Seit 2004 legte ich Widerspruch wegen Unbilligkeit der Gaspreise der SWN ein,
und zahlte meine Abschlagzahlungen ohne deren geforderte Erhöhung weiter unter Vorbehalt.
In Folge widersprach ich jeder Gaspreiserhöhung bis heute.
Mit Verweis auf das BGH Urteil vom 13.06.07 und einem nicht relevanten Hinweis auf eine Festellung
durch eine Wirtschaftspüfungsgesellschaft forderte die SWN rückwirkend im Juli 08 die ausstehenden Beträge nach.
Diesem Ansinnen widersprach ich ebenfalls mit einem Musterbrief der Verbraucherzentralen.
Inzwischen hat die SWN ein Anwaltsbüro beauftragt, dessen Mahnung ich erhielt.
Ich werde auch jetzt dem Betrag nicht bezahlen und sehe diesem Vorhaben gelassen entgegen.