Die Stadtwerke Kreuznach hatten zur Wahrung der Verjährungsfrist im Dezember 2009 noch schnell Mahnbescheide an alle Kunden versendet, die ab 2005 Widersprüche gegen die Jahresrechnungen eingelegt hatten.
Nun haben die Stadtwerke an dem Amtsgericht Bad Kreuznach die entsprechende Klagen auf Zahlungansprüche durch Ihre \"Hauskanzlei\", eine bekannte Bad Kreuznacher Anwaltskanzlei (3xK) erhoben. Diese bewegen sich für das Jahr 2005 bei den meisten Beklagten zwischen 190 € und unter 600 €.
In dem Schriftsatz der Klage steht als erster Satz sehr merkwürdig:
\"....danken wir zunächst für die gewährte Fristverlängerung und kündigen....\"
Wer hatte denn da von der Klagepartei soviel zu tun gehabt, dass man Fristen verlängern lassen mußte?
Waren da soviele Klagen vorzubereiten?
Der Klageschrift liegen die Verträge für Strom und Gas bei. Diese besagen dass der Stromliefervertrag als auch der Gasliefervertrag ein Sondervertrag war (Kreuznacher Stadtstrom, Kreuznacher Stadtgas).