum 01.02.2003:
\"Bei einem Verbrauch über 6.000 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,50 ct/kWh.\"
Erhöhung zum 01.02.2004:
\"Bei einem Verbrauch über 6.000 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,50 ct/kWh.\"
Erhöhung zum 01.03.2005:
\"Bei einem Verbrauch über 5.333 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,80 ct/kWh.\"
Erhöhung zum 01.02.2006:
\"Bei einem Verbrauch über 5.333 kWh/Jahr zahlen Sie statt dessen einen Grundpreis von 1,80 ct/kWh.\"
Erhöhung zum 01.02.2007:
Beileger: \"Ab einem Jahresverbrauch über 5.335 kWh wird der Grundpreis stattdessen verbrauchsbhängig berechnet und beträgt dann 1,85 (1,55) ct/kWh.\"
Erhöhung zum 01.01.2008:
Broschüre: Jahresabnahme über 6.000 kWh: 1,55 ct/kWh brutto
Die Grenze für verbrauchsabhängige Berechnung wurde also diverse Male geändert, offenbar ganz nach Belieben.
Dass der Grundpreis auch diverse Male \"angepasst\" wurde (rauf und runter), sei noch hinzugefügt.
Für mich stellen sich nun folgende Fragen:
- Sollte man den Abrechnungen mit verbrauchsabbhängigem Grundpreis noch zusätzlich widersprechen? Die Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge seit 1999 wegen fehlender Preisanpassungsklausel ist bereits erfolgt.
- Hat E.on Avacon bei seinen Rückzahlungsangeboten weiter verbrauchsabhängige Grundpreise zugrundegelegt?