Wer bei Eon-Avacon Kopien seiner Sonderverträge anfordert, wird sein blaues Wunder erleben. Ein Auszug aus der Fülle der Ausreden:
Wir sind nicht verpflichtet, eine Kopie auszuhändigen.
Vertragsunterlagen werden nach 3 Jahren vernichtet.Der Kunde hat dann durch Zahlung der Rechnungen die AGB anerkannt.
Der geschlossene Stromliefervertrag bedurfte zum Zeitpunkt des Zustandekommens keiner Schriftform (bei einem Nachtstromkunden).
Entweder ist die Angst vor dem Aufdecken von weiteren unwirksamen Preisanpassungsklausel enorm, oder die Angestellten haben schlicht und einfach keine Ahnung. Oder aber, wie ich es vermute, es liegen (besonders im Bereich der Nachtstromkunden) überhaupt keine Verträge vor.Welcher Preis kann dann als vereinbart angesehen werden ?