Guten Tag,
im August 2004 habe ich meine Heizung ausgetauscht. Statt 39 KW Kesselleistung habe ich seit dem nur noch 24 KW Kesselleistung. Dies habe ich meinem Versorger nicht angezeigt, da mir zu dem Zeitpunkt nicht bewußt war, dass die Grundgebühr abhängig von der Kesselleistung ist. Im Februar 2008 fiel mir der Sachverhalt auf. Im Ergebnis habe ich seit August 2004 ca. 500 Euro zuviel an Grundgebühr bezahlt.
Diese habe ich von meinem Versorger zurückgefordert.
Dieser antwortet: Laut Vertrag hätte ich die Reduzierung unmittelbar anzeigen müssen, da ich dies nicht getan habe, will man mir \"kulanterweise\" die zuviel bezahlt Grundgebühr für 2007 erstatten (135 Euro zzgl. Mehrwertsteuer).
Ich bin der Meinung, dass ich aufgrund eines Irrtums (nicht Wissen) die Reduzierung nicht angegeben habe. Hätte ich die Kesselleistung erhöht, wäre der Versorger sicherlich auf mich zugekommen und hätte im Nachhinein eine Nachzahlung seit dem Umstellungszeitpunkt in 2004 gefordert. Für mich liegt hier eine \"ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB des Versorgers vor\", aus der ich einen Anspruch auf Erstattung der vollständig zuviel bezahlten Grundgebühr herleite.
Dieser hält mir allerdings jetzt, nach einigem Schriftverkehr entgegen, dass meine verspätete Meldung dazu geführt hat, dass er wiederum bei seinem Zulieferer eine Leistung abgefordert hat, die in dieser Größenordnung nicht erforderlich gewesen wäre, aber natürlich Kosten verursacht hat.
Da fehlen mir als Leihe jetzt Informationen:
Muss ein Versorger Vorleistungen aufgrund der ihm gemeldeten KW-Leistungen seiner Abnehmer vorhalten ? Wenn ja, was kostet das pro KW-Stunde Kesselleistung pro Monat ?
Zieht mich der Versorger hier über den Tisch oder muss ich eine Regelung in Form einer Kulanzzahlung für 2007 als fair betrachten ?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.