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Autor Thema: SW KH verklagt nun die Widerspruchskunden  (Gelesen 4097 mal)

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Offline Cremer

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SW KH verklagt nun die Widerspruchskunden
« am: 30. September 2010, 21:56:42 »
Die Stadtwerke Kreuznach hatten zur Wahrung der Verjährungsfrist im Dezember 2009 noch schnell Mahnbescheide an alle Kunden versendet, die ab 2005 Widersprüche gegen die Jahresrechnungen eingelegt hatten.

Nun haben die Stadtwerke an dem Amtsgericht Bad Kreuznach die entsprechende Klagen auf Zahlungansprüche durch Ihre \"Hauskanzlei\", eine bekannte Bad Kreuznacher Anwaltskanzlei (3xK) erhoben. Diese bewegen sich für das Jahr 2005 bei den meisten Beklagten zwischen 190 € und unter 600 €.

In dem Schriftsatz der Klage steht als erster Satz sehr merkwürdig:

\"....danken wir zunächst für die gewährte Fristverlängerung und kündigen....\"

Wer hatte denn da von der Klagepartei soviel zu tun gehabt, dass man Fristen verlängern lassen mußte? :D
Waren da soviele Klagen vorzubereiten? :D

Der Klageschrift liegen die Verträge für Strom und Gas bei. Diese besagen dass der Stromliefervertrag als auch der Gasliefervertrag ein Sondervertrag war (Kreuznacher Stadtstrom, Kreuznacher Stadtgas).
MFG
Gerd Cremer
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Offline Cremer

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SW KH verklagt nun die Widerspruchskunden
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2010, 12:36:06 »
Der BIFEP sind jetzt, nach einer Woche bekanntwerdens des Zugangs der ersten Klage, 3 Klagen am Amtsgericht Kreuznach, alle mit datum 29.9.10, bekannt.

Da klagen die SW KH sogar in einem fall den Betrag von ca. 85  € aufgrund des Mahnbescheides ein. Man taktiert also seitens der SW KH erst mal sehr vorsichtig. ;)
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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SW KH verklagt nun die Widerspruchskunden
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2010, 13:00:08 »
Zitat
Original von Cremer
Da klagen die SW KH sogar in einem fall den Betrag von ca. 85  € aufgrund des Mahnbescheides ein. Man taktiert also seitens der SW KH erst mal sehr vorsichtig. ;)
Das ist die bekannte Salami-Taktik. Nach dem Motto: Wegen 85,- EUR wird sich wohl keiner nen Anwalt nehmen oder einen finden (zumindest nicht ohne Zusatzhonorar). Und ist der Fall erstmal gewonnen, kommen die weiteren Restforderungen auf den Tisch mit Bezug auf den gewonnenen \"Erstfall\".

Also, getreu dem Spruch: \"Wehret den Anfängen\". Auf, auf. Sie wollen\'s ja so.  :D

Offline Cremer

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SW KH verklagt nun die Widerspruchskunden
« Antwort #3 am: 11. Oktober 2010, 15:46:36 »
@bolli,

die entspr. RA\'in für diese Fälle ist bereits eingeschaltet. :)
MFG
Gerd Cremer
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