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Autor Thema: Neuer Trick  (Gelesen 14621 mal)

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Offline derblöde

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Neuer Trick
« Antwort #15 am: 10. April 2011, 12:56:44 »
In den Abrechnungen listet e.on doch alle Abschlagstermine vollständig auf. Wenn der letzte Abschlag bspw. am 17.03.2011 fällig war (lt. Abrechnung aus 2010), sind keine weiteren Abschlagszahlungen erforderlich.
Interessant wäre ja zu wissen, ob e.on bei vorliegender Einzugsermächtigung danach weiterhin Abschläge abbucht. Diese kann man ruhigen Gewissens zurück buchen lassen.
Im Übrigen sei auf § 40 Abs. 2 EnWG verwiesen....

 

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