Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Muss ich den Gastank immer volltanken lassen?  (Gelesen 4527 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline koli

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Muss ich den Gastank immer volltanken lassen?
« am: 16. März 2006, 12:18:19 »
Hallo,

ich bin bis Februar 07 an einen Gaslieferanten vertraglich gebunden. Diesen Vertrag will ich kündigen. die Gründe sind klar.
Da ich mein Haus auch mit Holz heize, komme ich ca. mit 400 l Gas aus.
Also bis zum Kündigungstermin benötige ich nur noch ca. 200-300 l, da noch Restgas im Tank ist.
Mein Frage: Bin ich verpflichtet, den Tank von dem Flüssigaslieferanten immer voll betanken zu lassen, oder kann ich auch einen Teilmenge anfordern?

Gruss

koli

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Muss ich den Gastank immer volltanken lassen?
« Antwort #1 am: 16. März 2006, 20:45:24 »
Sie haben sicherlich einen Liefervertrag. Dort sind sie die Verpflichtung eingegangen, diesen Tank nur von der Vertragsfirma befüllen zu lassen. Über die Göße der Abnahmemenge steht da sichelich nichts drin. Theoretisch können sie das Gas in 100 Liter Portionen kaufen, wenn.......

In ihrem Fall ist es mehr als verständlich, Gs nir noch in einer kleinen Menge zu beziehen. Fordern sie diese also einfach beim Händler an. Achten sie aber darauf, dass der Fahrer den Schnorchel wieder rechtzeitig abnimmt und nicht versehentlich doch den Tank ganz befüllt.

Wäre interessant, zu erfahren, was die Firma, deren treuer Kunde sie über Jahre hinweg waren, zu ihrem Ansisnnen sagt, Gas eben nur in einer kleinen Menge zu beziehen. Verweigern können sie das letztlich nicht, das sie ha keine Möglichkeit haben das Gas von einem anderen Lieferanten zu beziehen. Evtl. wird eine Mindermengenzuschlag gefordert.

H. Watzl

Offline Laza

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Muss ich den Gastank immer volltanken lassen?
« Antwort #2 am: 16. März 2006, 20:45:34 »
Hi!

Hast du einen Zähler oder nicht?

Wenn du einen Zähler hast, kann dir dies egal sein, da du ja nur die verbrauchte Menge bezahlen musst.

Solltest du keinen haben, so kannst du sicherlich nur die erforderliche Menge anfordern (Ggf. ist jedoch eine Mindestabnahmemenge pro Anfahrt im Vertrag aufgeführt). Aber vorsicht: Bei kleineren Mengen kann der Preis je Einheit um einiges höher sein als bei größeren Abnahmemengen. Weiterhin könnten sozusagen Zuschläge für Mindermengen anfallen! Überprüfe auf jeden Falll deinen Vertrag, denn sind dort zu solchen Fällen Vereinbarungen getroffen, so sind diese meistens bindend.



Gruß

Laza

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz