Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!  (Gelesen 9543 mal)

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Offline AKW NEE

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« am: 28. Oktober 2008, 17:39:47 »
Die Energieverbraucher Wendland laden zu einer Veranstaltung ein, auf der unter anderem Klagegemeinschaften/-genossenschaften gebildet werden sollen

Am 05.11.2008 um 19.30 Uhr im DurchBlick am Wasserturm (ehemaliger Laden der
Avacon), Bergstr. 9 in Lüchow

Diese Punkte sind geplant:

                   
•Bericht über die Arbeit der Energieverbraucher-Wendland.

•Bericht über eine Klage gegen die E.ON Hanse. Hier klagen bereits Menschen auf  Rückzahlung wegen ungültiger Preisanpassungsklauseln.

•Stand der Dinge beim Stromvertrag Akzent

  1. Welche Akzent-Verträge mit welchen Preisanpassungsklauseln gibt es?
     Bitte die Verträge mitbringen.

  2. Welche Urteile gibt es zu den Preisanpassungsklauseln?

  3. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung? Wie mache ich meinen
     Rechtsanspruch geltend?

  4. Bildung von Klagegemeinschaften!

•Gibt es beim Nachtstrom Amado ungültige Preisanpassungsklauseln?
Bitte die Verträge mitbringen.

•Gibt es beim Erdgastarif Classic ungültige Preisanpassungsklauseln?
Zur Einführung des Erdgastarifes Classic im Jahr 2003 gab es ein
Anschreiben, wer  dieses noch in seinen Unterlagen hat, möchte dies bitte mitbringen.

•Verschiedenes

Kontakt: http://www.energieverbraucher-wendland.de
               kontakt@energieverbraucher-wendland.de

Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2008, 13:21:02 »
Da es wenig Sinn macht, neben der bereits in Vorbereitung befindlichen Streitgenossenschaft mit mehreren hundert Teilnehmern, eine zweite ins Leben zu rufen, biete ich den Lüchowern an, sich uns anzuschließen :
http://www.igel-lueneburg.de/
Die Veranstaltung für Teilnehmer aus Lüchow-Dannenberg findet am 04.11.
um 19.30 Uhr in Hitzacker im \"Yachthafen\" statt.

Offline AKW NEE

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2008, 18:24:06 »
Naiv, wie ich bin habe ich geglaubt, es sei gut, wenn so viel Werbung wie möglich für eine solche Klage gemacht wird, deshalb haben wir über einen großen mail-Verteiler auch Dich, lieber Christian Guhl, mit Datum vom 18. 10. 2008 zu unserer Veranstaltung eingeladen. Natürlich haben wir auch Vertreter der IGEL aus Lüneburg eingeladen. Schade, das Du jetzt kurzfristig Deine Veranstaltung einen Tag vor unserer durchführen musst. Im übrigen die Veranstaltung in Lüneburg zur Vorbereitung der Streitgenossenschaft findet erst 10. 11. 2008 statt.
Du siehst eine bessere Absprache ist nötig und möglich meine mail-Adresse und die Telefonnummer hast Du.

Offline RR-E-ft

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #3 am: 29. Oktober 2008, 19:39:37 »

Offline AKW NEE

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #4 am: 30. Oktober 2008, 08:08:31 »
@ RR-E-ft
Gern würde ich das Angebot annehmen, nur die Mittel fehlen mir.

Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #5 am: 31. Oktober 2008, 18:06:03 »
Reicht nicht erstmal die Jahrestagung des BdE ?
Habe gerade erfahren, das gestern bezüglich des \"Akzent\"eine Klage auf Erfüllung und Schadenersatz beim Amtsgericht Dannenberg eingereicht wurde.

Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #6 am: 04. November 2008, 12:38:37 »
Habe folgende Mitteilung von Eon-Avacon bekommen :
\"Ab morgen (4. November 2008 ) werden wir mit dem Versand der Schreiben zur Berechnung der Ausgleichszahlungen zu den Akzent-Altverträgen beginnen. Für die Berechnung des Betrages werden die durchgeführten Preisanpassungen abzüglich der gesetzlich bedingten Preisveränderungen (z.B. der Stromsteuer) mit den spezifischen Jahresverbräuchen der Kunden multipliziert. Die Details dieser Berechnung erläutern wir den Kunden ausführlich in einer dem Schreiben beigefügten Tabelle.\"

Offline 123leben

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #7 am: 04. November 2008, 16:02:41 »
Hallo Herr Guhl
Ob Sie mir verraten können,wer Ihnen diese Auskunft gegeben hat.
Unter der Telefonnummer der EON Avacon bekommt man ja leider keine Auskunft über den Bearbeitungsstand und wird nur weiter hingehalten.
Ab heute kommt nur die Auskunft,einige Kunden hätten schon Ihren Brief.
Ich selbst habe meinen Anspruch am 28.07.2008 angemeldet und noch nichts gehört,bis auf die Kündigung.
Ich selbst werde ab heute keine Abschlagszahlungen mehr an die EON leisten,denn wenn ich den alten Strompreis plus Steuer nehme,habe ich schon mehr als genug für das laufende Jahr bezahlt.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,auch um zu hören,wie andere das Ganze sehen.

Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #8 am: 05. November 2008, 07:56:07 »
@123leben
Die Auskunft kommt aus der Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
Es ist typisch für Eon-Avacon, dass die Kunden-Hotlines von nichts wissen.
Wir warten die angekündigten Schreiben erst einmal ab, um diese dann zu prüfen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.Bis zur diesbezüglichen Veranstaltung von http://www.igel-lueneburg.de/ am 10.11. in Wendisch-Evern ist ja noch etwas Zeit. Wir haben bis dahin (hoffentlich) neue Erkenntnisse.
In Hitzacker haben gestern ca. 100 Akzent-Kunden ihre Bereitschaft zu einer
\"Sammelklage\" erklärt.Wenn also die Erstattungen nicht zur Zufriedenheit der Kunden ausfallen, kann es losgehen. Ohne Klage werden diejenigen Kunden nicht an ihr Geld kommen, die den \"Akzent\" erst später ( ca. ab März/April 2000) abgeschlossen haben, da hier eine andere (unwirksame)Klausel verwendet wurde. Auf jeden Fall ist es richtig, die Zahlungen zu kürzen oder einzustellen.
Es macht keinen Sinn, erst einmal (wie von Eon-Avacon empfohlen) den erhöhten Preis zu zahlen und dann alles wieder zurückzufordern.

Offline AKW NEE

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #9 am: 05. November 2008, 08:17:25 »
@ 123leben

Kürzen Sie Ihren Abschlag auf null, es ist natürlich Ihr gutes Recht! Aber machen Sie es richtig!

Allein mit der Empfehlung
Zitat
Auf jeden Fall ist es richtig, die Zahlungen zu kürzen oder einzustellen.
laufen sie Gefahr, dass Ihnen der Strom von der E.ON Avacon gesperrt wird.

Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie auf jeden Fall den Einwand der Unbilligkeit erheben und die Kürzung des Abschlages auf null mitteilen.


Musterschreiben hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1703/

Einstellung der Versorgung hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/energiepreise_runter/site__1717/

Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #10 am: 05. November 2008, 19:34:30 »
@AKW NEE
Das war keine Empfehlung, sondern eine Feststellung, Herr Oberlehrer !

Offline RR-E-ft

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #11 am: 05. November 2008, 19:42:08 »
@AKW NEE

Sondervertragskunden müssen den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis zahlen. Das gilt gerade dann, wenn dem Versorger gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB eingeräumt ist.

Offline Fredi

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #12 am: 05. November 2008, 22:07:03 »
Hallo!
Ich komme aus Niedersachsen und möchte mich gerne informieren was ich machen kann, damit ich auch erfahre, ob es eine Möglichkeit für mich gibt gegen diese Preiserhöhungen zu klagen und wie die Aussichten auf Erfolg sind?
Haben hier schon Mitglieder Erfahrungen oder gibt es schon gar Gerichtsurteile, welche dieses untermalen und auf denen man sich berufen kann?
Es würde mich sehr freuen, wenn ich hier in diesem Forum Antworten finden würde!
Vielen Dank!
 :)
HGM - GmbH
Leipziger Strasse 6
27232 Sulingen

Offline AKW NEE

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #13 am: 06. November 2008, 10:26:14 »
@ RR-E-ft

Sie haben Recht.

Der konkrete Fall bei @123leben ist aber. das sie davon ausgeht, dass sie mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen mehr an die E.ON Avacon gezahlt hat, als sie mit dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis für den aktuellen Abrechnungszeitraum zahlen müsste.

@ Christian Guhl

Lieber Christian Guhl, mein Beitrag sollte nur eine Ergänzung sein. Für Menschen, die noch keinen Einwand der Unbilligkeit erhoben haben, könnte es sonst missverstanden werden. Wenn Du meinen Beitrag als Oberlehrer haft empfunden hast, entschuldige ich mich dafür!

Offline Christian Guhl

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Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!
« Antwort #14 am: 06. November 2008, 12:42:22 »
@AKW NEE
Alles klar ! Entschuldigung für die Bezeichnung \"Oberlehrer\".

 

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