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Autor Thema: Zähler prüfen lassen!  (Gelesen 17281 mal)

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Offline bjo

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Zähler prüfen lassen!
« am: 29. Februar 2008, 18:28:51 »
Hallo,
es hat zwar nicht direkt mit Preisprotest zutun. Da hier aber Wissende mitlesen wollte ich folgende Frage loswerden.

Darf man im Streitfall einen Gaszähler selber demontieren bzw. demontieren lassen um ihn prüfen zu lassen?

Hintergrund der Frage:
in meiner Heimatstadt sollte eine Renterehepaar 3000 EUR nachzahlen. Obwohl regelmäßig ohne Widerspruchsschreiben gezahlt wurde.
Auf bitten des Ehepaares hat die RWE den Zähler ersetzt und
angeblich geprüft. Nach der Prüfung ist der Zähler verschwunden!
Die 3000 EUR wurden bezahlt.

In der ersten Instanz verlor das Ehepaar mit der Begründung, man hätte den Zähler selber prüfen lassen sollen!
Einen Tag nach Ausbau des Zählers hatte der Anwalt bereits die herrausgabe gefordert zwecks eigener Prüfung diese wurde aber verweigert und nun ist der Zähler nicht mehr auffindbar!

Wer kann mir per PM einen guten Anwalt empfehlen der dern Streit in den weiteren Instanzen vertritt. Wohlgemerkt es geht nicht um Preisprotest!

Ich habe mit der Fall nichts zu tun und wollte der alten Dame nur beistehen.

Offline Tomkol

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #1 am: 12. März 2008, 17:16:29 »
Dafür interessiere ich mich auch. Wie kann man seinen Zähler denn überhaupt prüfen lassen und durch wen? Was kostet solch ein Ausbau?
Gruss Thomas
Wo gehts denn hier zum Kartellamt?

Offline nkh

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #2 am: 13. März 2008, 11:46:37 »
Wenn der Zähler von der RWE überprüft worden ist, muss es darüber ein Prüfprotokoll geben. Prüfen können Eichbehörden oder auch Eichbeauftragte bei den Unternehmen, soweit ich weiß. Dies wird aber dokumentiert. Ich glaube nicht, das die RWE Eich- bzw. Prüfprotokolle fälscht.

Das die Zähler nach der Prüfung in den Schrott kommen, ist meiner Meinung nach nicht selten.

Offline svenbianca

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #3 am: 13. März 2008, 12:03:41 »
siehe § 8

(2) Der Grundversorger ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der
Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2
Abs. 4 des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf
Prüfung nicht bei dem Grundversorger, so hat er diesen zugleich mit der Antragstellung zu
benachrichtigen
. Die Kosten der Prüfung fallen dem Grundversorger zur Last, falls die Abweichung die
gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.

Fragen Sie doch mal eine Eichbehörde, ob Sie den Zähler prüfen können. In der GVV ist nur geregelt, dass Ihr Grundversorger darüber infomiert werden muss.

Offline STWINGER

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #4 am: 13. März 2008, 21:51:11 »
Ja Sie dürfen den Zähler prüfen lassen, wenn es diesbezüglich Gegenmassnahmen des Versorgers gibt kann man eine Prüfung durch einen Unabhängigen auch gerichtlich veranlassen lassen. Eine Prüfung durch den Anbieter selber ist ja nicht unabhängig und würde so oder so zu Ihren ungunsten ausgehen daher wäre ein Sachverständiger der keinerlei vertragliche
Pflichten mit Ihrem Versorger hat durchaus anzuraten.

Offline bjo

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #5 am: 13. März 2008, 22:29:33 »
Hallo,

ich wiederhole noch mal den Vorgang

- Rentnerehepaar sollte 3000 EUR zahlen
- zahlte und bat um Prüfung
- RWE baute aus und prüfte
- Ehepaar wollte unabhängig prüfen lassen
- Zähler nicht mehr auffindbar bei der RWE
- Gerichtsprozess: Urteil
Ehepaar bekommt die 3000 EUR nicht zurück. Sie hätten selber prüfen lassen sollen!

Meine nochmalige Frage!
Darf ich als Anschlußinhaber bei Verdacht einen Zähler ausbauen lassen von Fachleuten die nciht der RWE zuarbeiten  und diesen zu einer unabhängigen Prüfungsstelle bringen?
Selbst wenn dieses erlaubt wäre wie soll man das machen?
- Zähler sind zumeist verblombt
- Zähler ist Eigentum der RWE
- Wie kann ich in der Zwischenzeit GAS bekommen, RWE gibt keine Zähler raus!

In zwischen hat das Ehepaar von Anwälten die hier auf den Seiten
gelistet sind bestätigt bekommen das es falsch war zu zahlen!

Für mich heißt das
- im Streitfall Hausverbot erteilen!
- verklagen lassen!

Offline Schwiertz

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #6 am: 24. März 2008, 19:16:37 »
wenn eine kostenpflichtige befundprüfung im sinne von §8 strom gvv beim netzbetreiber veranlasst wird, dann ist diese unabhängig.

ich war selber in der energiebranche tätig und kann aus erfahrung sagen, dass fast jeder geprüfte zähler in ordnung ist. leider wollen die meisten kunden oft nicht wahr haben, dass der hohe verbrauch tatsächlich stattgefunden hat und die ursachen woanders zu suchen sind.

falsches verhalten beim heizen, hausanlage nicht in ordnung, therme nicht in ordnung etc.

oft kommen hohe nachzahlungen auch auf grund von schätzungen in den vorjahren zustande. auch ein punkt, den viele kunden trotz erklärungen nicht verstehen oder nicht verstehen wollen.  

zur prüfung selbst muss es einen bericht geben. wenn diese ergeben hat, dass der zähler in ordnung war, dann war er auch in ordnung-wie 99% der geprüften zähler. rwe da jetzt irgendwelche dunkelen machenschaften zu unterstellen ist lächerlich und nötig haben die das auch nicht.

rechtlich fragwürdig ist die tatsache, dass der zähler nicht mehr auffindbar ist.

Offline bjo

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #7 am: 24. März 2008, 20:43:19 »
Zitat
Original von Schwiertz
rechtlich fragwürdig ist die tatsache, dass der zähler nicht mehr auffindbar ist.

was mich viel mehr interesiert, darf ich als Privatperson ein unabhängiges Institut beauftragen, meinen Gaszähler der vom Lieferanten verblomt wurde, zu demontieren und prüfen zu lassen.
Wenn ja wie kann ich in der Zwischenzeit weiterhin Gas beziehen?

Offline e-Stromer

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #8 am: 25. März 2008, 02:15:32 »
@bjo:

Ich hatte mit einem Mitarbeiter ‚unseres’ Eichamts gesprochen.
Vielleicht rufst Du auch mal bei ‚Deinem’ an?  (link hatte ich im Netz gefunden).
\"Frag ihn Löcher in den Bauch\"  8)

Kosten 2006: hier muss man mit ca. 250,00 EUR rechnen!  :(

Gruß
e-Stromer


. . . übrigens: wen Daten interessieren:

Man kann sich z.B. den Eichamt-Leistungsbericht der Bayerischen Eichverwaltung
für die Jahre 2002 bis 2005 downloaden.
Vielleicht gibt es mittlerweile schon die neueren.
Ich könnte mir vorstellen, dass solche auch für die anderen Bundesländer
zur Verfügung stehen.

Offline Schwiertz

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #9 am: 30. März 2008, 23:45:27 »
Zitat
Original von bjo
Zitat
Original von Schwiertz
rechtlich fragwürdig ist die tatsache, dass der zähler nicht mehr auffindbar ist.

was mich viel mehr interesiert, darf ich als Privatperson ein unabhängiges Institut beauftragen, meinen Gaszähler der vom Lieferanten verblomt wurde, zu demontieren und prüfen zu lassen.
Wenn ja wie kann ich in der Zwischenzeit weiterhin Gas beziehen?

natürlich kannst du den zähler von einem installateur entfernen lassen und ihn zum prüfen geben, nur gas kannst du dann natürlich nicht mehr beziehen.

ich wollte mit meinem posting auch mehr denn sinn dieser aktion in frage stellen, denn wie bereits mitgeteilt, läuft eine offizielle befundprüfung sowieso unabhängig über das zuständige eichamt ab.

ich glaube langsam, dass hier einige etwas zu stark paranoid sind. gerade bei einem gaszähler ist die wahrscheinlichkeit, dass dieser defekt ist, eh sehr gering, weil diese ohnehin alle imho 4-6 jahre gewechselt werden.

bei einem stromzähler, der teils über 20 jahre im haus hängt, wäre das schon eher wahrscheinlicher, doch würde ich mich da als kunde hüten, den zum prüfen zu geben. wenn ein stromzähler defekt ist, wirkt sich das in der regel immer zum vorteil des  kunden aus, weil dieser stehen bleibt, langsamer oder gar rückwärts läuft. letzteres wäre dann zwar eher nachteilhaft, würde aber sowieso schon dem netzbereiber auffallen

Offline bjo

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #10 am: 31. März 2008, 00:15:34 »
>paranoid

Es war die letze Hoffnung des Ehepaars, da alles andere von der RWE abgeblockt wurde!

Offline Zeus

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #11 am: 31. März 2008, 00:50:34 »
@Schwiertz

Mag selten vorkommen, dass ein Zähler defekt ist, aber es passiert eben von Zeit zu Zeit. Erst vor wenigen Wochen bekam ich Kenntnis von folgender Begenbenheit: Eine Kundin der Gasanstalt Kaiserslautern hatte den Verdacht - aufgrund einer enorm überhöhten Jahresendabrechnung - dass mit ihrem Gaszähler einiges nicht mehr stimme. Nach einer vernünftigen Rücksprache mit dem Versorger erklärte dieser sich sofort bereit einen Austauch vorzunehmen und den alten Zähler zu überprüfen. Vor zwei Wochen teilte mir die Kundin mit, dass die GA ihr mitgeteilt habe der Zähler sei effektiv defekt gewesen und man ihr 600 € zurückerstattet habe. Es kann also auch so gehen. Auch ich unterstelle RWE keine dunkle Machenschaften. Aber möglicherweise lässt sich doch das eine oder andere Problem leichter mit einem lokalen Versorger lösen als mit einem der 4 großen Bundesabzocker oder einer deren Töchter.

Offline bjo

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Zähler prüfen lassen!
« Antwort #12 am: 31. März 2008, 20:59:13 »
Zitat
Original von Zeus
@Schwiertz

Mag selten vorkommen, dass ein Zähler defekt ist, aber es passiert eben von Zeit zu Zeit. Erst vor wenigen Wochen bekam ich Kenntnis von folgender Begenbenheit: Eine Kundin der Gasanstalt Kaiserslautern hatte den Verdacht - aufgrund einer enorm überhöhten Jahresendabrechnung - dass mit ihrem Gaszähler einiges nicht mehr stimme. Nach einer vernünftigen Rücksprache mit dem Versorger erklärte dieser sich sofort bereit einen Austauch vorzunehmen und den alten Zähler zu überprüfen. Vor zwei Wochen teilte mir die Kundin mit, dass die GA ihr mitgeteilt habe der Zähler sei effektiv defekt gewesen und man ihr 600 € zurückerstattet habe. Es kann also auch so gehen. Auch ich unterstelle RWE keine dunkle Machenschaften. Aber möglicherweise lässt sich doch das eine oder andere Problem leichter mit einem lokalen Versorger lösen als mit einem der 4 großen Bundesabzocker oder einer deren Töchter.


so ein vorgehen seitens RWE hätte ich den alten Herrschaften auch gewünscht!
Wenn dann noch der Zähler verschwindet... muß man ja mißtrauisch werden!

 

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