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Autor Thema: Vertragsunterlagen anfordern  (Gelesen 3418 mal)

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Offline Christian Guhl

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Vertragsunterlagen anfordern
« am: 28. Juli 2008, 12:46:11 »
Wer bei Eon-Avacon Kopien seiner Sonderverträge anfordert, wird sein blaues Wunder erleben. Ein Auszug aus der Fülle der Ausreden:
Wir sind nicht verpflichtet, eine Kopie auszuhändigen.
Vertragsunterlagen werden nach 3 Jahren vernichtet.Der Kunde hat dann durch Zahlung der Rechnungen die AGB anerkannt.
Der geschlossene Stromliefervertrag bedurfte zum Zeitpunkt des Zustandekommens keiner Schriftform (bei einem Nachtstromkunden).
Entweder ist die Angst vor dem Aufdecken von weiteren unwirksamen Preisanpassungsklausel enorm, oder die Angestellten haben schlicht und einfach keine Ahnung. Oder aber, wie ich es vermute, es liegen (besonders im Bereich der Nachtstromkunden) überhaupt keine Verträge vor.Welcher Preis kann dann als vereinbart angesehen werden ?

Offline AKW NEE

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Vertragsunterlagen anfordern
« Antwort #1 am: 28. Juli 2008, 18:41:06 »
Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, kann es für den Versorger schwierig werden die AGB als vereinbart nachzuweisen.

Zitat
§ 2 AGBG ( gültig bis 2002 )
Einbeziehung in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß
   1.    die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und
   2.    der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(2) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten Erfordernisse im voraus vereinbaren.

Zitat
§ 305BGB
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
   1.    die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
   2.    der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(3) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.  

Offline Christian Guhl

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Vertragsunterlagen anfordern
« Antwort #2 am: 28. Juli 2008, 20:21:44 »
Das die AGB so nicht wirksam einbezogen wurden ist schon klar. Aber welcher Preis soll denn bei der Kürzung angesetzt werden ?Im Normalfall der vertraglich Vereinbarte. Aber ohne Vertrag ? Wenn der Kunde behauptet, es seien für Nachtstrom 3ct/kwh vereinbart, soll Eon-Avacon doch erst mal das Gegenteil beweisen (wenn tatsächlich kein Vertrag unterschrieben wurde). Und Erhöhungen so ganz ohne Klausel sind doch auch schwierig durchzusetzen.
Mal in die Runde gefragt : Gab es denn in früheren Zeiten die Möglichkeit, Sonderverträge ohne Unterschrift einzugehen ?

Offline Cremer

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Vertragsunterlagen anfordern
« Antwort #3 am: 28. Juli 2008, 23:38:55 »
@Christian Guhl,

aus guten Gründen werden die die Verträge nicht als Kopie versenden.

Man gibt doch nicht einfach einen guten Joker so ohne weiteres heraus. :D

Natürlich haben die die Verträge aufgehoben, solange der Vertrag besteht. 8)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Christian Guhl

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« Antwort #4 am: 29. Juli 2008, 12:36:24 »
Hat der Kunde denn kein Anrecht auf die Unterlagen ? Ich habe mal etwas von \"vertraglicher Nebenpflicht\" gehört.

 

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