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Autor Thema: Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!  (Gelesen 8642 mal)

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Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #15 am: 06. November 2008, 15:51:16 »
Die ersten Kunden haben das Schreiben mit dem Erstattungsangebot erhalten.
Es beläuft sich auf ca. 250 € pro 1000 kwh durchschnittlichen Jahresverbrauchs.
Eine Überprüfung gestaltet sich schwierig, da Eon-Avacon die Verbrauchsdaten seit 1999 jeweils vom 01.01. - 31.12. angesetzt hat und nicht wie in den Jahresabrechnungen vom z.B. 01.08.-31.07..Auch wurden die Veränderungen der gesetzlichen Abgaben mengengewichtet umgerechnet (???).Interessant an der Berechnung : Gesetzliche Abgaben 2007 = -0,47 ct/kwh/Preiserhöhung 0,91 ct/kwh; gesetzl.Abgaben 2008 = -0,94 ct/kwh/Preiserhöhung 0,84 ct/kwh ; gesetzl.Abgaben 2009 = -1,16 ct/kwh/Preissenkung/-erhöhung 0,00 ct/kwh. Seit 2007 sinken also die gesetzlichen Abgaben, ohne das dies zu einer Preissenkung für den Kunden führt.

Offline Fliegerhorst

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #16 am: 09. November 2008, 22:02:10 »
@Christian Guhl

Sind die Rückzahlungen ab 1999, sowie die angefallenen Zinsen berücksichtigt worden?

Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #17 am: 09. November 2008, 23:03:46 »
@Fliegerhorst
Die Rückzahlungen sind vom Vertragsabschluß ( 01.10.1999) bis 30.04.2009 berechnet.Die Erstattung von der letzen Jahresabrechnung bis 30.04.09 ist
durch eine Schätzung berechnet.D.h. in der nächsten Jahresabrechnung wird dieser Zeitraum mit den jetzt gültigen Akzent-Preisen berechnet.Zinsen wurden nicht erstattet. Angeblich ist es ja alles rein freiwillig.Weil wir so gute Kunden sind. Auch ist wahrscheinlich nicht korrekt, dass in den Jahren 2000 und 2001
Minusbeträge errechnet wurden, da die Erhöhung der gesetzlichen Abgaben nicht vollständig durch Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben wurden.Bei mir macht das (Verbrauch ca. 4.800 kwh) ca. 50 € aus, die von der Erstattung wieder abgezogen wurden. Hier wird eine rückwirkende Preiserhöhung vorgenommen. Wenn diese Beträge damals nicht berechnet wurden, dürften sie heute verjährt sein. Zusammen mit 4% Zinsen macht das ca. 250 € (in meinem Fall) aus, die ich noch verlangen könnte.

Offline Fliegerhorst

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #18 am: 10. November 2008, 16:20:47 »
@Christian Guhl

Wie ist Ihre Meinung, die Rückzahlung so akzeptieren oder weiter bei eon in der Wunde kratzen?
Hätte eine Klage überhaupt noch Erfolg??

Offline AKW NEE

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #19 am: 10. November 2008, 18:37:14 »
Die E.ON Avacon zahlt und nichts ist gut!

Nun beginnt die E.ON Avacon damit an einen Teil Ihrer Stromkunden mit Akzent-Vertrag zuviel gezahltes Geld zurückzuerstatten und viele sind der Meinung damit ist alles gut.

Die Energieverbraucher Wendland sagen nichts ist gut!

Wir sind der Überzeugung, dass die Avacon bewusst den Weg gegangen ist, die Rückerstattung von sich aus anzubieten und es nicht, wie viele glauben, ein Betriebsfehler war. Es geht der Avacon darum schlimmeres zu verhindern. Zu verhindern, eine Klage auf Rückerstattung zu verlieren. Wichtiger scheint aber zu sein, zu verhindern, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass es noch weitere Verträge gibt, in der die in Rede stehende Vertragsanpassungsklausel angewendet wurde.

Von der E.ON Avacon wird behauptet, dass nur die Akzentverträge bis Anfang 2000 betroffen sind. Es ist davon auszugehen, dass die E.ON Avacon ihre Verträge kennt und deshalb weiß, dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht!

Im Jahre 2000 wurde von der E.ON Avacon für Privatkunden der Stromvertrag Akzent2000 eingeführt, mit der gleichen Preisanpassungsklausel. Es liegt ein Vertrag vor, mit Eingangsdatum bei der Avacon vom 29. 05. 2000. Die Behauptung der E.ON Avacon, dass diese Klausel bei Akzentverträgen nur bis Anfang 2000 und nur in der ersten Fassung des Akzentvertrages verwendet wurde, entspricht nachweislich nicht der Wahrheit!

Für Gewerbekunden inklusive der Landwirtschaft wurde 1999 der Tarif Akkont eingeführt. Dieser Vertrag hat auch diese Preisanpassungsklausel. Der E.ON Avacon ist dieser Fehler später wohl aufgefallen, wie sonst ist es zu erklären, dass die Akkontverträge ohne Mitteilung an die Kunden still und heimlich in Akzentverträge umbenannt wurden. Um es genau zu sagen weder wurden die Akkontverträge fristgerecht gekündigt, noch erfolgte eine Änderungskündigung, und es gab auch keine neue Klausel.

Die E.ON Avacon muss sich fragen lassen, wie sie die Kunden mit diesen Verträgen jetzt behandeln will. Wir stellen aber auch die Frage an die Kommunen und Ihre Vertreter, die Miteigentümer der E.ON Avacon sind, wie lange sie diesem Treiben tatenlos zusehen wollen.

Alle betroffenen Kunden sollten umgehend ihren Anspruch auf Rückzahlung gegenüber der E.ON Avacon geltend machen. Weiter Informationen gibt es auf der Internetseite der http://www.energieverbraucher-wendland.de oder unter der Telefonnummer 03212-1014653

Offline Fliegerhorst

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #20 am: 10. November 2008, 19:05:33 »
@AKW NEE

Das sehe ich auch alles so, meine Ansprüche habe ich auch bereits bei der E.ON Avacon schriflich angemeldet. Ich möchte jetzt aber nur wissen, wie ich mich verhalten soll wenn ich ein Rückerstattungsschreiben erhalte!

Offline Roger

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #21 am: 10. November 2008, 19:12:58 »
Das ist ja super !
Wir sind Gewerbekunden mit einem Akkont 2000 Vertrag und bei einer Abnahme von über 100.000 KWH im Jahr lohnt es sich dann wohl.

Kunden sind wir seit 1997 !

Ich habe nun den 2. Anwalt eingeschaltet mit Hoffnung auf Erfolg.
Roger

Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #22 am: 11. November 2008, 00:28:47 »
@Fliegerhorst
Man kann ja nicht mehr erreichen, als die zuviel gezahlten Beträge erstattet zu bekommen. Wenn man darauf besteht die Erstattungen verzinst zu bekommen, wird man klagen müssen. Diesen Schritt muss jeder für sich selbst entscheiden.Ich habe beide Meinungen gehört. Einige sind froh über das Geld und das es ohne Klage abgegangen ist, andere würden für die letzten 20 € klagen. Recht haben beide. Auch ich gönne Eon-Avacon nicht, das sie einen Cent ungerechtfertigt einbehalten, aber andererseits würde ich für ein paar € nicht den Ärger einer Klage auf mich nehmen.Wir haben Eon-Avacon eine empfindliche Niederlage zugefügt.Unsere Arbeit hatte Erfolg.Darüber sollten wir zufrieden sein.Es bleibt jetzt, die Kunden weiter auf ihren Anspruch hinzuweisen.Wie schon geschrieben wurde, ist die Klausel, nach der Erhöhungen nur aufgrund geänderter oder neuer Gesetze zulässig waren, weit verbreitet. Es gibt Akzent 2000, Akzent 912,Akzent 913,Akzent 914,Akkont.Es gibt kommunale Stromlieferverträge mit dieser Klausel.Bei Eon-Edis ist sie in den Nachtstromverträgen enthalten. Ich habe etliche Stromlieferverträge für Gewerbekunden gesehen mit gleichlautenden Klauseln. Und es gibt die Kunden, bei denen eine Erstattung abgelehnt wurde, weil die \"neue\" Klausel (Avacon ist berechtigt, die Preise zu ändern) als wirksam angepriesen wird.Außerdem hätte der Kunde ja kündigen können.Diese Kunden haben allen Grund vor Gericht zu ziehen. Und das wird auch passieren. Die Sache ist für Eon-Avacon noch lange nicht ausgestanden.

Offline RR-E-ft

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