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Autor Thema: Auch hier interessieren die BGH-Urteile nicht!  (Gelesen 7540 mal)

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Offline Pedro

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Auch hier interessieren die BGH-Urteile nicht!
« am: 17. Juli 2009, 23:16:51 »
Die Stadtwerke Neuss sehen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen keinen Grund zum Handeln. Die Initiative \"Fairer Gaspreis\" sieht die SWN in der Pflicht. Artikel  vom 17./18. 7. 09 siehe hier:
http://www.ngz-online.de/public/article/nachrichten/733692/Neusser-nicht-betroffen.html

Solche Meldungen werden in den nächsten Tagen wohl bundesweit erscheinen.

Offline jellyfish

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Auch hier interessieren die BGH-Urteile nicht!
« Antwort #1 am: 07. August 2009, 15:01:11 »
Hallo Pedro,

dieser Bericht stand am 31. Juli in der NGZ:

http://www.stadtwerke-neuss.de/d/3805

Wir gehören zu diesen 60 Neusser Gaspreizkürzern und haben nunmehr heute eine letzte Mahnung des bekannten RA Dr. F. T., der zwischenzeitlich von Düsseldorf in eine Kölner Kanzlei gewechselt ist, erhalten, in der wir aufgefordert werden, den fälligen Saldo bis zum 21. August 2009 auszugleichen. Unterlassen wir das, würden gerichtliche Schritte gegen uns eingeleitet.

Das Urteil, auf das sich die SWN bezieht, wurde drei Wochen vor dem Urteil des BGH gefällt. Ist bekannt, welcher Kunde der SWN betroffen ist und wie er weiter vorgeht? Ich bin zur Zeit etwas ratlos.

Gruß aus Neuss

jellyfish  ?(

Offline Pedro

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Auch hier interessieren die BGH-Urteile nicht!
« Antwort #2 am: 08. August 2009, 11:58:00 »
Hallo jellyfish,
schau mal in die PN !
Grüße
Pedro

Offline acki

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Auch hier interessieren die BGH-Urteile nicht!
« Antwort #3 am: 15. August 2009, 14:45:59 »
Hallo Zusammen,
nach 3 Wochen Urlaub habe ich heute beim sichten meiner Post auch eine \"Letzte Mahnung\" durch eine Kölner Kanzlei gefunden, in der mir ein Verfahren im Falle der Nicht-Zahlung bis zum 21.08.2009 angedroht wird. Auch mich würde interessieren ob der gewonnene Prozess, mit dem sich die Stadtwerke Neuss auf ihrer Website rühmt, überhaupt vergleichbar ist und ich jetzt tatsächlich mit einem Verfahren rechnen muss. Des weiteren interessiert mich ob es eine Initiative in Neuss gibt und an wen man sich da wenden kann?

Ciao, Acki

Offline Pedro

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Auch hier interessieren die BGH-Urteile nicht!
« Antwort #4 am: 15. August 2009, 18:49:32 »
Hallo Acki,
das ist ganz einfach: bei der Initiative Fairer-Gaspreis-Neuss Infos einholen. Dort ist man der Sache auf der Spur!
Infos sind  (mangels eigener Homepage) zu finden unter http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de  und dort in der linken Spalte \'\'Neusser Gaspreis-Protest\'\' anklicken. Die dort genannte Person ist auch im Telefonbuch zu finden - schon sehr lange... ;)

Gruß
Pedro

Offline energie-fair

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Auch hier interessieren die BGH-Urteile nicht!
« Antwort #5 am: 04. September 2009, 17:02:45 »
@ jellyfish

Sie schreiben: Das Urteil, auf das sich die SWN bezieht, wurde drei Wochen vor dem Urteil des BGH gefällt. Ist bekannt, welcher Kunde der SWN betroffen ist und wie er weiter vorgeht? Ich bin zur Zeit etwas ratlos.

Sind inzwischen Einzelheiten zu dem Urteil bekannt?

Offline jellyfish

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Auch hier interessieren die BGH-Urteile nicht!
« Antwort #6 am: 06. September 2009, 21:28:46 »
Hallo energie-fair,

diese und weitere Infos hierzu finden sie auf der HP der Grevenbroicher Initiative unter Aktuelle Mitteilungen vom 19.08.09, Link: Urteil Juni 2009.

http://www.fairer-gaspreis-grevenbroich.de/

Wir haben bisher nichts mehr aus Köln gehört und warten einfach weiter ab, was passiert.

Gruß Bea

 

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