Seit etlichen Jahren nutze ich das „Primaconzept“ eines Tankgaslieferanten, dessen Name ich hier nicht nenne möchte.
In diesem Primaconzept beginnt meine Zuständigkeit nach den Gaszähler (in Fließrichtung gesehen). Das bedeutet, dass der Tank, die Gasleitung und der Gaszähler im Zuständigkeitsbereich der Lieferfirma sind.
Die Gasleitung führte vom Tank aus an der Wand entlang zu meinen Gebäudeteil, indem sich die Heizungsanlage befindet.
Mein Nachbar, mit dem ich eine Grenzbebauung habe (Dörfliches Kerngebiet) Plante neu zu bauen und dabei das Gebäude, das die Grenze bildet und an dem die Gasleitung hängt, abzureißen.
Als ordentlicher Mensch benachrichtigte ich mein Gasunternehmen, da diese ja nicht wissen können was an ihrer Anlage geschieht. Als Antwort auf meine Information über die geplanten Bauarbeiten meines Nachbarn riet man mir zu einer „mobilen Flaschenversorgung“ in den kritischen Tagen des Umbaues zu wechseln und dann die Leitung wenn möglich Unterirdisch neu verlegen zu lassen……und alles zu meinen Lasten.
Nun, der Bau ist vorbei, die Leitung hängt Mittlerweilen auf ca. 4,0 Metern frei in der Luft.
Meine Meinung ist, dass diese Leitung, die 1989 von meinem Heizungsbauer montieren ließ und die dann bei Start mit diesem Primaconzept in den Besitz des Gaslieferanten überging, nun auch von diesem zu Versorgen ist. Vertraglich ist nichts von einer Kostenübernahme von mir zu erkennen. Wartung und Prüfung gehen sowieso schon seit Jahren zu Lasten dieser Firma.
Mir hängt die Leitung seit Mitte November 2005 gut genug und mein Gaslieferant, der inzwischen wieder eine Befüllung des Tankes vornahm (ist halt nur der Fahrer), anscheinend auch.
„Mein“ zuständiger Außendienstmitarbeiter hat sich jetzt mit den Worten „da war doch mal was…“ gemeldet und will, nachdem er die finanzielle Lage geklärt hat sich mit mir zusammensetzten. Bis dahin wird wohl auch mein Wiederspruch zur Gaspreiserhöhung zum 01/2006 eingegangen sein :evil:
Ich denke da wird sich noch was entwickeln.
Eure sachliche Meinung wäre mir Wichtig